Findok · EAS-Auskünfte
EAS 722
Deutsche Direktbelieferung österreichischer Kunden bei Bestand einer inländischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftC 643/3/1-IV/4/95vom 21.09.1995
Wortlaut laut Findok
Wird der Österreich-Vertrieb eines bestimmten
Produktbereiches eines deutschen Konzerns aus der österreichischen
Vertriebstochter ausgegliedert und unmittelbar von der deutschen
Muttergesellschaft besorgt, wobei jedoch nicht ganz auf die Mitwirkung der
österreichischen Tochtergesellschaft verzichtet wird, dann wird besonders
zu prüfen sein, ob diese weitere Mitwirkung der österreichischen
Tochtergesellschaft nicht dazu führt, dass sie entweder hinsichtlich des
herausgelösten Produktbereiches nunmehr als abhängiger Vertreter der
deutschem Muttergesellschaft anzusprechen ist oder dass Räumlichkeiten, die
diese Tochtergesellschaft für die deutsche Muttergesellschaft zwecks
Abwicklung ihrer Direktgeschäfte zur Verfügung hält, eine
räumliche Betriebstätte der deutschen Muttergesellschaft
begründen. In beiden Fällen würde für die deutsche
Muttergesellschaft eine inländische "Betriebstätte" im Sinn des
DBA-Deutschland geschaffen werden, die Steuerpflicht der Direktbelieferungen in
Österreich zur Folge hätte.
Die Frage kann allerdings nicht im ministeriellen
EAS-Verfahren entschieden werden, da weitere Erhebungen in dieser Angelegenheit
vom zuständigen Finanzamt angestellt werden müssten. Der Umstand, dass
zumindest ein Teil der Produkte auf dem Gelände der österreichischen
Tochtergesellschaft gelagert wird, sowie die Tatsache, dass Mitarbeiter der
Tochtergesellschaft Aufgaben im Bereich des Vertriebes der ggstl. Produktlinie
für die deutsche Muttergesellschaft erfüllen, lässt vermuten,
dass der Bestand einer Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland zu bejahen
sein wird.
21.
September 1995 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Vertreterbetriebstättebetriebstättenbegründende RäumlichkeitenInlandsbetriebstätteVertriebsfunktionVertriebsaktivitäten
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- C 643/3/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 16860
- Gültig
- 21.09.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF