Findok · EAS-Auskünfte
EAS 955
Lohnkontoführung bei internationalen Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskunftP 8/12-IV/4/96vom 21.11.1996
Wortlaut laut Findok
Im Zuge des Strukturanpassungsgesetzes
1996 wurde § 76 EStG dahingehend geändert, dass ausländische
Arbeitgeber am Ort der inländischen Betriebstätte für jeden
Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen haben. Diese Rechtsänderung
betrifft allerdings nicht jene Fälle, in denen ausländische
Unternehmen im Inland Tochtergesellschaften unterhalten, die ihrerseits
inländischer Arbeitgeber sind; denn diese waren bereits bisher zur
inländischen Lohnkontoführung verpflichtet.
Die Verpflichtung zur inländischen
Lohnkontoführung bedeutet, dass die gesamte Lohnverrechnung in
Österreich durchzuführen ist.
21. November
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 76 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 8/12-IV/4/96
- Stammnummer
- 15382
- Gültig
- 21.11.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF