…gleich in zweierlei Hinsicht erfüllt; zum einen unmittelbar aufgrund der Stadionbesucher, zum anderen mittelbar aufgrund der online Übertragung. Dabei zielt ein Computerspiel-Wettkampf ganz typischerweise darauf ab, Publikum anzuziehen und zu unterhalten. Im Ergebnis ist daher von einer Subsumption unter Art. 17 DBA-USA auszugehen…
Ist ein in Österreich ansässiger Gleitschirmpilot für eine deutsche Firma als Werkspilot und Testflieger für neuentwickelte Schirme im Einsatz und nimmt er außerdem an einschlägigen Wettkämpfen teil, dann ist zunächst festzustellen, ob die deutsche Firma als steuerlicher Arbeitgeber auftritt oder ob ein Werkvertragsverhältnis vorliegt…
Eine dem Artikel 17 OECD-Musterabkommen nachgebildete "Sportlerklausel" findet nach Auffassung des BMF nur auf Sportler Anwendung, die bei Veranstaltungen Wettkämpfe bestreiten, nicht aber auf deren Trainer (EAS 391, EAS 1262). Ist daher ein in Österreich ansässiger Schitrainer als Dienstnehmer eines schweizerischen Sportverbandes tätig, wobei…
…Wettkampfvergütungen nur insoweit gerechtfertigt, als diese als Sonderprämien für einen bei dem betreffenden Wettkampf errungenen Erfolg gewährt werden. Die allgemein zur Deckung des Lebensunterhaltes und der laufenden beruflichen Aufwendungen geleisteten Zuwendungen des ausländischen Staates weisen aber nicht jenen erforderlichen individuellen Zusammenhang mit den einzelnen Wettkämpfen…
…unterstützen, wie zB Masseure, Sportärzte und der Zeugwart, nicht jedoch der Platzwart. Zum begünstigten Personenkreis zählen auch Personen, die für eine gemäß den jeweils anzuwendenden nationalen und internationalen Wettkampfordnungen regelkonforme Durchführung einer sportlichen Veranstaltung notwendig und verantwortlich sind (zB Schiedsrichter, Kampfrichter, Zeitnehmer, Rennleiter, Punkterichter), nicht…
…Fußballplätzen, Squash-Boxen, usw.) zur unmittelbaren Sportausübung zählt zum Sportbetrieb und damit zum unentbehrlichen Hilfsbetrieb des Sportvereins. Startgeld, Einhebung von Rz 299: Die Einhebung von Startgeldern bei einem von einem Sportverein veranstalteten Wettkampf, Turnier, usw. ist dem Sportbetrieb und damit dem unentbehrlichen Hilfsbetrieb zuzurechnen. Studienreise…
…Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für 2001 Fahrt- bzw. Reisekosten zu Wettkämpfen und Trainingsaufenthalten sowie Selbstbehalte für Trainingskurse im Ausmaß von insgesamt S 92.616,00 als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt versagte die Anerkennung von Werbungskosten und begründete dies damit, dass Aufwendungen für die Sportausübung grundsätzlich der…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Johann Mosgan, gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg-Liezen betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 2000 und 2001, sowie Einkommensteuervorauszahlung für das Jahr 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
…neben den abzugsbesteuerten Entgelten des inländischen Veranstalters (Auftrittsgage und Preisgeld) von einem im Drittausland ansässigen Sportartikelhersteller Sponsorzahlungen dafür, dass dessen Ausrüstungen bei den Wettkämpfen verwendet werden, dann zählen die auf den Inlandswettkampf entfallenden Sponsorgelder zu den in Österreich steuerpflichtigen Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit als Sportler…
…der in Österreich nur mehr der beschränkten Steuerpflicht unterliegt, gegenüber einem österreichischen Sportartikelhersteller dessen Sportartikel bei allen Wettkämpfen und den damit verbundenen Fernseh- und Fotoaufnahmen unter Achtung auf die Sichtbarkeit des Firmenlogos zu verwenden (so genannte "Ausrüstungsvereinbarung"), dann unterliegt das dafür vom österreichischen Hersteller gezahlte…
