Findok · EAS-Auskünfte
EAS 76
Tochtergesellschaft als Betriebstätte eines US-Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskunftD 182/5/1-IV/4/92vom 16.01.1992
Wortlaut laut Findok
Die österreichische
Tochtergesellschaft einer amerikanischen Gesellschaft kann unter besonders
gelagerten Umständen eine Betriebstätte für das amerikanische
Mutterunternehmen in Österreich darstellen. Nämlich dann, wenn die
Tochtergesellschaft über ihren eigenen Wirkungsbereich hinausgeht und wenn
in ihren Räumen für das amerikanische Mutterunternehmen
Tätigkeiten entfaltet werden, die betriebstättenbegründend
wirken. Das bloße Unterhalten eines Auslieferungslagers würde nach
Artikel II Abs. 1 lit. f DBA-USA nicht als betriebstättenbegründend
anzusehen sein; allerdings müsste der Aufwand der Tochtergesellschaft, der
aus einer solchen Tätigkeit erwächst, von dem amerikanischen
Mutterunternehmen nach den Grundsätzen des Artikels IV des Abkommens
(Fremdverhaltensgrundsatz) entsprechend abgegolten werden.
16.
Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 2 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
- Art. 4 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
betriebstättenbegründende RäumlichkeitenInlandsbetriebstätteAuslieferungslagerFremdüblichkeitFremdvergleich
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- D 182/5/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18451
- Gültig
- 16.01.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF