Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1023
Aktivitätsauslagerung in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskunftB 13/5-IV/4/97vom 28.02.1997
Wortlaut laut Findok
Beabsichtigt der in Vorarlberg
ansässige Inhaber einer Handelsagentur, bei einem schweizerischen
Geschäftsfreund ein Zimmer anzumieten, um von dort aus das Geschäft
mit den schweizerischen Kunden weiter zu betreiben, dann könnte hiedurch
eine schweizerische "Betriebstätte" begründet werden, die dazu
führt, dass jene Gewinnteile, die dieser Betriebstätte nach dem
"Fremdverhaltensgrundsatz" zuzurechnen sind, in Österreich von der
Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - freizustellen sind.
Wenn mit einer solchen Gestaltung eine Steuerersparnis
verknüpft und demzufolge Steuervermeidung als primäre Motivation zu
vermuten ist, dann wird die bei Auslandsbeziehungen bestehende erhöhte
Mitwirkungspflicht erfordern, dass eine solche steuerwirksame
Aktivitätsauslagerung ausreichend nachgewiesen werden kann.
Vor allem wird auf der Grundlage von Artikel 7 Abs. 2
DBA-Schweiz eine "Funktionsanalyse" erforderlich werden : es wird plausibel
darzustellen sein, wie sich die unternehmerischen Funktionen auf die
österreichische und die schweizerische Betriebstätte verteilen, um
solcherart Anhaltspunkte für eine sachgerechte Gewinnaufteilung zu
erlangen.
Sollten im übrigen die in dem Zimmer in der Schweiz
ausgeübten Funktionen bloß von untergeordneter und
unterstützender Art sein, würde diesem Raum gemäß Artikel 5
Abs. 3 lit. e DBA-Schweiz keine Betriebstätteneigenschaft zuzumessen
sein.
28. Februar
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehaltbetriebstättenbegründende RäumlichkeitenFremdverhaltenskonformitätMitwirkungsverpflichtungNachweisFunktion
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 13/5-IV/4/97
- Stammnummer
- 14674
- Gültig
- 28.02.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF