Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1276
DBA-steuerfreie Auslandszinsen und Endbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskunftK 1/22-IV/4/98vom 22.06.1998
Wortlaut laut Findok
Auf Grund der Verordnung vom 12. Feber
1998, BGBl. II Nr. 43/1998 kann ab 1. Juli 1998 bei DBA-steuerfreien
Auslandszinsen (zB im Fall von Zinsen aus argentinischen Anleihen) eine
DBA-konforme Steuerentlastung in Österreich nicht mehr durch
Nichteinbehaltung der österreichischen Kapitalertragsteuer, sondern nur
mehr im Veranlagungs- oder Rückerstattungsverfahren (§ 240 BAO)
herbeigeführt werden. Für solche steuerfrei gestellte Auslandszinsen
entfiel bereits bisher die Endbesteuerungswirkung im Bereich der
Erbschaftsbesteuerung (Z 1.3.3 AÖF Nr. 175/1994).
Nach Auffassung des BM für Finanzen besteht für
den Abgabepflichtigen indessen in Fällen der vorliegenden Art keine
Verpflichtung, eine DBA-konforme Steuerentlastung im Rahmen einer Veranlagung
oder eines Steuerrückerstattungsverfahrens geltend zu machen. Wird daher
ein mit Endbesteuerungswirkung verknüpfter Kapitalertragsteuerabzug von
einer österreichischen Bank vorgenommen, geht diese Wirkung solange nicht
verloren, als keine DBA-Steuerentlastung in Anspruch genommen wird. Ein
diesbezüglicher Erlass steht in Ausarbeitung.
22. Juni
1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Durchführung der KEST-Entlastung in bezug auf Auslandszinsen, BGBl. II Nr. 43/1998
- § 240 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 1/22-IV/4/98
- Stammnummer
- 29959
- Gültig
- 22.06.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF