…73 | € 4.440,00 Tz. 28) Steuerfreie Zinserträge gem. DBA: b) argentinische Staatsanleihen Die DBA Freistellung kann nicht in Anspruch genommen werden, da die Anleihenlaufzeit weniger als 5 Jahre beträgt (vgl. Erlass BMF vom 12.2.93 AÖFV 158/93): | | 1999…
Hat ein österreichisches Bankunternehmen Werteinbußen an argentinischen Staatsanleihen wegen eingetretener Kursverluste erlitten, dann ist zunächst ausschließlich nach österreichischem innerstaatlichen Recht zu prüfen, ob diese Wertverluste im Wege von Teilwertabschreibungen gewinnmindernd zu berücksichtigen sind. Zutreffendenfalls muss dieses Ergebnis bei Bestand eines Doppelbesteuerungsabkommens selbst dann hingenommen werden…
…Veranlagung erfolgt (z.B. bei Familienmitgliedern mit Einkünften unterhalb der Veranlagungsgrenzen), kann in den Fällen von DBA-steuerfreien Zinsen (z.B. argentinische Anleihezinsen) durch ein auf § 240 BAO gestütztes Rückerstattungsverfahren die Steuerentlastung erwirkt werden. Da dies auf den Berufungswerber nicht zutrifft, hätte die von ihm…
…innerhalb kurzer Zeit. Es könne also nicht schädlich sein, wenn man etwa eine argentinische Anleihe kaufe und diese dann teilweise nach einem längeren Zeitraum einziehen könne. Was die Würdigung des in Rede stehenden Sachverhalts nach dem Umsatzsteuergesetz anbelangt, verneinte der Vertreter der Bp, dass aus…
…80% Anleihefremdkapital), dann kann in einem solchen Sachverhaltsbild allein kein Verdacht auf Umgehung österreichischer Steuern und damit kein Verdacht auf Rechtsmissbrauch im Sinn des § 22 BAO aufkommen. Auch dann nicht, wenn eine der Beteiligungsgesellschaften in Argentinien operativ tätig ist und wenn die Anleihezeichner jene argentinischen…
Beziehen österreichische Investoren argentinische Anleihezinsen, die gemäß Artikel 11 DBA-Argentinien in Österreich von der Besteuerung freizustellen sind, dann sind diese Zinsen für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen; und zwar auch dann, wenn sich die kuponauszahlende Stelle in Österreich befindet und - ohne Berücksichtigung des Abkommens - die…
…II Nr. 43/1998 kann ab 1. Juli 1998 bei DBA-steuerfreien Auslandszinsen (zB im Fall von Zinsen aus argentinischen Anleihen) eine DBA-konforme Steuerentlastung in Österreich nicht mehr durch Nichteinbehaltung der österreichischen Kapitalertragsteuer, sondern nur mehr im Veranlagungs- oder Rückerstattungsverfahren (§ 240 BAO) herbeigeführt werden…
…1 Z 1 und Abs. 3 EStG verliert, wenn er neben seinen lohnsteuerabzugspflichtigen Einkünften inländische Vermietungseinkünfte von 700 Euro und argentinische Anleihezinsen von 900 Euro bezieht, wenn ihm sonach "andere Einkünfte" im Sinn von § 41 Abs. 3 EStG von mehr als 1.460 Euro zufließen…
…der A Bank AG hinsichtlich der Behandlung der ausländischen Einkünfte erkundigt hatte. Aufgrund der von vor allem in den Jahren 2001 bis 2003 erzielten massiven Verluste mit argentinischen Anleihen wurde ihm seitens der schweizer Bank versichert, dass diese „alles“ erledige und ein Ausgleich mit Verlusten…
Erwerben inländische Körperschaften von einem argentinischen Financial Trust angebotene Anleihen, dann ist zumindest zweifelhaft, ob die hiefür bezogenen Zinsen auf Grund des DBA-Ö/Argentinien in Österreich Steuerfreiheit genießen. Denn nur aus Argentinien "stammende" Zinsen lösen Steuerfreiheit in Österreich aus. Zinsen stammen gemäß Artikel 11…
…als weiteren Berufungspunkt die Steuerfreiheit von Zinserträgen aus argentinischen bzw. brasilianischen Anleihen von insgesamt € 164.978,00 geltend und berief sich dabei auf Artikel 11 der Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien bzw. Brasilien. Nach Durchführung eines auch diesbezüglichen Vorhalteverfahrens wurde vom Finanzamt mit Datum vom 30…
…Quasi-Endbesteuerung" nach § 37 Abs. 8 EStG in Anspruch nimmt. Sollte der Abgabepflichtige der Auffassung sein, dass nach inländischem Recht eine Progressionserfassung der argentinischen Anleihezinsen nicht zulässig sei, entzieht er sich damit selbst die Möglichkeit, die DBA-Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, da diese - wie…
…einer argentinischen Anleihe, die im Depot einer österreichischen Bank gehalten wird, nachweisbar eine argentinische Quellensteuer in Höhe von 12,5% in Übereinstimmung mit Artikel 11 des DBA-Argentinien einbehalten, dann ist die österreichische Bank gemäß der Verordnung BGBl II Nr. 43/1998 berechtigt, diese argentinische…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz nach Österreich und werden aus diesem Anlaß seine türkischen, argentinischen, brasilianischen Staatsanleihen sowie von Guernsey begebene Anleihen einer österreichischen Bank überantwortet, die fortan als "kuponauszahlende Stelle" fungiert, dann ist mit der von dieser Bank einzubehaltenden 25…
…an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (im Folgenden mit Bw. bezeichnet) erzielte im Jahr 2001 Zinseinkünfte in Höhe von S 14.300,-- aus den nachstehend angeführten argentinischen und brasilianischen Staatsanleihen, hinsichtlich derer von der zur Abfuhr verpflichteten Bank als kuponauszahlende Stelle 25% Kapitalertragsteuer …
…Bei Tilgungshypotheken ist nur der Teil der Zahlung steuerpflichtig. der als Zinsen auf den jeweiligen Kapitalrest entfällt. 4. Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art , zum Beispiel aus Darlehen, Anleihen, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des…
…da die Zinsen von den argentinischen und brasilianischen Staatsanleihen sonst gemäß § 37 Abs. 8 EStG 1988 gesondert mit 25% besteuert wären, nur der Verkaufsverlust von der argentinischen Anleihe in 2000 einzubeziehen um den Durchschnittssteuersatz zu ermitteln. Das Finanzamt entschied über diese Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom…
Werden von in Österreich ansässigen Investoren Schuldverschreibungen erworben, die von der argentischen Niederlassung einer französischen Gesellschaft begeben wurden, so sind die den österreichischen Investoren zufließenden Zinsen gemäß Artikel 11 Abs. 1 DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommens- bzw. Körperschaftsbesteuerung freizustellen. Die Steuerfreistellung setzt aber den…
Bezieht ein österreichischer Abgabepflichtiger Zinsen aus Argentinien-Anleihen, die zwar gemäß dem DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommensbesteuerung befreit sind, von denen aber die österreichische depotführende Bank gemäß VO BGBl. II Nr. 43/1998 bzw. BGBl. II Nr. 393/2003, 25% KESt in Abzug gebracht…
…der Veranlagungsgrenzen gemäß § 42 Abs. 1 Z. 3 EStG nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird, Zinsen aus Argentinien-Anleihen, die zwar gemäß dem DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommensbesteuerung befreit sind, von denen aber die österreichische depotführende Bank gemäß VO BGBl. II Nr. 43/1998 bzw…