Findok · EAS-Auskünfte
EAS 908
Russland-Werkvertrag
geltende FassungEAS-AuskunftB 65/2-IV/4/96vom 03.07.1996
Wortlaut laut Findok
Hat ein in Österreich ansässiger pensionierter
Gemeindebeamter auf der Grundlage eines Werkvertrages mit einer deutschen
BAU-ARGE (mit Filialbetrieb in Wien) die Abrechnungsüberwachung und
Innenausbauleitung bei der Errichtung von Soldatenstädten in Russland
übernommen und war er hierbei mehr als 13 Monate in Russland tätig,
dann wurde die in Artikel 11 Abs. 1 DBA-Russland genannte Aufenthaltsdauer von
183-Tagen überschritten, so dass Russland das Besteuerungsrecht an den
hiefür bezogenen Vergütungen erlangt und Österreich folglich
Steuerfreistellung zu gewähren hat. Da das russische Bauvorhaben der ARGE
über drei Jahre gedauert hat, kann sich aus Art. 11 Abs. 3 DBA-Russland
keine andere Beurteilung ergeben, so dass (angesichts der
Steuerausländereigenschaft des bzw. der bauführenden Unternehmen)
nicht zu prüfen ist, ob die Einschränkung des Art. 11 Abs. 3
DBA-Russland zur Anwendung kommen kann.
Die in Art. 11 DBA-Russland neben "Arbeitslohn" genannten
"anderen Einkünfte" natürlicher Personen umfassen nach Auffassung des
BM für Finanzen auch solche aus freien Dienstverträgen und
dienstnehmerähnlichen Werkverträgen. Es ist daher im vorliegenden Fall
weiters nicht zu prüfen, ob die Werkvertragshonorare möglicherweise
unter Artikel 7 des Abkommens zu subsumieren sind (was zur Folge haben
könnte, dass eine unter 24 Monate liegende Mitwirkung an der russischen
Baustelle zur Steuerpflicht in Österreich führt).
03. Juli
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA RUS (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Russische Föderation (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 411/1982
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 65/2-IV/4/96
- Stammnummer
- 15449
- Gültig
- 03.07.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF