Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1262
Sporttrainer
geltende FassungEAS-AuskunftC 32/2-IV/4/98vom 04.05.1998
Wortlaut laut Findok
Zahlt ein österreichischer
Sportverein an seine durch Dienstvertrag angestellten Sportler für die
erfolgreiche Teilnahme an einem französischen Turnier besondere
Siegprämien aus, dann sind diese Siegprämien gemäß der
"Sportlerklausel" des Artikel 17 Abs. 1 DBA-Frankreich in Österreich von
der Lohnabzugsbesteuerung freizustellen (EAS 1241). Dies gilt indessen nicht
für den Trainer der Sportler, da die "Sportlerklausel" nach Auffassung des
BM für Finanzen nur auf Sportler Anwendung findet, die bei Veranstaltungen
Wettkämpfe bestreiten (EAS 391).
4. Mai
1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 17 Abs. 1 DBA F (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 613/1994
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- C 32/2-IV/4/98
- Stammnummer
- 29941
- Gültig
- 04.05.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF