Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2625
Schweizerisches Orchestergastspiel
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0457-IV/4/2005vom 07.07.2005
Wortlaut laut Findok
Anlässlich von Konsultationen
zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich im August 2000 in Dresden
wurde Übereinstimmung dahingehend erzielt, dass die im
deutsch-schweizerischen und im österreichisch-schweizerischen
Doppelbesteuerungsabkommen enthaltene Künstler- und Sportlerklausel
dahingehend auszulegen ist, dass der letzte Satz von Artikel 17 Abs. 1 im
Wesentlichen die Rechtswirkungen des Artikels 17 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens
entfaltet (EAS 1726). Daraus folgt, dass dann, wenn seitens eines
österreichischen Veranstalters ein schweizerisches Orchester zu einem
Gastspiel verpflichtet wird, das hierfür gezahlte Bruttoentgelt dem
Steuerabzug von 20% unterliegt.
Beruft sich das Orchester darauf, dass die Aktivitäten
seiner Künstler überwiegend aus öffentlichen Mitteln der Schweiz
gefördert werden und dass daher gemäß Art. 17 Abs. 2 DBA-Schweiz
Steuerfreistellung in Österreich zu erfolgen habe, dann könnte der
Steuerabzug in Österreich risikofrei nur dann unterlassen werden, wenn eine
diesbezügliche Bestätigung der Eidgenössischen Steuerverwaltung
in Bern beigebracht wird; denn nur wenn eine von dieser zuständigen
Behörde (Artikel 3 Abs. 1 lit. d DBA-Schweiz) ausgestellte Bescheinigung
vorliegt, ist der zum Steuerabzug verpflichtete österreichische
Veranstalter davon befreit, eigenständig das Vorliegen der Voraussetzung
einer Steuerfreistellung prüfen und dokumentieren zu müssen
(EAS 2551).
Die Steuerentlastungsvorschrift des Artikels 17 Abs. 2
DBA-Schweiz gilt nicht nur für das öffentlich geförderte
schweizerische Orchester, sondern auch für die Orchesterkünstler. Es
sind daher auch die Gagen der Künstler in Österreich von der
Besteuerung freizustellen; sie unterliegen aber nach den Vorschriften des
schweizerischen innerstaatlichen Steuerrechts der Besteuerung in der
Schweiz.
7.
Juli 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 17 Abs. 1 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- Art. 17 Abs. 2 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- Art. 3 Abs. 1 lit. d DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0457-IV/4/2005
- Stammnummer
- 24912
- Gültig
- 07.07.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF