Findok · EAS-Auskünfte
EAS 900
Kulturausstellung durch eine französische Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftE 12/7-IV/4/96vom 03.07.1996
Wortlaut laut Findok
Veranstaltet eine französische Gesellschaft in
Österreich für die Dauer von 2 Monaten eine (gegen Eintrittsentgelt zu
besuchende) Kulturausstellung, bei der Originale sowie Lithographien ausgestellt
und verkauft werden, wobei die Verkaufsartikel auch Kataloge, T-Shirts, Plakate
und Uhren umfassen, dann wird durch diese Veranstaltung in Österreich keine
Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 DBA-Frankreich begründet. Denn
eine Nutzung inländischer Räumlichkeiten für einen Zeitspanne von
nur 2 Monaten ist nur vorübergehender Natur und erfüllt im allgemeinen
nicht das für die Annahme einer Betriebstätte erforderliche Merkmal
der Dauerhaftigkeit (Z 6 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA).
3. Juli
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 DBA F (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 613/1994
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 12/7-IV/4/96
- Stammnummer
- 15613
- Gültig
- 03.07.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF