…zu liefern (vgl. VwGH 25.01.1980, 0851/78). Die Ausgliederung von Abfertigungsverpflichtungen (Jubiläumsgeldverpflichtungen, EStR 2000 Rz 3369a) lässt die lohnsteuerlichen Pflichten des auslagernden Arbeitgebers zur Führung eines Lohnkontos (§ 76 EStG 1988) sowie die Haftung für die Lohnsteuerabfuhr (§ 82 EStG 1988) unberührt. Die Versicherung hat…
…Mit Erkenntnis vom 24. Mai 2005, SN 004, hat das Finanzamt Wien 4/5/10 als Finanzstrafbehörde erster Instanz die Berufungswerberin (in weiterer Folge Bw.) für schuldig erkannt, sie habe vorsätzlich durch die Nichtführung eines Lohnkontos für Frau A.B., geb. 1982, im Zeitraum 9…
…inländischen Betriebstätte für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen haben. Diese Rechtsänderung betrifft allerdings nicht jene Fälle, in denen ausländische Unternehmen im Inland Tochtergesellschaften unterhalten, die ihrerseits inländischer Arbeitgeber sind; denn diese waren bereits bisher zur inländischen Lohnkontoführung verpflichtet. Die Verpflichtung zur inländischen Lohnkontoführung bedeutet…
…nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG für schuldig erkannt, weil er im Bereich des Finanzamtes vorsätzlich durch die Nichtführung eines Lohnkontos für A.F. im Zeitraum 2/2004 den Bestimmungen des § 76 EStG zuwidergehandelt habe. Aus diesem Grund wurde über ihn gemäß § 51 Abs…
…April 1998 bis 15. November 1999 auf den Zeitraum 22. April 1998 bis 31. Juli 1998 berichtigt worden sei. Was die in den Lohnzettel ausgewiesenen Beträge anlange, so seien diese im Zuge einer Lohnsteuerprüfung den Lohnkonten der Fa. S. M. entnommen worden. Ergänzend wurde angemerkt…
…c FinStrG für schuldig erkannt, weil sie vorsätzlich im Bereich des genannten Finanzamtes als Verantwortliche der Firma M. durch Nichtführung von Lohnkonten für eine fallweise von 2. März 2001 bis 16. März 2001 beschäftigte Aushilfskellnerin die abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt habe. Aus diesem Grund…
…4.300,63, für Dezember 2001 in Höhe von € 9.000,03 sowie für März 2002 in Höhe von € 4.965,27, und weiters 2) eine abgabenrechtliche Pflicht zur Führung von sonstigen Aufzeichnungen, nämlich die Führung eines Lohnkontos für B. verletzt habe. …
…2016 (ab Veranlagung 2017), gilt ein Nettoarbeitslohn als vereinbart, wenn der Arbeitgeber den gezahlten Arbeitslohn (einschließlich sonstiger Bezüge und Vorteile im Sinne des § 25) nicht im Lohnkonto (§ 76) erfasst hat, die Lohnsteuer nicht oder nicht vollständig einbehalten und abgeführt hat, obwohl er weiß oder wissen…
…Purkersdorf als Finanzstrafbehörde erster Instanz A.B. (in weiterer Folge Bw.) für schuldig erkannt, sie sei vorsätzlich der Verpflichtung zur Führung von entsprechenden Lohnkonten gemäß § 76 EStG 1988 im Zeitraum Mai 2006 bis Mai 2007 für Frau D. nicht nachgekommen und habe dadurch das Finanzvergehen…
…übermittelt. Stellungnahme: Die nochmalige Überprüfung des Betriebsstättenfinanzamtes durch den zuständigen aktenkundigen Prüfer (Mailverkehr befindet sich im elektronischen Akt) ergab keine Änderung des Lohnzettels. (Lohnkonto, Überweisungsbeleg sowie L16 befinden sich in den Akten). Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Das Bundesfinanzgericht geht vom durch Nachweise belegten und…
… vgl. § 2 Abs. 1 EStG 1988). Der Arbeitgeber hat im Inland am Ort der Betriebsstätte für jeden Arbeitnehmer gemäß § 76 EStG 1988 ein Lohnkonto zu führen. Gemäß § 84 Abs. 1 EStG 1988 hat der Arbeitgeber dem Finanzamt der Betriebsstätte (vgl. § 81 EStG 1988) ohne besondere…
…Folge verlangte das Finanzamt vom genannten Arbeitgeber des Bw., der Firma D.o.W., das Lohnkonto 2002 für den Bw. in Kopie ab. Nach Vorlage dieses Lohnkontos ersuchte das Finanzamt den Bw. mit Schreiben vom 10. Februar 2004 um persönliche Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung und…
… 76 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 entsprechenden Lohnkonten betreffend die Lohnzahlungszeiträume April bis Dezember 2009 eine Verkürzung von Lohnsteuern in Höhe von insgesamt 1.177,20 € (monatlich jeweils 130,80 €) und von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) in Höhe von insgesamt 121,50 €…
…23." Mit Schreiben vom 16. Mai 2007 legte die Berufungswerberin auf Ersuchen des Finanzamtes hin einen korrigierten Lohnzettel, das Lohnkonto für das Jahr 2005 und einen Lohnzettel für das Jahr 2006 vor. Das Finanzamt legte seiner Berufungsvorentscheidung vom 10. September 2007 den korrigierten Lohnzettel zu…
…der mit den ehemaligen Arbeitnehmern des P durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz im Februar 2003 geführten Einvernahmen - P (jedenfalls) in den Monaten Juni bis September 2001, Februar 2002 bis Februar 2003 ohne Führung von Lohnkonten Schwarzlöhne ausbezahlt hatte, von welchen er jeweils bis zum 15…
…dem § 76 EStG 1988 entsprechenden Lohnkonten im Zeitraum 1996 bis 2001 eine Verkürzung an Lohnsteuer in der Höhe von 11.743,71 € und an Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe in der Höhe von 4.610,15 € bewirkt und dies nicht nur für möglich…
…Familienbeihilfen samt Zuschlägen für 2004-2005 in Höhe von € 2.368,84 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet habe; und weiters b) die abgabenrechtliche Pflicht zur Führung oder Aufbewahrung von Büchern oder sonstigen Aufzeichnungen durch Nichtführung von Lohnkonten von T.A., geb…
… 76 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 entsprechenden Lohnkonten eine zumindest wissentliche Verkürzung von Lohnsteuern in Höhe von € 1.608,66 und von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen in Höhe von € 688,50 bewirkt sowie betreffend den Voranmeldungszeitraum Dezember 2004 zumindest bedingt vorsätzlich eine Umsatzsteuervorauszahlung in…
Geldstrafe ist dem Berufungssenat jedoch insbesondere in Anbetracht der zu beachtenden Generalprävention - siehe oben - verwehrt. Die obigen Ausführungen gelten auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei anzumerken ist, dass dabei überdies der Aspekt der schlechten Finanzlage der Beschuldigten ohne Relevanz verbleibt, da ja laut Gesetz…
…6% (wegen Anrechnung von Vordienstzeiten) zu versteuern ist, wobei diesbezügliche Nachweise weder dem Dienstgeber noch dem Finanzamt vorgelegt worden sind. Laut Einkommensteuerbescheid wurde übereinstimmend mit dem Lohnkonto ein Betrag von Euro 7.345,25 begünstigt versteuert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf die unten angeführte…