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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 391

Tschechische Tennistrainerin

geltende FassungEAS-AuskunftC 643/1/1-IV/4/94vom 18.02.1994

Wortlaut laut Findok

Eine Tschechin, die täglich nach Österreich einpendelt, um hier auf selbständiger Basis Tennistrainerstunden zu geben, und die in diesem Zusammenhang über keine inländische "feste Einrichtung" verfügt, unterliegt mit den aus dieser Tätigkeit zufließenden Einkünften in Österreich gemäß Artikel 14 DBA-CSSR keiner Einkommensbesteuerung. Die "Sportlerklausel" des Artikels 17 DBA-CSSR findet keine Anwendung, da diese im Grunde nur für Sportler gilt, die bei öffentlichen Veranstaltungen Wettkämpfe bestreiten. 18. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

gewerbliche Tätigkeitgewerblich TätigeGewerbebetriebfeste Einrichtungenfeste örtliche Einrichtungfeste Geschäftseinrichtung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
C 643/1/1-IV/4/94
Stammnummer
17961
Gültig
18.02.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF