Findok · EAS-Auskünfte
EAS 171
Managementverträge über die Leitung ausländischer Restaurants
geltende FassungEAS-AuskunftA 140/63/1-IV/4/92vom 08.10.1992
Wortlaut laut Findok
Werden von einer österreichischen GesmbH
Management-Verträge mit Restaurantinhabern in diversen europäischen
Ländern abgeschlossen, auf Grund derer die leitenden Mitarbeiter der
Restaurants von der österreichischen GesmbH gestellt werden, dann bilden
die an den Restaurantstandorten den dort ständig anwesenden
österreichischen Managern (=Arbeitnehmer der österreichischen GesmbH)
zur Verfügung gestellten Büros Betriebstätten der
österreichischen GesmbH. Dies mit der Folge, dass an den in diesen
Betriebstätten erzielten Gewinnteilen auf Grund der bestehenden DBAs den
Betriebstättenstaaten ein Besteuerungsrecht zusteht.
Ist mit den betreffenden ausländischen Staaten ein DBA
nach der Befreiungsmethode abgeschlossen, sind die betreffenden Gewinnteile in
Österreich von der Besteuerung freizustellen; nicht hingegen wenn das
Anrechnungsverfahren angewendet wird (Großbritannien, Irland,
Liechtenstein, Italien).
Zu beachten ist allerdings auch, dass den
Betriebstättenstaaten nur jener Teil der aus den Managementverträgen
erwirtschafteten Einkünfte zuzurechnen ist, der den tatsächlich im
Ausland erbrachten Tätigkeiten der GesmbH zuzuordnen ist. Da die
Erfüllung der sich aus den Managementverträgen ergebenden
vertraglichen Verpflichtungen aber auch Aktivitäten im
österreichischen Stammhaus bedingt, wird eine sachgerechte
Gewinnaufteilung
vorzunehmen sein.
Sollte dies nicht der Fall sein und der Inhalt der als
Management-Vertrag bezeichneten Abmachungen in wirtschaftlicher
Betrachtungsweise nichts anderes als eine bloße
Arbeitskräftegestellung darstellen, dann könnten jene
Räumlichkeiten, in denen die abgestellten Dienstnehmer tätig werden,
nicht als Betriebstätte des gestellenden Unternehmens angesehen werden, so
dass in einem solchen Fall der gesamte erzielte Gewinn in Österreich
steuerpflichtig wäre.
8. Oktober
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- OECD-MA, OECD-Musterabkommen
Auslandsbetriebstättebetriebstättenbegründende RäumlichkeitenBefreiungssystemSteuerfreistellungFreistellungAnrechnungsmethodeAnrechnungssystemZurechnungsteuerliche ZurechnungPersonalgestellungwirtschaftliche Betrachtungsweise
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 140/63/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18298
- Gültig
- 08.10.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF