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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1276

DBA-steuerfreie Auslandszinsen und Endbesteuerung

geltende FassungEAS-AuskunftK 1/22-IV/4/98vom 22.06.1998

Wortlaut laut Findok

Auf Grund der Verordnung vom 12. Feber 1998, BGBl. II Nr. 43/1998 kann ab 1. Juli 1998 bei DBA-steuerfreien Auslandszinsen (zB im Fall von Zinsen aus argentinischen Anleihen) eine DBA-konforme Steuerentlastung in Österreich nicht mehr durch Nichteinbehaltung der österreichischen Kapitalertragsteuer, sondern nur mehr im Veranlagungs- oder Rückerstattungsverfahren (§ 240 BAO) herbeigeführt werden. Für solche steuerfrei gestellte Auslandszinsen entfiel bereits bisher die Endbesteuerungswirkung im Bereich der Erbschaftsbesteuerung (Z 1.3.3 AÖF Nr. 175/1994). Nach Auffassung des BM für Finanzen besteht für den Abgabepflichtigen indessen in Fällen der vorliegenden Art keine Verpflichtung, eine DBA-konforme Steuerentlastung im Rahmen einer Veranlagung oder eines Steuerrückerstattungsverfahrens geltend zu machen. Wird daher ein mit Endbesteuerungswirkung verknüpfter Kapitalertragsteuerabzug von einer österreichischen Bank vorgenommen, geht diese Wirkung solange nicht verloren, als keine DBA-Steuerentlastung in Anspruch genommen wird. Ein diesbezüglicher Erlass steht in Ausarbeitung. 22. Juni 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

KESt-EntlastungRückerstattungsverfahren

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 1/22-IV/4/98
Stammnummer
29959
Gültig
22.06.1998 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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