…wobei auch hier stets eine Gegenverrechnung mit Mieten an LP erfolgten. Nach dem Strafurteil sei auch der Rechnung, deren Gegenstand die Abtretung von Urheberrechten am "Quadratspiel" war, entweder überhaupt kein Leistungsaustausch zu Grunde gelegen oder sei nur eine geringfügige Leistung durch den Rechnungsleger erbracht worden…
Auskunftsperson NaJ: Es konnte festgestellt werden, dass NaJ als NaW im ZMR, in anderen Datenbanken als NzJ erfasst ist. Als NaJ ist sie gegenüber Behörden jedoch nicht in Erscheinung getreten. NaJ ist die Witwe des Dr. BJ, welcher ebenfalls im an die Bw und LP…
Im Falle von Anzahlungen kann die Leistung ja noch gar nicht ausgeführt sein. Wenn die Bw zu einer Rechung, die über Leistungen abrechnet, für den Vorsteuerabzug es mit Hinweis auf das in der 6. Rl. verwendetet Futur als unerheblich abtut, dass die Leistung noch nicht…
…gehöre, dass die Rechnung das tatsächlich beabsichtigte Entgelt (Z 5 leg. cit.) auszuweisen habe. Dem Erkenntnis lagen folgende Rechnungen bezüglich des Erwerbs von Urheberrechten zu Grunde, welche nach Ansicht des VwGH nicht das tatsächlich vereinbarte Entgelt auswiesen: 1.) Re vom 20.7.1999, Rechnungsleger Dr…
…nicht vertreten. Weder der E-Verlag noch EK sind in dieses Verzeichnis aufgenommen worden. Weiters hat die Fakultätsbibliothek für Rechtswissenschaften bestätigt, dass weder das Mediengesetz noch das Urheberrechtsgesetz regelt, welches Jahr in ein Buch aufzunehmen ist. Es sei in der Branche jedoch klar, dass das…
…10 Z 1 UStG 1994, nämlich der Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus urheberrechtlichen Vorschriften ergeben, auszugehen ist. Die Einnahmen werden ausschließlich durch Rückübertragung an den ursprünglichen Rechnungsaussteller oder Übertragung im beschriebenen Personenkreis erzielt, den Investionsschulden werden Forderungen aus Gegenleistungen gegenübergestellt. 8…
…und Papierkosten b) Binden und Prägen c) Herstellungsbetreuung | 120 Seiten pro Buch (20 Stunden) | € 36,00 € 44,00 | | Summe | | € 8.000,00 Das Urheberrecht bleibt beim Unternehmer. Die rechtliche Beurteilung des Fachbereichs lautet: "... Für die Abgrenzung…
…3.) Wie die übermittelten Unterlagen beweisen, habe ich Einnahmen aus Vermietung gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 und 2 EStG 1988 und Tätigkeit im Rahmen des Urheberrechts gemäß § 28 Abs. 1 Z 3 EStG 1988." Die Amtspartei erlässt mit Datum 24.5.2005 den von…
…Zeitraum von 1992 bis 2002 entschieden und die von LP gelegten Rechnungen und die von anderen an ihn gelegten Rechnungen, deren Gegenstand die Übertragung von Rechten (Werknutzungsrechte, Urheberrechte) war, als Scheinrechnungen beurteilt. In diesem Zeitraum behauptete LP Vorsteuerabzüge im Ausmaß von ATS 7.166.983,-…
Ebenfalls nach seiner ersten Aussage wisse der Dw heute, das war der 11.12.1998, nicht mehr, ob er diesen Katalog beendet habe, weshalb er einen konkreten Zeitaufwand und einen konkreten Umfang nicht mehr angeben könne. Ebenfalls in seiner ersten Aussage führt der Dw aus…
Wird die Tätigkeit eines in Israel ansässig gewordenen Auslandskorrespondenten des ORF von der israelischen Steuerverwaltung als Aktivtätigkeit und nicht als bloße Überlassung von Urheberrechten gewertet, und folglich eine Zuordnung der vom ORF gezahlten Vergütungen unter Artikel 14 DBA-Israel und nicht unter Artikel 12 DBA…
…in Österreich vor, wenn deren Tätigkeit zum wesentlichen Teil in ihren Heimatländern erbracht wird. Vorsorglich wird jedoch beigefügt, dass in den Fällen, in denen die wissenschaftliche Tätigkeit mit der Einräumung von Urheberrechten (Katalogleistung gemäß § 3a Abs. 10 Z 1 UStG 1994) verbunden ist, Abs. 9 …
…die ein Schriftsteller mit seinem Verlag abschließt und die den Auftraggeber berechtigen, ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu verwerten. In einem solchen Fall wären die von der deutschen Fernsehanstalt gezahlten Honorare vermutlich als "Lizenzgebühren" im Sinn von Artikel 12 DBA-Deutschland anzusehen und wären folglich insgesamt…
…Kapitalgesellschaft mit ihrer österreichischen Tochtergesellschaft eine Vereinbarung über den Vertrieb von im Eigentum der niederländischen Muttergesellschaft verbleibenden Softwareprodukten, wobei diese Vereinbarung als Nutzungsüberlassung der gewerblichen Urheberrechte der niederländischen Muttergesellschaft zu werten ist, dann stellen die hiefür gezahlten Vergütungen Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 13 Abs…
Schließt ein in Österreich ansässiger Filmverleiher Lizenzverträge mit thailändischen, amerikanischen und in Hongkong ansässigen Filmverleihgesellschaften ab, auf Grund derer er u.a. berechtigt ist, die betreffenden Filme auch in Sublizenz in das Drittausland zu vergeben, dann werden insoweit die mit den Lizenzverträgen eingeräumten Berechtigungen…
…und/oder das öffentliche Abspielen der Schallplatten vertraglich ausbedungen hat, fallen nach der zitierten Kommentarmeinung die Vergütungen insoweit wieder unter Artikel 12 (urheberrechtliche Lizenzgebühren) und sind in Deutschland steuerfrei zu stellen. 12. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…möglich sein, die für die Verwertung der Urheberrechte erzielten Einkünfte der österreichischen Besteuerung zu entziehen. Denn das Besteuerungsrecht an den urheberrechtlichen Lizenzgebühren steht dem Ansässigkeitsstaat, im vorliegenden Fall sonach Österreich zu. Nur wenn die Urheberrechte Teil des Betriebsvermögens der ausländischen festen Einrichtung würden, wenn folglich…
…hängt davon ab, ob diese Entgelte von der Lizenzgebührendefinition dieses Artikels erfasst werden. Der Wortlaut dieser Definition erfasst alle Vergütungen, die für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung von Urheberrechten an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken bezahlt werden; gleiches gilt für die Überlassung von…
…von Modeschauen für einzelne Auftraggeber (zB Fotographen) posieren, unterliegen mit den bezogenen Vergütungen nur dann der Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG, wenn in den Vergütungen eine Abgeltung urheberrechtlich geschützter Werte zu sehen ist. 26. März 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Die Frage, ob Entgelte, die eine österreichische Tochtergesellschaft ihrer niederländischen Muttergesellschaft für die Überlassung von Softwareprodukten zahlt, als Lizenzgebühren im Sinn von Art. 13 DBA-Niederlande zu qualifizieren sind und folglich einer inländischen Abzugsbesteuerung unterliegen, hängt sehr von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab und…