…ihren eigenen Wirkungsbereich hinausgeht und wenn in ihren Räumen für das amerikanische Mutterunternehmen Tätigkeiten entfaltet werden, die betriebstättenbegründend wirken. Das bloße Unterhalten eines Auslieferungslagers würde nach Artikel II Abs. 1 lit. f DBA-USA nicht als betriebstättenbegründend anzusehen sein; allerdings müsste der Aufwand der Tochtergesellschaft…
…Nur vorsorglich ist beizufügen, dass dann, wenn einem in Ungarn tätigen Dienstnehmer Räumlichkeiten für die Ausübung seiner Tätigkeit zur Verfügung stehen, das Vorliegen einer Verkaufsvollmacht nicht Voraussetzung für die Annahme einer ungarischen Betriebstätte ist. Liegt eine ungarische Betriebstätte vor, dann sind die der ungarischen Betriebstätte…
…Bestell- bzw. Auslieferungsvorgang eingeschaltet ist. In einem solchen Fall würde nach Auffassung des BM für Finanzen auch die Einrichtung eines Auslieferungslagers bei einer österreichischen Spedition nicht betriebstättenbegründend im Sinne des DBA-Deutschland wirken. Diese Auffassung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass im konkreten Fall auch…
…einen Teil ihrer Aktivitäten nach Österreich, wobei 5 Österreicher als Lüftungszeichner und Projektleiter angestellt werden, begründen jene Räumlichkeiten, in denen diese Tätigkeiten ausgeführt werden, eine österreichische Betriebstätte der schweizerischen Gesellschaft, mit der Folge, dass der auf die Betriebstättenaktivitäten entfallende Gewinn der schweizerischen AG in der…
…sein, ob diese weitere Mitwirkung der österreichischen Tochtergesellschaft nicht dazu führt, dass sie entweder hinsichtlich des herausgelösten Produktbereiches nunmehr als abhängiger Vertreter der deutschen Muttergesellschaft anzusprechen ist oder dass Räumlichkeiten, die diese Tochtergesellschaft für die deutsche Muttergesellschaft zwecks Abwicklung ihrer Direktgeschäfte zur Verfügung hält, eine…
Mietet eine deutsche Gesellschaft, die ihre Produkte in Österreich vertreibt, hiezu in Österreich ein 12m2 großes Zimmer als Postanlaufstelle an und beschäftigt sie gleichzeitig mehrere Außendienstmitarbeiter mit der Entgegennahme von Bestellungen, so deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Gesellschaft in…
…sein. Sollte dies nicht der Fall sein und der Inhalt der als Management-Vertrag bezeichneten Abmachungen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes als eine bloße Arbeitskräftegestellung darstellen, dann könnten jene Räumlichkeiten, in denen die abgestellten Dienstnehmer tätig werden, nicht als Betriebstätte des gestellenden Unternehmens angesehen werden…
Richtet eine österreichische Kapitalgesellschaft bei einer schweizerischen Spedition ein Auslieferungslager ein, so führt dies allein noch nicht zur Begründung einer Betriebstätte für die österreichische Kapitalgesellschaft in der Schweiz. An dieser Beurteilung ändert sich nichts, wenn die mit der Führung des Warenlagers anfallenden Verwaltungsaktivitäten von…
Beabsichtigt eine deutsche Gesellschaft österreichische Wiederverkäufer mit Lederwaren zu beliefern und ist vorgesehen, dass ein angestellter Außendienstmitarbeiter des deutschen Unternehmens die Kundenbetreuung in Österreich übernimmt, wobei zwar kein offizielles Geschäftslokal, wohl aber am inländischen Wohnort des Außendienstmitarbeiters ein Kleinbüro angemietet wird, so ist davon auszugehen…
…nach Österreich entsandt (6 Monate Aufenthalt in der Sommersaison und 4 Monate in der Wintersaison), so ist zunächst festzustellen, ob dem portugiesischen Unternehmen hiezu inländische Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Nach den Erfahrungen des täglichen Lebens ist kaum vorstellbar, dass eine derart intensive Betätigung in Österreich…
…sein, ob diese weitere Mitwirkung der österreichischen Tochtergesellschaft nicht dazu führt, dass sie entweder hinsichtlich des herausgelösten Produktbereiches nunmehr als abhängiger Vertreter der deutschem Muttergesellschaft anzusprechen ist oder dass Räumlichkeiten, die diese Tochtergesellschaft für die deutsche Muttergesellschaft zwecks Abwicklung ihrer Direktgeschäfte zur Verfügung hält, eine…
…5 DBA-Frankreich begründet. Denn eine Nutzung inländischer Räumlichkeiten für einen Zeitspanne von nur 2 Monaten ist nur vorübergehender Natur und erfüllt im allgemeinen nicht das für die Annahme einer Betriebstätte erforderliche Merkmal der Dauerhaftigkeit (Z 6 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA…
Beabsichtigt der in Vorarlberg ansässige Inhaber einer Handelsagentur, bei einem schweizerischen Geschäftsfreund ein Zimmer anzumieten, um von dort aus das Geschäft mit den schweizerischen Kunden weiter zu betreiben, dann könnte hiedurch eine schweizerische "Betriebstätte" begründet werden, die dazu führt, dass jene Gewinnteile, die dieser Betriebstätte…
… Die Frage, bei welcher Aktivitätsstruktur bzw. ab welcher Aktivitätsintensität ein von der Wohnung aus agierender Außendienstmitarbeiter eines deutschen Produktherstellers ohne formelle Abschlussvollmacht für sein deutsches Unternehmen betriebstättenbegründend wirkt, ist primär eine Sachverhaltsfrage, die im EAS-Verfahren nicht in generalisierender Weise im voraus entschieden werden kann…
Wird von einem österreichischen Exportunternehmen in Deutschland lediglich eine Geschäftsadresse bei einer von dem österreichischen Exportunternehmen beauftragten deutschen "Outsourcing-Firma" eingerichtet, wobei die hiebei anfallenden Hilfsleistungen durch das Personal der deutschen Firma miterledigt werden, so liegt jedenfalls keine räumliche Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in…
…Räumen statt, entgegengetreten werden kann) und wenn schließlich die inländischen Räumlichkeiten teils als "Ausstellungsräume" und teils als "Auslieferungslager" deklariert werden (damit sie mit der Begründung, es handle sich um bloße Hilfsstützpunkte, nach Art. 5 Abs. 3 lit. a DBA-Liechtenstein nicht betriebstättenbegründend wirken), wenn sonach…
…so stellt dieses eine Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in den USA dar. Der Umstand, dass die in diesen Räumlichkeiten tätigen Mitarbeiter über keine formelle Abschlussvollmacht verfügen, ist unerheblich (sie wäre nur dann von Bedeutung, wenn dem österreichischen Unternehmen in den USA keine örtlichen Einrichtungen zur…
Wird von einer amerikanischen Gesellschaft aus außersteuerlichen Gründen (zB zur erleichterten Erlangung von Exportlizenzen) bloß formal eine inländische Zweigniederlassung registriert und verfügt diese Niederlassung weder über eigene Geschäftsräume noch über eigenes Personal, so liegt bereits nach inländischem Recht keine Betriebstätte vor, da keine örtlichen…
…unbestimmte Zeit dazu verpflichtet, bei seinem in drei Räume unterteilbaren Saal täglich einen der Räume zu bestimmten Zeiten für die Verkaufsveranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Denn bloße Mitbenutzungsmöglichkeiten an Räumlichkeiten begründen für sich alleine noch keine Betriebstätte. Auch könnte der inländische Zweitwohnsitz, wenn dort keinerlei…
Plant eine in den USA ansässige Gesellschaft, die als Anbieter von Börseinformationen auftritt, in Österreich einen Arbeitnehmer zu beschäftigen, der österreichische Börseinformationen erheben soll, und wird dieser Arbeitnehmer seiner Tätigkeit in einer in Österreich angemieteten Wohnung nachkommen, wird hiedurch aller Voraussicht nach eine inländische Betriebstätte…