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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1078

Entsendung eines Österreichers durch den deutschen Arbeitgeber auf eine russische Baustelle

geltende FassungEAS-AuskunftK 312/1-IV/4/97vom 26.05.1997

Wortlaut laut Findok

Wird ein in Österreich ansässiger Bautechniker von einer deutschen Firma als Dienstnehmer angestellt und von dieser auf eine russische Baustelle entsandt, dann dürfen die von der deutschen Firma gezahlten Bezüge gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens nur in Österreich, als dem Ansässigkeitsstaat des Technikers besteuert werden. Nur insoweit, als der Techniker beruflich auf deutschem Staatsgebiet tätig wird, würde nach der zitierten Abkommensbestimmung das deutsche Besteuerungsrecht aufleben und korrespondierend dazu in Österreich Steuerfreistellung zu gewähren sein. Allerdings ist im vorliegenden Fall auch das österreichisch-russische Vertragsverhältnis zu beachten, das derzeit noch auf der Grundlage des zwischen Österreich und der vormaligen UdSSR abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens basiert. Nach Artikel 11 des genannten Abkommens würde sich das österreichische Besteuerungsrecht auf Russland verlagern, wenn sich der Bautechniker dort länger als 183 Tage aufhält. 26. Mai 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

DienstnehmerentsendungAnsässigkeitArbeitsortFreistellung183-Tage-Frist183-Tage-Klausel

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 312/1-IV/4/97
Stammnummer
14475
Gültig
26.05.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF