Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1312
Inländischer Profi-Sportwettkampf mit US-Veranstalter
geltende FassungEAS-AuskunftM 381/1-IV/4/98vom 17.08.1998
Wortlaut laut Findok
Veranstaltet eine US-Kapitalgesellschaft
in Österreich einen Sportwettkampf, bei dem zwei US-Profimannschaften, die
ihrerseits in der Rechtsform amerikanischer Kapitalgesellschaften organisiert
sind, gegeneinander antreten, dann unterliegen die von dem US-Veranstalter an
die 2 US-Mannschaften gezahlten Vergütungen dem Steuerabzug nach § 99
EStG 1988. Dieser Steuerabzug wird durch Artikel 17 Abs. 3 DBA-USA v. 31.5.1996
nicht untersagt; es können allerdings die beiden US-Gesellschaften der
Profimannschaften insoweit eine Rückerstattung des Steuerabzuges verlangen,
als dieser die Steuerschuld der Sportler für deren inländische
sportliche Tätigkeit übersteigt.
Seitens des Bundesministeriums für Finanzen bestehen
keine Bedenken, wenn in einem solchen Fall der Steuerabzug unterbleibt, weil
erkennbar ist, dass für die einzelnen Sportler der beiden Mannschaften
keine österreichische Steuerschuld anfallen kann, da deren Einkünfte
für den 1 - 2 Tage dauernden Wettkampf jedenfalls unterhalb der 20.000
US-Dollar-Grenze des Artikels 17 DBA-USA liegen wird.
Was nun die Einnahmen des US-Veranstalters aus der
Überlassung von Senderechten anlangt, ist zu sagen, dass diese weder bei
Überlassung an inländische Fernsehanstalten noch an ausländische
Fernsehanstalten der österreichischen Besteuerung unterliegen. Durch die
Anmietung der inländischen Sportarena für 1 bis 2 Tage wird keine
inländische Betriebstätte des US-Veranstalters begründet; einer
steuerlichen Erfassung der Lizenzgebühren steht in Österreich damit im
erstgenannten Fall Artikel 12 DBA-USA und im zweitgenannten Fall Artikel 21 des
Abkommens entgegen (wobei im zweitgenannten Fall außerdem bereits nach
inländischem Recht keine beschränkte Steuerpflicht entsteht, da die
überlassenen Senderechte nicht in einer inländischen
Betriebstätte verwertet werden).
17. August
1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- Art. 17 Abs. 3 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
- Art. 12 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
- Art. 21 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- M 381/1-IV/4/98
- Stammnummer
- 30008
- Gültig
- 17.08.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF