Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1078
Entsendung eines Österreichers durch den deutschen Arbeitgeber auf eine russische Baustelle
geltende FassungEAS-AuskunftK 312/1-IV/4/97vom 26.05.1997
Wortlaut laut Findok
Wird ein in Österreich
ansässiger Bautechniker von einer deutschen Firma als Dienstnehmer
angestellt und von dieser auf eine russische Baustelle entsandt, dann
dürfen die von der deutschen Firma gezahlten Bezüge gemäß
Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens
nur in Österreich, als dem Ansässigkeitsstaat des Technikers besteuert
werden. Nur insoweit, als der Techniker beruflich auf deutschem Staatsgebiet
tätig wird, würde nach der zitierten Abkommensbestimmung das deutsche
Besteuerungsrecht aufleben und korrespondierend dazu in Österreich
Steuerfreistellung zu gewähren sein.
Allerdings ist im vorliegenden Fall auch das
österreichisch-russische Vertragsverhältnis zu beachten, das derzeit
noch auf der Grundlage des zwischen Österreich und der vormaligen UdSSR
abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens basiert. Nach Artikel 11 des
genannten Abkommens würde sich das österreichische Besteuerungsrecht
auf Russland verlagern, wenn sich der Bautechniker dort länger als 183 Tage
aufhält.
26. Mai
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- DBA RUS (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Russische Föderation (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 411/1982
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 312/1-IV/4/97
- Stammnummer
- 14475
- Gültig
- 26.05.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF