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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 171

Managementverträge über die Leitung ausländischer Restaurants

geltende FassungEAS-AuskunftA 140/63/1-IV/4/92vom 08.10.1992

Wortlaut laut Findok

  Werden von einer österreichischen GesmbH Management-Verträge mit Restaurantinhabern in diversen europäischen Ländern abgeschlossen, auf Grund derer die leitenden Mitarbeiter der Restaurants von der österreichischen GesmbH gestellt werden, dann bilden die an den Restaurantstandorten den dort ständig anwesenden österreichischen Managern (=Arbeitnehmer der österreichischen GesmbH) zur Verfügung gestellten Büros Betriebstätten der österreichischen GesmbH. Dies mit der Folge, dass an den in diesen Betriebstätten erzielten Gewinnteilen auf Grund der bestehenden DBAs den Betriebstättenstaaten ein Besteuerungsrecht zusteht. Ist mit den betreffenden ausländischen Staaten ein DBA nach der Befreiungsmethode abgeschlossen, sind die betreffenden Gewinnteile in Österreich von der Besteuerung freizustellen; nicht hingegen wenn das Anrechnungsverfahren angewendet wird (Großbritannien, Irland, Liechtenstein, Italien). Zu beachten ist allerdings auch, dass den Betriebstättenstaaten nur jener Teil der aus den Managementverträgen erwirtschafteten Einkünfte zuzurechnen ist, der den tatsächlich im Ausland erbrachten Tätigkeiten der GesmbH zuzuordnen ist. Da die Erfüllung der sich aus den Managementverträgen ergebenden vertraglichen Verpflichtungen aber auch Aktivitäten im österreichischen Stammhaus bedingt, wird eine sachgerechte Gewinnaufteilung vorzunehmen sein. Sollte dies nicht der Fall sein und der Inhalt der als Management-Vertrag bezeichneten Abmachungen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes als eine bloße Arbeitskräftegestellung darstellen, dann könnten jene Räumlichkeiten, in denen die abgestellten Dienstnehmer tätig werden, nicht als Betriebstätte des gestellenden Unternehmens angesehen werden, so dass in einem solchen Fall der gesamte erzielte Gewinn in Österreich steuerpflichtig wäre. 8. Oktober 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Auslandsbetriebstättebetriebstättenbegründende RäumlichkeitenBefreiungssystemSteuerfreistellungFreistellungAnrechnungsmethodeAnrechnungssystemZurechnungsteuerliche ZurechnungPersonalgestellungwirtschaftliche Betrachtungsweise

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
A 140/63/1-IV/4/92
Stammnummer
18298
Gültig
08.10.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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