Verpflichtet sich ein Sportler, der in Österreich nur mehr der beschränkten Steuerpflicht unterliegt, gegenüber einem österreichischen Unternehmen dessen Firmenlogo bei allen Wettkämpfen und den damit verbundenen Fernseh- und Fotoaufnahmen unter Achtung auf Sichtbarkeit zu verwenden, dann unterliegt das dafür vom österreichischen Unternehmen gezahlte Entgelt gem…
…Unter diesen Umständen bestehen daher keine Bedenken, wenn zur Vermeidung internationaler Besteuerungskonflikte bei einer nachgewiesenen Erfassung der Trainingsvergütungen in Trainingsstaaten oder in Staaten, die nicht nur die Vergütungen für den sportlichen Wettkampf, sondern auch jene für die Vorbereitung besteuern, auf österreichischer Seite eine abkommenskonforme Steuerentlastung…
…österreichische Steuerschuld anfallen kann, da deren Einkünfte für den 1 - 2 Tage dauernden Wettkampf jedenfalls unterhalb der 20.000 US-Dollar-Grenze des Artikels 17 DBA-USA liegen wird. Was nun die Einnahmen des US-Veranstalters aus der Überlassung von Senderechten anlangt, ist zu sagen…
…diesem Grund im öffentlichen Interesse gelegen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Der Sportler ist Spitzensportler. Die sportliche Tätigkeit liegt maßgeblich im öffentlichen Interesse Österreichs. Der Sportler vertritt Österreich offiziell bei internationalen Wettkampfveranstaltungen. Der Sport wird unmittelbar gefördert. Rz 8202s: Spitzensportler sind gemäß § 3 Z 11 BSFG…
…Die Pauschalierung erstreckt sich daher nicht nur auf jene Werbeverträge, die der für die Vermarktung des Sportlers üblicherweise zuständige Sportverein zugunsten des bei ihm tätigen Sportlers abschließt, sondern auch für wettkampfunabhängige Werbeverträge, die der Sportler selbständig eingeht (Aufnahme und Ausstrahlung eines TV-Spots, Abbildung auf…
…1241). Dies gilt indessen nicht für den Trainer der Sportler, da die "Sportlerklausel" nach Auffassung des BM für Finanzen nur auf Sportler Anwendung findet, die bei Veranstaltungen Wettkämpfe bestreiten (EAS 391). 4. Mai 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…Österreich gemäß Artikel 14 DBA-CSSR keiner Einkommensbesteuerung. Die "Sportlerklausel" des Artikels 17 DBA-CSSR findet keine Anwendung, da diese im Grunde nur für Sportler gilt, die bei öffentlichen Veranstaltungen Wettkämpfe bestreiten. 18. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…kann daher allgemein festgestellt werden, dass die Teilnahme von deutschen Berufssportlern an österreichischen Turnieren und anderen Wettkampfveranstaltungen solange von der österreichischen Besteuerung freizustellen sein wird, als die gegenständliche Verständigungsregelung mit Deutschland aufrechterhalten wird. 21. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…Nr. 19/1997). Aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage sind hierbei die auf die ausländischen Wettkämpfe entfallenden "Einkünfte" auszuscheiden. Es bleiben daher nicht nur die Preisgelder außer Ansatz, sondern es sind auch die hiermit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen aus der inländischen Besteuerungsgrundlage zu entfernen; dies auch dann…
…Sportlerklausel" des Artikels 17 DBA-CSSR findet keine Anwendung, da diese im Grunde nur für Sportler gilt, die bei öffentlichen Veranstaltungen Wettkämpfe bestreiten (EAS 391); bloße Mitbenutzungsrechte an einem Tennisplatz begründen ebenfalls keine inländische Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO und führen damit auch nicht…