…dann sind diese Siegprämien gemäß der "Sportlerklausel" des Artikel 17 Abs. 1 DBA-Frankreich in Österreich von der Lohnabzugsbesteuerung freizustellen (EAS 1241). Dies gilt indessen nicht für den Trainer der Sportler, da die "Sportlerklausel" nach Auffassung des BM für Finanzen nur auf Sportler Anwendung findet…
…1997, 04 1482/5-IV/4/97, AÖF Nr. 88/1997, betreffend die Auslegung der "Künstler- und Sportlerklausel" und die Durchführungsverordnung zu Art. 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-BRD ist aufgrund der Neuregelung durch Art. 17 des gegenwärtig in Kraft stehenden DBA-Deutschland (BGBl…
Eine dem Artikel 17 OECD-Musterabkommen nachgebildete "Sportlerklausel" findet nach Auffassung des BMF nur auf Sportler Anwendung, die bei Veranstaltungen Wettkämpfe bestreiten, nicht aber auf deren Trainer (EAS 391, EAS 1262). Ist daher ein in Österreich ansässiger Schitrainer als Dienstnehmer eines schweizerischen Sportverbandes tätig, wobei…
Das DBA-Ö/Ungarn enthält abweichend von fast allen übrigen Abkommen des österreichischen DBA-Vertragsnetzes keine besondere "Künstler- und Sportlerklausel". Daher sind in Ungarn ansässige und in Österreich freiberuflich als Künstler oder gewerblich als Musiker gastierende Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen in Österreich auf der Grundlage von…
…Berufssportlerin Preisgelder für Tennisturniere in Rußland, USA und Neuseeland, dann unterliegen diese Preisgelder in allen drei Fällen der inländischen Besteuerung. Im Fall Rußlands enthält das Doppelbesteuerungsabkommen - abweichend von den OECD-Prinzipien - keine "Sportlerklausel", sodass Rußland gemäß Artikel 11 Abs. 1 des DBA-UdSSR die Preisgelder…
…Konsultationen zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich im August 2000 in Dresden wurde Übereinstimmung dahingehend erzielt, dass die im deutsch-schweizerischen und im österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen enthaltene Künstler- und Sportlerklausel dahingehend auszulegen ist, dass der letzte Satz von Artikel 17 Abs. 1 im Wesentlichen die…
…nbsp; Anlässlich von Konsultationen zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich im August 2000 in Dresden wurde Übereinstimmung dahingehend erzielt, dass die im deutsch-schweizerischen und im österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen enthaltene Künstler- und Sportlerklausel dahingehend auszulegen ist, dass der letzte Satz von Artikel 17 Abs. 1…
Nicht der Umstand, dass im DBA-USA keine dem Artikel 17 des OECD-Musterabkommens nachgebildete Sportlerklausel vorgesehen ist, wohl aber die in den DBAs sowohl mit den USA als auch mit Japan verpflichtend vorgesehene Anrechnungsmethode führen dazu, dass die von einem in Österreich ansässigen…
…der Bundesrepublik Deutschland Einvernehmen darüber hergestellt, dass die in Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des DBA-Deutschland vorgesehene "Künstler- und Sportlerklausel" insgesamt nur im Geltungsbereich des Artikels 8, mithin nur im Bereich der Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Sinne des § 22 EStG 1988 Wirkung…
…Künstler- und Sportlerklausel" jenes Verständnis beigemessen, das sich aus einem österreichischen Verwaltungsgerichtshoferkenntnis herleitet, das zum DBA-Liechtenstein ergangen ist (VwGH v. 10.5.1972, 1637/70): Überträgt man die dort gefundene Problemlösung auf das DBA-Deutschland, dann ist die in der Sportlerklausel des Artikels 8…
…Konsultationen zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich im August 2000 in Dresden wurde Übereinstimmung dahingehend erzielt, dass die im deutsch-schweizerischen und im österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen enthaltene Künstler- und Sportlerklausel dahingehend auszulegen ist, dass der letzte Satz von Artikel 17 Abs. 1 im Wesentlichen die…
…inländischen Unterhaltungsdarbietungen dem Steuerabzug gem. § 99 EStG. Sie fallen in dieser Eigenschaft auch unter die "Künstler- und Sportlerklauseln" der Doppelbesteuerungsabkommen, die dem Artikel 17 des OECD-Musterabkommens nachgebildet sind (in diesem Sinn siehe auch Abschn. 68 des OECD-Berichtes "Taxation of Entertainers, Artistes and Sportsmen"…
…inländische "feste Einrichtung" verfügt, unterliegt mit den aus dieser Tätigkeit zufließenden Einkünften in Österreich gemäß Artikel 14 DBA-CSSR keiner Einkommensbesteuerung. Die "Sportlerklausel" des Artikels 17 DBA-CSSR findet keine Anwendung, da diese im Grunde nur für Sportler gilt, die bei öffentlichen Veranstaltungen Wettkämpfe bestreiten…
…sondern auch alle anderen Vergütungen für Tätigkeiten, die in der betrieblichen Einheit des für die Sportausübung unterhaltenen (steuerlichen) Gewerbebetriebes zu erfassen sind. Die der Abzugspflicht unterliegenden Einkünfte gehen damit über den Kreis der nach der "Sportlerklausel" (Art. 17 OECD-Musterabkommen) in Österreich erfassbaren Einkünfte hinaus…
… 99 Abs. 1 Z 1 EStG und fallen in dieser Eigenschaft auch unter die Künstler- und Sportlerklausel der österreichischen DBAs (EAS 108, EAS 196). Die DBAs mit der Schweiz, Frankreich, Liechtenstein, Italien und Großbritannien enthalten durchwegs derartige "Künstler- und Sportlerklauseln", sodass die dort ansässigen Mannequins…
…ist, diese Lösung in einer Weise abzuändern, dass die Künstler- und Sportlerklausel des Artikels 8 (freiberufliche Einkünfte) auch im Bereich der gewerblichen Musiker- und Sportlereinkünfte Geltung erlangt (dies war vor der genannten Verständigungsvereinbarung die auf das VwGH-Erkenntnis vom 10.5.1972, 1637/70, gestützte…
…inländische "feste Einrichtung" ausübt, unterliegt mit den aus dieser Tätigkeit zufließenden Einkünften in Österreich gemäß Artikel 14 DBA-CSSR keiner Einkommensbesteuerung. Die "Sportlerklausel" des Artikels 17 DBA-CSSR findet keine Anwendung, da diese im Grunde nur für Sportler gilt, die bei öffentlichen Veranstaltungen Wettkämpfe bestreiten…
…Schweiz, Frankreich und Griechenland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen wird das "Befreiungssystem" für die Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung angewendet, sodass die in diesen Abkommen enthaltenen "Künstler- und Sportlerklauseln" Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt) in Österreich bewirken. Im Verhältnis zu Deutschland gilt dies allerdings erst ab 1.1.1997 (BGBl. Nr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ingrid Mainhart in der Beschwerdesache VH, vertreten durch Pirker-Rieger Maria Theresia, Wirtschaftstreuhänderin, Gasometergasse 12, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, über die Beschwerde vom 16.04.2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt vom 20…
…dass gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 735/1996 ab 1.1.1997 die "Künstler- und Sportlerklausel" des Art. 8 Abs. 2 letzter Satz auch im Geltungsbereich des Artikels 4 Anwendung findet und sonach im Inland gewerblich tätige Musiker und Sportler ab 1997 in Österreich steuerpflichtig…