…S-GmbH. vorlägen. Im Übrigen sei es nicht Aufgabe der Finanzstrafbehörde einem Abgabepflichtigen ohne jeglichen Beweis Schwarzumsätze zu unterstellen und zur Unterstützung der eigenen Argumentationslinie vorgelegte Berechnungen vorneweg als nachgeschobene und nicht zutreffende Kalkulation zu werten. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG…
…Tz. 2 der o. a. Niederschrift). Der Verdacht des vorsätzlichen Handelns ergebe sich aus der Tat (Nichterklärung von Umsätzen bzw. unrichtige Verzinsung des Verrechnungskontos, obwohl jedermann bekannt sei, dass die Einnahmen vollständig zu erklären seien) selbst bzw. der Verdacht der Gewerbsmäßigkeit aus dem Umstand, dass…
…Berufungsverfahrens die von der Bp im Veranlagungsverfahren zugerechneten nicht aufklärbaren Bankeingänge nur teilweise aufklären bzw. nachweisen. Hinsichtlich eines Teiles der "unklärbaren Bankeingänge" laut Bp konnte der Bw. zumindest glaubhaft machen, dass es sich bei diesen nicht um vom Bw. auf sein Bankkonto einbezahlte Schwarzumsätze handelte…
…wonach Milliarden an Schwarzumsätzen in Österreich einen großen steuerlichen Schaden bewirken, kann auch nicht davon die Rede sein, dass es sich nur um "Kavaliersdelikte" handelt, die womöglich keinen Anspruch auf strenge Strafverfolgung nach sich ziehen. Einnahmen aus strafbaren Handlungen sind daher keineswegs "von vornherein steuerfrei…
…Der GF kann durch Belege Dritter nachweisen, dass die nötige Liquidität für die in die Gesellschaft getätigten Einlagen von außen und nicht aus Schwarzumsätzen stammen. Da sohin die Buchführung ordnungsgemäß erfolgte war die Schätzung durch die BP nicht zulässig.Darüber hinaus wurden bei der Spartenkalkulation…
…vorsätzlich 1. unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichterklärung von Betriebseinnahmen der Veranlagungsjahre 1996 bis 2000 [in Höhe von netto ATS 502.000,-- (1996) + ATS 573.000,-- (1997) + ATS 596.000,-- (1998) + ATS 540.000,-- (1999) + ATS 513.000,-- (2000), insgesamt ATS…
…wobei schon angesichts des unter der StrLNr. 66/93 wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung durch die Nichterklärung von Schwarzeinkünften erfolgten Einleitung eines Finanzstrafverfahrens und dem der Abgabenbehörde gegenüber an den Tag gelegten Verhalten, bei dem vom Beschuldigten auch nach dem Mai 1993 wahrheitswidrig jede gewerbliche…
…privaten Lebensführung, weil der deren auslösende Ursache nicht die Führung des Betriebes - Gewinnsteigerung etc. - wie oben ausgeführt - ist, sondern im schuldhaften Verhalten des Betriebsinhabers ***1*** ***3*** - absichtliche Nichterklärung von Einnahmen etc. - zur Minderung der persönlichen Einkommensteuerschuld liegt. Vgl VwGH vom 16.09.1992, 90/134…
…Die geringere Zuschätzung zu Beginn der Unternehmertätigkeit habe ihre Ursache darin, dass die Umsätze bei Betriebsbeginn erfahrungsgemäß niedriger seien. Durch die Nichterklärung von Umsätzen sei das vorsätzliche Handeln des langjährig unternehmerisch tätigen Bf. schon durch die Tat selbst indiziert. Gewerbsmäßigkeit liege allein schon deshalb vor…
…und sich mit ihr abfindet. Die Nichterklärung von Umsätzen aus nicht erfassten Handelswareneinkäufen erfüllt jedenfalls den Tatbestand der hinterzogenen Abgaben und führt zur verlängerten Verjährungsfrist von 10 Jahren. Die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Einkommensteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 2009 erfolgt gemäß § 303 Abs…
…werden. Infolge von Nichtführung der entsprechenden Aufzeichnungen für eine vereinfachte Losungsermittlung, Nichtaufbewahrung der Grundaufzeichnungen wie Strichlisten, Aufzeichnungen Stand Zählwerk, Beschäftigung von nichtangemeldeten Arbeitskräften und Nichterklärung der Erlöse aus dem Billardspiel sowie der Nichtdeckung des Lebensunterhaltes sei ein Sicherheitszuschlag im Ausmaß von 15% festgesetzt worden. Die…
…Bürgschaftsübernahme bereits erstrangiger Pfandrechtsgläubiger war. Dieses rund 23.700 m2 große Grundstück bestand aus teilweise bebauten und unbebauten Flächen im Bereich des Ost- und Westufers des A-See II einschließlich einer Wasserfläche. Zudem kaufte Bf im Juni 1990 von der U. GmbH (der Familie A…
…Grund der beschriebenen Gegebenheiten erweise sich die Verhängung eines Sicherheitszuschlages in Höhe von ATS 750.000,00 oder ca. 20 % des Umsatzes als unbegründet, geschweige denn könne dieser Sicherheitszuschlag als Beweis für entsprechend hohe Schwarzumsätze gelten. Wenn auch die unbestrittenermaßen bestehenden Mängel einen Sicherheitszuschlag rechtfertigen…
…einer Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen bestraft, weil er im Bereich des Finanzamtes Innsbruck unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung an Umsatzsteuer für die Jahre 1993 bis 1997 in Höhe von S 44.833,00 bewirkt hat, indem Schwarzumsätze von Bier getätigt…
…Einreichung der Voranmeldung entfallen. Dies gilt ab dem 1. Jänner 2003 aber nur mehr für jene Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr die Summe von 100.000,00 € nicht überstiegen hat. Gemäß § 21 Abs. 4 UStG 1994 wird der Unternehmer bzw. Abgabepflichtige nach Ablauf…
…davon auszugehen, dass Schwarzeinkäufe verwendet werden, um Schwarzumsätze zu erzielen. Im Zusammenhang damit stehen Schwarzzahlungen der Löhne von Angestellten, die einerseits bei korrekter Abrechnung im (verkürzten) Betriebsergebnis nicht gedeckt wären und andererseits durch die Nichtabfuhr der Lohnabgaben weitere erwünschte, aber ungesetzliche Steuerersparnisse zur Folge haben…
…Auszahlungen untermauerte die Erstbehörde ihre Feststellung, dass von erheblichen Spielgewinnen keine Rede sein könne. Zur subjektiven Tatseite führte die Finanzstrafbehörde Linz aus, dass sich durch das Nichterklären von Umsätzen und Gewinnen das vorsätzliche Handeln aus der Tat selbst ergebe. Der Beschuldigte habe die nicht erklärten…
…Dezember 1997 zu konfrontieren. Ihm sei der Vorgang nicht zuzurechnen. Schon aufgrund der Geringfügigkeit der Beträge seien ihm die Buchungsfehler von A bezüglich der Vorsteuern aus PKW-Kosten nicht aufgefallen. Hinsichtlich der Schwarzumsätze wären die Umsatzzuschätzungen mit höchstens 50 % finanzstrafrechtlich gerechtfertigt. Überdies habe betreffend das…
…hin, laufend nur einen Teil des Wareneinsatzes in der Buchhaltung zu führen und den Rest (jahrelang) nicht zu erklären. Dieses wiederholte geplante Verschweigen von Teilen des Einkaufs und in der Folge das Nichterklären der entsprechenden Umsätze weist sogar auf eine gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung im Sinne des §…
…ziehen." Im gegenständlichen Fall hat der Berufungsführer nicht sämtliche Umsätze in seiner Buchhaltung erfasst, da der oa Schwarzumsatz in Höhe von 10.343,84 € nicht in die Bücher aufgenommen wurde. Die Wahl der Schätzungsmethode steht der Abgabenbehörde frei.Es ist jene Methode zu wählen…