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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 955

Lohnkontoführung bei internationalen Unternehmen

geltende FassungEAS-AuskunftP 8/12-IV/4/96vom 21.11.1996

Wortlaut laut Findok

Im Zuge des Strukturanpassungsgesetzes 1996 wurde § 76 EStG dahingehend geändert, dass ausländische Arbeitgeber am Ort der inländischen Betriebstätte für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen haben. Diese Rechtsänderung betrifft allerdings nicht jene Fälle, in denen ausländische Unternehmen im Inland Tochtergesellschaften unterhalten, die ihrerseits inländischer Arbeitgeber sind; denn diese waren bereits bisher zur inländischen Lohnkontoführung verpflichtet. Die Verpflichtung zur inländischen Lohnkontoführung bedeutet, dass die gesamte Lohnverrechnung in Österreich durchzuführen ist. 21. November 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Inlandsbetriebstätteausländischer ArbeitgeberLohnsteuerLohnsteuerbetriebstätte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 8/12-IV/4/96
Stammnummer
15382
Gültig
21.11.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF