…des Bw. als mildernd angesehen. Die im Rahmen des Berufungsverfahrens abgegebene geständige Rechtfertigung des Bw. und vor allem auch die mittlerweile erfolgte gänzliche Schadensgutmachung stellen gewichtige Milderungsgründe dar, welche in die Strafbemessung bislang noch keinen Eingang gefunden haben. Demgegenüber ist jedoch auch auszuführen, dass bei…
…a FinStrG außer Streit gestellt und die Berufung nur gegen die Höhe der Geldstrafe gerichtet. Auf Grund dieser geständigen Rechtfertigung in Verbindung mit einer einschlägigen Vorstrafe hat der Berufungssenat daher auch keinerlei Bedenken hinsichtlich des Vorliegens einer Finanzordnungswidrigkeit im Sinne der zitierten Gesetzesbestimmung sowohl in…
…der Umstand, dass die Besteuerungsgrundlagen in objektiver Hinsicht vom Bw. im Rahmen einer Selbstanzeige offengelegt wurden, die im Berufungsverfahren erfolgte offene und geständige Rechtfertigung des Bw. und auch der Umstand, dass der Bw. bei Begehung der Tat aus einer wirtschaftlichen Notlage heraus gehandelt hat, sowie…
…die lohnabhängigen Abgaben zeitgerecht abzuführen. Einer diesbezüglich vor Beginn einer abgabenbehördlichen Prüfung erstatteten Selbstanzeige komme mangels damit verbundener Entrichtung eine strafbefreiende Wirkung zu. Im eingeleiteten Finanzstrafverfahren liege eine geständige Rechtfertigung vor. Nach Zitieren der maßgeblichen Gesetzesbestimmungen stellte der Spruchsenat fest, das Verhalten des Beschuldigten erfülle…
…KEG verkauft, ohne jedoch in weiterer Folge die darauf entfallende und in den Rechnungen gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer in Höhe von € 43.006,00 als Umsatzsteuervorauszahlung zu entrichten oder zumindest mit einer Umsatzsteuervoranmeldung offen zu legen. Im eingeleiteten Finanzstrafverfahren liege eine geständige Rechtfertigung vor, die…
…aus denen, berichtigt durch die Ergebnisse eines Berufungsverfahrens, die angeschuldigten Verkürzungen resultieren würden. Es liege eine geständige Rechtfertigung im eingeleiteten Finanzstrafverfahren vor. Nach Wiedergabe der bezughabenden Gesetzesbestimmungen stellte der Spruchsenat fest, das Verhalten des Bw. erfülle die vom Gesetz vorgegebenen Tatbilder in objektiver und subjektiver…
…3-5/2007 erst am 1. August 2007 und 6-12/2007 erst am 25. Februar 2008 - alle somit erheblich verspätet - eingebracht. Im daraufhin eingeleiteten Finanzstrafverfahren liege eine geständige Rechtfertigung vor, wobei das Fehlverhalten mit gesundheitlichen, familiären und finanziellen Problemen erklärt worden sei. Nach Zitierung…
…1 lit. a FinStrG in Abrede gestellt. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung hat der Bw. jedoch auch eine geständige Rechtfertigung im Bezug auf die subjektive Tatseite abgegeben. Unbestritten ist hingegen die objektive Tatseite dahingehend, dass die verfahrens-gegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen Jänner 2002 bis August 2006 bis…
…beider Gesellschaften sei am 21. Februar 2006 das Konkursverfahren eröffnet worden. Anlässlich zweier durchgeführter abgabenbehördlicher Prüfungen der lohnabhängigen Abgaben seien für die inkriminierten Zeiträume die im Spruch angeführten Abfuhr- und Entrichtungsdifferenzen festgestellt worden. Im eingeleiteten Finanzstrafverfahren liege eine geständige Rechtfertigung vor, das Fehlverhalten werde mit…
…durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben seien die im Spruch angeführten Abfuhr- und Entrichtungsdifferenzen festgestellt worden. Aus den Feststellungen einer weiteren Prüfung hätten sich Nichtabfuhren der Kapitalertragsteuer ergeben. Im eingeleiteten Finanzstrafverfahren liege eine geständige Rechtfertigung vor. Nach Zitierung der maßgeblichen Gesetzesbestimmungen stellte der Spruchsenat fest…
…Folge auch eine Betriebsprüfung beim Bw. ausgelöst habe. Aus den Feststellungen dieser Prüfung würden die im Spruch angeführten Abgaben für die Jahre 2002 und 2003 resultieren. Im Finanzstrafverfahren liege eine geständige Rechtfertigung vor. Die Versteuerung sei aus finanziellen Gründen unterblieben. Die finanziellen Verhältnisse des Bw…
…Spruchsenat ausgeführt, dass hinsichtlich der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit.a FinStrG eine geständige Rechtfertigung des Bw. dahingehend vorliege, indem er sein Fehlverhalten mit Überlastung in seinem Betrieb erklärt habe. Die Rechtfertigung des Bw. zu Punkt 2.) des angefochtenen Erkenntnisses dahingehend, dass B. bei…
…Schuldsprüchen wegen Begehung der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG [Schuldsprüche 1.)a) und d) des erstinstanzlichen Erkenntnisses] sah der Unabhängige Finanzsenat bei der Strafbemessung als mildernd die geständige Rechtfertigung der Bw. zur Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit a FinStrG sowie die…
…1 und Abs. 2 lit.a FinStrG sah der Spruchsenat bei der erstinstanzlichen Bestrafung zu Recht die bisherige finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit des Bw., seine geständige Rechtfertigung und eine teilweise Schadensgutmachung an. Dazu ist nach der Aktenlage konkretisierend festzustellen, dass von einer Schadensgutmachung in Höhe von ca…
…2002 als auch im gegenständlichen Finanzstrafverfahren im Rahmen seiner Aussage als Beschuldigter vor der Finanzstrafbehörde erster Instanz am 26. Juni 2007 eine inhaltlich geständige Rechtfertigung dahingehend abgegeben, dass der Grund für die steuerlichen Verfehlungen in Form der Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen…
…Fortsetzung des deliktischen Verhaltens über einen längeren Zeitraum als erschwerend, als mildernd hingegen die bisherige Unbescholtenheit des Bw. und seine geständige Rechtfertigung angesehen. Zu Recht wird in der gegenständlichen Berufung darauf verwiesen, dass der Bw. eine zumindest teilweise Schadensgutmachung im Rahmen eines Zahlungsplanes nach Abschluss…
…steuerlichen Verpflichtungen stark erschwert haben, sodass von einem verringerten Grad des Verschuldens auszugehen ist. Zu Recht hat der Spruchsenat bei der Strafbemessung die finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit des Bw., seine geständige Rechtfertigung in Form der Selbstanzeige, die volle Schadensgutmachung sowie den Umstand, dass sein Handeln aus einer…
…T-GmbH und Wahrnehmende der steuerlichen Belange ihres Gatten, hauptverantwortlich für die festgestellten Pflichtverletzungen war und unter Berücksichtigung ihrer derzeitigen persönlichen und wirtschaftlichen Situation sah der Unabhängige Finanzsenat als mildernd ihr geständige Rechtfertigung zum Tatsächlichen, die finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit sowie das längere Zurückliegen der Tat bei…
…wurden bei der erstinstanzlichen Strafbemessung durch den Spruchsenat die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Bw. und seine geständige Rechtfertigung als Milderungsgründe zu seinen Gunsten berücksichtigt. Unberücksichtigt blieb nach Ansicht des Berufungssenates bei der Strafbemessung durch den Spruchsenat der weitere Milderungsgrund dahingehend, dass die steuerlichen Verfehlungen des Bw…
…Restbetrag mit der Jahreserklärung zu bezahlen. Dieses Berufungsvorbringen stellt nach Ansicht des Berufungssenates inhaltlich eine geständige Rechtfertigung hinsichtlich der nicht zeitgerechten Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate Jänner bis Dezember 2001 in dem das Guthaben am Abgabenkonto übersteigenden Ausmaß dar. Aus der Gebarung des Abgabenkontos…