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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1119

Zur Frage der Abgrenzung eines betriebstättenlosen Einsatzes von Außendienstmitarbeitern

geltende FassungEAS-AuskunftT 36/4-IV/4/97vom 08.08.1997

Wortlaut laut Findok

  Die Frage, bei welcher Aktivitätsstruktur bzw. ab welcher Aktivitätsintensität ein von der Wohnung aus agierender Außendienstmitarbeiter eines deutschen Produktherstellers ohne formelle Abschlussvollmacht für sein deutsches Unternehmen betriebstättenbegründend wirkt, ist primär eine Sachverhaltsfrage, die im EAS-Verfahren nicht in generalisierender Weise im voraus entschieden werden kann. Zumal jede zu starre unilaterale Interpretationsregel bei derartigen internationalen Steuerfällen die Gefahr von internationalen Doppelbesteuerungen oder Doppelnichtbesteuerungen nach sich ziehen kann. In Fällen der gegenständlichen Art kann sowohl die berufliche Nutzung der Wohnung (EAS 180) als auch ein mit dem wirtschaftlichen Produktverkauf verbundener standardisierter Bestellvorgang (siehe hiezu insbesondere die mit der deutschen Steuerverwaltung abgesprochene Betrachtungsweise in EAS 877) zum Vorliegen einer inländischen Betriebstätte führen. Allerdings wird hier eine zwischen der österreichischen und deutschen Steuerverwaltung einheitliche Betrachtung zu verlangen sein. Sollte daher die Eigenbeurteilung von Parteienseite bei Abstimmung mit den lokalen zuständigen Behörden der beiden Staaten einen Besteuerungskonflikt erkennen lassen, müsste der Fall im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens einer Klärung zugeführt werden. 08. August 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Betriebstättebetriebstättenbegründende RäumlichkeitenAußendienstmitarbeiterDoppelbesteuerungDoppelnichtbesteuerungInlandsbetriebstätteVerständigungsverfahren

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
T 36/4-IV/4/97
Stammnummer
14564
Gültig
08.08.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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