Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2551
Schweizerisches Orchestergastspiel
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0023-IV/4/2005vom 05.01.2005
Wortlaut laut Findok
Anlässlich von Konsultationen zwischen der Schweiz,
Deutschland und Österreich im August 2000 in Dresden wurde
Übereinstimmung dahingehend erzielt, dass die im deutsch-schweizerischen
und im österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen enthaltene
Künstler- und Sportlerklausel dahingehend auszulegen ist, dass der letzte
Satz von Artikel 17 Abs. 1 im Wesentlichen die Rechtswirkungen des Artikels 17
Abs. 2 des OECD-Musterabkommens entfaltet (EAS 1726). Daraus folgt, dass dann,
wenn seitens eines österreichischen Veranstalters ein schweizerisches
Orchester zu einem Gastspiel verpflichtet wird, das hierfür gezahlte
Bruttoentgelt dem Steuerabzug von 20% unterliegt.
Beruft sich das Orchester darauf, dass die Aktivitäten
seiner Künstler überwiegend aus öffentlichen Mitteln der Schweiz
gefördert werden und dass daher gemäß
§ 17 Abs. 2
DBA-Schweiz Steuerfreistellung in Österreich zu erfolgen habe, dann
könnte der Steuerabzug in Österreich risikofrei nur dann unterlassen
werden, wenn eine diesbezügliche Bestätigung der Eidgenössischen
Steuerverwaltung in Bern beigebracht wird; denn nur wenn eine von dieser
zuständigen Behörde (Artikel 3 Abs. 1 lit. d DBA-Schweiz) ausgestellte
Bescheinigung vorliegt, ist der zum Steuerabzug verpflichtete
österreichische Veranstalter davon befreit, eigenständig das Vorliegen
der Voraussetzung einer Steuerfreistellung prüfen und dokumentieren zu
müssen. Eine bloße Verlustabdeckung durch die öffentliche Hand
wäre beispielsweise für sich allein betrachtet kein ausreichendes
Indiz dafür, dass die Entgelte der Orchesterkünstler sowie der vom
Orchester engagierten Solisten überwiegend aus öffentlichen Mitteln
stammen.
Das schweizerische Orchester hat aber die Möglichkeit,
im Wege einer Antragsveranlagung gemäß
§ 102 Abs. 1 Z 3 EStG
eine Reduktion seiner Besteuerung auf der Grundlage der erzielten
Nettoeinkünfte zu erwirken.
5.
Jänner 2005 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0023-IV/4/2005
- Stammnummer
- 20730
- Gültig
- 05.01.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF