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UFSL RV/0445-L/04Ist ein Fruchtgenussberechtigter als wirtschaftlicher Eigentümer einer vermieteten Liegenschaft anzusehen, steht ihm auch das Recht zu, die AfA geltend zu machen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2005

…Weiters sei die Stellung des Bw. als Fruchtgenussberechtigter auf Grund des ihm eingeräumten Belastungs- und Veräußerungsverbotes so stark, dass er auch wirtschaftlicher Eigentümer der Einkunftsquelle sei. Somit stehe ihm auch die AfA zu (mit Hinweis auf VwGH vom 28.11.2002, 2001/13/0257). Gleichzeitig…

UFSL RV/1019-L/04Fruchtnießer als wirtschaftlicher Eigentümer, wenn ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zu seinen Gunsten einverleibt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2005

…Berufung ein iw mit der Begründung, dass der Fruchtnießer dann als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen sei, wenn ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zu seinen Gunsten einverleibt worden sei, damit der zivilrechtliche Eigentümer nicht über das Objekt verfügen könne. Im Übergabsvertrag der Liegenschaft R. sei unter Punkt "Viertens…

UFSG RV/0246-G/02Fruchtnießer als wirtschaftlicher Eigentümer, wenn ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zu seinen Gunsten einverleibt wurde; Trennung von Herstellungskosten und Instandsetzungsaufwendungen bei einer Trockenlegung und einem damit verbundenen Umbau; Recht zur Geltendmachung des Progressionsvorbehaltes für den Wohnsitzstaat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2003

…Fruchtgenussberechtigten hinausgeht, aufgrund der also "die Befugnisse des Fruchtnießers so weit gehen, dass er über das Wirtschaftsgut gleich einem Eigentümer schalten und walten kann, und daher nicht bloß Fruchtgenussberechtigter, sondern darüberhinaus als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist......"(VwGH 17.9.1986, 85/13/15), kommt eine…

UFSL RV/0296-L/03Fruchtgenussberechtigter als wirtschaftlicher Eigentümer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2003

…dass im Hinblick darauf, dass die gegenständliche Liegenschaft auf Dauer des Fruchtgenussrechtes einer wirtschaftlichen Abnutzung unterliege vereinbart werde, dass die Bw. an die Eigentümer der Liegenschaft eine Abgeltung für diese Abnutzung (Substanzabgeltung) in Höhe von jährlich 39.220,00 S entrichte. Die Zahlungsverpflichtung erlösche mit…

BFG RV/7100537/2022Rechtswidrigkeit von Feststellungsbescheiden wegen wirtschaftlicher Eigentümerstellung einer Fruchtgenussberechtigten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.10.2024

…Begründend wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die Voraussetzungen für die Übertragung einer Einkunftsquelle nicht vorlägen, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung seien beiden wirtschaftlichen Eigentümern zuzurechnen. Es läge keine rechtlich abgesicherte Position vor, da der entsprechende Vertrag aufgrund des Eintretens bestimmter Ereignisse gekündigt werden könne…

BFG RV/5100054/2018Keine AfA bei Fruchtnießer, der nicht wirtschaftlicher Eigentümer ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.02.2018

…Bf Voraussetzung für die Einkünftezurechnung bei ihr als Fruchtgenussberechtigte sei und nicht die Berechtigung zum Abzug der Zahlung für Substanzabgeltung begründe. In einem rechtzeitig gestellten Vorlageantrag wurde auf die bisherigen Ausführungen verwiesen und die Bf als wirtschaftliche Eigentümerin bezeichnet. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gem…

UFSW RV/3971-W/02Schenkung einer Liegenschaft an den Sohn bei Vorbehalt des Fruchtgenusses der Eltern; zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer ist der Geschenknehmer; vertraglich vereinbarte Abgeltung der Abnutzung des Gebäudes in Höhe der AfA von den fiktiven Anschaffungskosten an den Geschenknehmer; steuerliche Beurteilung der Beträge bei den Geschenkgebern im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2004

…des Fruchtnießers übereignet werden. (FN 2 VwGH 17.9.1996, 92/14/0054). Dies ist jedoch im vorliegenden Sachverhalt nicht gegeben, so dass sowohl als zivilrechtlicher als auch wirtschaftlicher Eigentümer der Geschenknehmer anzunehmen ist. Dies entspricht auch der rechtlichen Beurteilung der Behörde, welche im Bericht…

BFG RV/5100854/20131. Zurechnung von Umsätzen/Erlösen bei einer GmbH 2. Wirtschaftlicher Eigentümer 3. Schätzung 4. Vorschreibung KESt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.04.2019Teil 1/2

… 21 Abs. 1 BAO nicht die äußere Erscheinungsform sondern der wahre wirtschaftliche Gehalt maßgebend. Seit Bestehen des Unternehmens seien der Gesellschaft mit beschränkter Haftung niemals Vermögen und vermögenswerte Vorteile zuzurechnen. De facto war XY von Anfang an der Eigentümer des Unternehmens. Ihm seien sämtliche Sachverhalte…

BFG RV/5100854/20131. Zurechnung von Umsätzen/Erlösen bei einer GmbH 2. Wirtschaftlicher Eigentümer 3. Schätzung 4. Vorschreibung KESt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.04.2019Teil 2/2

…Laut Rechtsprechung (VwGH 28.5.2015, 2013/15/0135; VwGH 30.9.2015, 2012/15/0180) ist für Frage des wirtschaftlichen Eigentums nämlich auch relevant, wer die Chance von Wertsteigerungen bzw. das Risiko von Wertminderungen trägt. Die Bfin ist eine GmbH, der eigene Rechtspersönlickeit zukommt. …

UFSW RV/2421-W/081. Vorsteuer bei Fehlen der UID-Nummer auf Rechnung 2. Mieterinvestitionen, Fremdvergleich, Angemessenheit des Mietzinses, Zeitpunkt des Zuflusses der Mieterinvestitionen, wirtschaftlicher Eigentümer 3. Antrag auf Gegenberichtigung nach Art 9 OECD-Musterabkommen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.05.2012Teil 1/6

…Aufwendungen, die ausschließlich oder überwiegend im Interesse des Unternehmens der Mieterin getätigt werden, sind von diesem Aufwandersatzanspruch ausgenommen und gehen entschädigungslos in das Eigentum der Vermieterin über. -) Die Mieterin hat den Mietgegenstand und die für den Mietgegenstand bestimmten Einrichtungen und Geräte (beispielsweise die Elektroleitungs-, Gasleitungs-…

UFSW RV/2421-W/081. Vorsteuer bei Fehlen der UID-Nummer auf Rechnung 2. Mieterinvestitionen, Fremdvergleich, Angemessenheit des Mietzinses, Zeitpunkt des Zuflusses der Mieterinvestitionen, wirtschaftlicher Eigentümer 3. Antrag auf Gegenberichtigung nach Art 9 OECD-Musterabkommen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.05.2012Teil 2/6

…Doralt, EStG 9 , § 28 Tz 49), da sie im wirtschaftlichen Eigentum des Mieters stehen. Das Gebäude wurde im unsanierten Zustand unmittelbar vor Erwerb durch die Vermieter unternehmerisch genutzt (Beweis: Zeugeneinvernahme Dr. GP, (zum Nachweis dafür, dass das Gebäude bei Beginn des Mietverhältnisses keiner Sanierung bedurft…

UFSW RV/2421-W/081. Vorsteuer bei Fehlen der UID-Nummer auf Rechnung 2. Mieterinvestitionen, Fremdvergleich, Angemessenheit des Mietzinses, Zeitpunkt des Zuflusses der Mieterinvestitionen, wirtschaftlicher Eigentümer 3. Antrag auf Gegenberichtigung nach Art 9 OECD-Musterabkommen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.05.2012Teil 3/6

…vorgenommen wurden und diese auch wirtschaftlicher Eigentümer bis zum Ablauf des Mietverhältnisses war. Es steht außerdem fest, dass ein klar definierter Ablöseanspruch gegenüber den Vermietern bestand und dieser auch schon eingelöst wurde. Die Betriebsprüfung hat keinerlei berechtigte Zweifel am wahren wirtschaftlichen Gehalt ins Treffen geführt…

UFSW RV/2421-W/081. Vorsteuer bei Fehlen der UID-Nummer auf Rechnung 2. Mieterinvestitionen, Fremdvergleich, Angemessenheit des Mietzinses, Zeitpunkt des Zuflusses der Mieterinvestitionen, wirtschaftlicher Eigentümer 3. Antrag auf Gegenberichtigung nach Art 9 OECD-Musterabkommen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.05.2012Teil 4/6

…wirtschaftlicher Eigentümer ist, kann nicht ernsthaft bestritten werden. Die Bw. war als Mieter Auftraggeberin und Verantwortliche der Umbauten und Instandsetzungsarbeiten. Sie konnte über die Investition für die Dauer des Mietverhältnisses tatsächlich verfügen. Eventuell eingetretene Baukostenüberschreitungen gingen auf Rechnung der Mieterin. Trägt der Mieter das wirtschaftliche…

UFSW RV/2421-W/081. Vorsteuer bei Fehlen der UID-Nummer auf Rechnung 2. Mieterinvestitionen, Fremdvergleich, Angemessenheit des Mietzinses, Zeitpunkt des Zuflusses der Mieterinvestitionen, wirtschaftlicher Eigentümer 3. Antrag auf Gegenberichtigung nach Art 9 OECD-Musterabkommen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.05.2012Teil 5/6

…wirtschaftlich über die Mieterinvestitionen disponieren konnte und die tatsächliche Herrschaftsmacht innehatte. Dazu kommt, dass die Sanierungsmaßnahmen, wie Fassadenerneuerung, Dachreparatur, Fußböden, Elektro- und Sanitärinstallationen,... untrennbar mit der Liegenschaft verbunden sind, und schon aus diesem Grund nicht mehr zurück genommen werden können und dadurch in das Eigentum…

UFSW RV/2421-W/081. Vorsteuer bei Fehlen der UID-Nummer auf Rechnung 2. Mieterinvestitionen, Fremdvergleich, Angemessenheit des Mietzinses, Zeitpunkt des Zuflusses der Mieterinvestitionen, wirtschaftlicher Eigentümer 3. Antrag auf Gegenberichtigung nach Art 9 OECD-Musterabkommen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.05.2012Teil 6/6

Insgesamt war daher spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt Wien, am 14. Mai 2012

UFSW RV/0163-W/051.) Inkasso durch den Abgabengläubiger stellt keine unternehmerische Tätigkeit dar 2.). Leasingnehmer kann neben der AfA nur dann als Betriebsausgabe geltend machen, wenn er wirtschaftlicher Eigentümer ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2006

…über den LKW wie ein Eigentümer zu verfügen. Auch der Umstand, dass dem Bw nach Ablauf des Laesingvertrages eine Option auf Kauf des LKW eingeräumt wird, vermag das wirtschaftliche Eigentum während der Laufzeit des Leasingvertrages nicht zu begründen. Die AfA kann somit nicht neben den…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

1 Anwendungsbereich 1.1 Allgemeines Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017, wurde das von der 4. und 5. Geldwäscherichtlinie vorgesehene Register für Gesellschaften und sonstige juristische Personen sowie das Register für Trusts und trustähnliche Vereinbarungen in einem zentralen Register umgesetzt…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…beteiligt ist, ist daher oberster Rechtsträger. Im Meldeformular ist im Verhältnis zur Stiftung als oberstem Rechtsträger "Kontrolle" auszuwählen. Person 1 ist direkter wirtschaftlicher Eigentümer. Liegt der Sitz der Stiftung A im Inland, dann muss die GmbH A nur die Stiftung als obersten Rechtsträger melden. Eine…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…wahrnehmen, wie beispielsweise Vermögensverwaltern, Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern, unabhängig davon, ob es sich bei diesen um wirtschaftliche Eigentümer handelt. Trustees können bei der Beurteilung, welche Informationen sie über die "objects of a power" einholen und aufbewahren, einen risikobasierten Ansatz verfolgen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…1 WiEReG zumindest jährlich durchzuführen und zu prüfen, ob die an das Register gemeldeten wirtschaftlichen Eigentümer noch aktuell sind. Der genaue Zeitpunkt kann grundsätzlich durch die Rechtsträger festgelegt werden (beispielsweise anlässlich der Jahresabschlussprüfung) wobei der maximale Abstand zwischen der Durchführung der Sorgfaltspflichten ein Jahr beträgt…