Russische Föderation (Russland) | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Art. 5 des Abkommens vom 3. Juli 1971, BGBl. Nr. 453/1971 | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen (gelten nur für eine beladene Fahrt in eine Richtung - siehe…
…Hier ist der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen. Österreich ist Ansässigkeitsstaat, die Russische Föderation ist Tätigkeitsstaat. Art 11 lautet: "1. Arbeitslöhne und andere Einkünfte, die eine in einem der Vertragsstaaten ansässige natürliche Person für eine im anderen Vertragsstaat ausgeübte Tätigkeit bezieht, dürfen in diesem anderen Staat nur…
…der Einreise der Eltern und der drei älteren Kinder nach Österreich wird in diesen Anträgen der 23. Mai 2003 genannt. Für alle sechs Familienmitglieder wird die Staatsbürgerschaft mit Russischer Föderation angegeben. Im Akt befinden sich auszugsweise Kopien der Bescheide des Bundesasylsenates vom 19. Dezember 2005…
…Rahmen der freien Beweiswürdigung dem hierfür zuständigen Finanzamt überlassen werden muss. Sollte die vom russischen Steuerberater vertretene Auffassung, dass es sich bei der Repräsentanz um einen bloßen Hilfsstützpunkt im Sinn von Art. 5 Abs. 4 DBA-Russland handelt, auch der Auffassung der russischen Steuerverwaltung entsprechen…
…Gefahr laufen, im Geltungsbereich des neuen Abkommens mit der russischen Föderation einer "branch profits tax" unterworfen zu werden, müsste zur Abwehr einer solchen vertragswidrigen Besteuerung die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens beantragt werden. Was die im Protokoll zum deutsch-russischen Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehene Bestimmung anlangt, derzufolge Zinsen…
Werden von einem inländischen Festspielveranstalter ein britisches Orchester (London Classical Players) und ein russisches Orchester (Radio Sinfonie Orchester Moskau) engagiert, so kann in beiden Fällen auf der Grundlage der mit Großbritannien und mit der seinerzeitigen Sowjetunion geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen nach Maßgabe des Orchestererlasses (AÖF Nr…
Wird ein in Österreich ansässiger Bautechniker von einer deutschen Firma als Dienstnehmer angestellt und von dieser auf eine russische Baustelle entsandt, dann dürfen die von der deutschen Firma gezahlten Bezüge gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens nur in Österreich, als dem Ansässigkeitsstaat…
Das österreichisch-russische Doppelbesteuerungsabkommen ist ab 1. Jänner 2003 anzuwenden, jedoch erst am 11. Februar 2003 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden. Es löst das alte Abkommen zwischen Österreich und der Sowjetunion ab, das von Russland und Österreich auf Reziprozitätsbasis bis zum Wirksamkeitsbeginn des neuen Abkommens weiterhin…
Hält eine in der Russischen Föderation ansässige Kapitalgesellschaft 100% der Geschäftsanteile an einer in Österreich ansässigen Tochterkapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von ehemals 500.000 ATS (jetzt EUR 36.336,42) dann kann die Kapitalertragsteuer für Gewinnausschüttungen an die russische Muttergesellschaft nur dann auf 5% herabgesetzt…
Nach der geltenden Rechtslage unterliegen Vergütungen an russische Theater für die Durchführung von Inlandsgastspielen ab 1. Jänner 2003 der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG 1988 (EAS 2302). Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug sind die Bruttoeinnahmen des Theaters; eine Kürzung um Kosten des Theaters ist nicht möglich…
…österreichischen Bauunternehmens auf Grund eines Auslandsvertrages für die Zeit vom 9.1.1995 bis 31.12.1995 an die russische Baustelle eines Straßenbauprojektes entsandt, dann sind die hiefür gezahlten Vergütungen von der österreichischen Besteuerung freizustellen, wenn die russische Bauausführung länger als 24 Monate andauert (Art…
…Abs. 1 DBA-Russland genannte Aufenthaltsdauer von 183-Tagen überschritten, so dass Russland das Besteuerungsrecht an den hiefür bezogenen Vergütungen erlangt und Österreich folglich Steuerfreistellung zu gewähren hat. Da das russische Bauvorhaben der ARGE über drei Jahre gedauert hat, kann sich aus Art. 11 Abs…
…Verbalnote vom 8. August 2023 wurden durch Russland zahlreiche Bestimmungen des zwischen Österreich und Russland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens (Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl…
…dieser Funktionsprüfung werde das Stammhaus als Strategieträger, der die wesentlichen für den Unternehmenserfolg entscheidenden Funktionen und Risiken wahrnehme, und die russische Betriebsstätte als Routineunternehmen, das nur geringe Risiken trage und nicht über die für die Durchführung von Geschäften wesentlichen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter verfüge, qualifiziert…
Unstrittig ist der Personalaufwand in Höhe von 267.373,98 EURO. Dieser betrifft die Leistungen des Mag. AM und des Ing. OS vor Ort in der Betriebsstätte. Die von der Bf. für die Betriebsstätte verzeichneten sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 116.098,73 EURO…
Selbst die Annahme der Ansässigkeit der Bf in der russischen Föderation würde an dieser Beurteilung nichts ändern. In diesem Fall hätte der Quellenstaat Österreich das Besteuerungsrecht an den str sonstigen selbständigen Einkünften der Bf, da dieser im Inland eine feste Einrichtung zur Verfügung steht, der…
…Grund von Zeitausgleich in Österreich, wird sonach in Österreich keine berufliche Arbeit verrichtet, unterliegt gemäß Artikel 15 des österreichisch-russischen Doppelbesteuerungsabkommens der gesamte Arbeitslohn der Besteuerung in Russland und ist gemäß Artikel 23 Abs. 1 des Abkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Eine Aufteilung…
EAS 2315 hat sich mit dem Fall befasst, dass Mitarbeiter einer russischen Kapitalgesellschaft zur Dienstleistung in die österreichische Zweigniederlassung dieser Kapitalgesellschaft entsandt werden. Es wurde damals festgestellt, dass die von der Zweigniederlassung zu tragenden Arbeitslöhne gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Russland, BGBl. III Nr…
…an russischen Gesellschaften hält und diese auch leitend betreut, seinen Hauptwohnsitz nach Österreich, dann erlangt Österreich damit das Recht, vom Territorialprinzip abgehend auch in Russland erwirtschaftete Einkünfte zu besteuern; und zwar insoweit als das DBA-Russland die Besteuerungsrechte dem Ansässigkeitsstaat zuweist. Soweit die russischen Einkünfte…
Werden Mitarbeiter einer russischen Kapitalgesellschaft zur Dienstleistung in die österreichische Zweigniederlassung dieser Kapitalgesellschaft entsandt, dann unterliegen die von der Zweigniederlassung zu tragenden Arbeitslöhne gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Russland, BGBl. III Nr. 10/2003, der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Wenn diese Arbeitslöhne auch in Russland einer…