…unterliegen, verleiht der Körperschaft keine Vergleichbarkeit mit einer transparenten Personengesellschaft. Das Tatbestandselement der Lizenzgebührenzahlung an eine in Irland ansässige Person ist daher im Fall einer irischen "unlimited company" erfüllt und bei Vorliegen einer irischen Ansässigkeitsbestätigung auf dem Vordruck ZS-QU2 auch entsprechend dokumentiert. Die Frage…
Auf Grund des Artikels 15 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz über die Besteuerung von Zinserträgen (EU-Zinssteuerabkommen) ist § 99a EStG 1988 sinngemäß auch im Verhältnis zur Schweiz anzuwenden (EStR 2000 Rz 8016a). Die Steuerfreistellung in Österreich setzt aber nach § 99a EStG…
Gemäß Artikel 15 Abs. 2 des bis einschließlich 1994 geltenden DBA-Frankreich vom 8.10.1959 unterliegen Lizenzgebühren, die von einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine französische Kapitalgesellschaft gezahlt werden, dann einem mit 10% begrenzten österreichischen Steuerabzug, wenn die die Lizenzgebühren empfangende französische Gesellschaft "zu mehr…
Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10-prozentigen…
…ist nicht nur auf unmittelbare sondern auch auf mittelbare Beteiligungen abzustellen. Lizenzgebührenzahlungen an eine zu 40% an der österreichischen Gesellschaft beteiligte niederländische Muttergesellschaft unterliegen daher der 10-prozentigen Abzugsbesteuerung, wenn die lizenzgebende Gesellschaft im Wege ihrer schweizerischen Tochtergesellschaft weitere 20% der Anteile an der österreichischen…
Gemäß Artikel 9 Abs. 2 DBA-Schweden unterliegen Lizenzgebühren, die von einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine schwedische Kapitalgesellschaft gezahlt werden, dann einem mit 10% begrenzten österreichischen Steuerabzug, wenn die die Lizenzgebühren empfangende schwedische Gesellschaft "zu mehr als 50 von Hundert am Grund- oder Stammkapital…
…1 DBA-Niederlande müsste das erwähnte Verständigungsverfahren im Ansässigkeitsstaat des Einkünfteempfängers, sonach bei Lizenzgebührenzahlungen an niederländische Schwestergesellschaften in den Niederlanden eingeleitet werden. Bislang ist in dieser Angelegenheit jedoch weder ein internationales Verständigungsverfahren in Gang gesetzt worden, noch liegt sonst eine Reaktion der zuständigen Behörde in…
Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10%igen…
…mittlerweile Einvernehmen erzielt, dass Artikel 13 Abs. 2 DBA-Niederlande dem Wortlaut nach interpretiert wird und dass sonach Lizenzgebührenzahlungen an eine niederländische Schwestergesellschaft von der österreichischen Abzugsbesteuerung zu entlasten sind. Denn die niederländische Schwestergesellschaft ist zwar ein mit der österreichischen Gesellschaft "verbundenes Unternehmen", ist aber…
Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10%igen Quellensteuerbelastung…
…erzielt, dass die vergleichbare Bestimmung des Artikels 13 Abs. 2 DBA-Niederlande dem Wortlaut nach interpretiert wird und dass sonach Lizenzgebührenzahlungen an eine niederländische Schwestergesellschaft von der österreichischen Abzugsbesteuerung zu entlasten sind. Denn die niederländische Schwestergesellschaft ist zwar ein mit der österreichischen Gesellschaft "verbundenes Unternehmen"…
…z.B. im Fall des Erkennens fehlender Reziprozität). Vorsorglich wird allerdings noch Folgendes (aus EAS.886) beigefügt: Die Steuerentlastung nach Art. 13 DBA-Niederlande hängt davon ab, dass die Lizenzgebührenzahlungen nach Maßgabe der §§ 21 bis 24 BAO der Schwestergesellschaft auch tatsächlich steuerlich zuzurechnen sind. Dies…
Gemäß Artikel 9 Abs. 2 DBA-Dänemark unterliegen Lizenzgebühren, die von einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine dänische Kapitalgesellschaft gezahlt werden, dann einem mit 10% begrenzten österreichischen Steuerabzug, wenn die die Lizenzgebühren empfangende dänische Gesellschaft "zu mehr als 50 vom Hundert am Grund- oder Stammkapital…
Lizenzgebühren, die von einem österreichischen Unternehmen an in Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden ansässige Lizenzgeber gezahlt werden, sind gemäß den mit diesen Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen von der 20-prozentigen österreichischen Quellenbesteuerung (§ 99 EStG) zu entlasten. Sofern kein konzerninterner Lizenzgebührenfluss vorliegt, besteht im Verhältnis zu…
Artikel 136 Lizenzgebühren (Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Lizenzgebühren beziehen sich auf die eingeführten Waren, wenn insbesondere die durch den Lizenzvertrag übertragenen Rechte in den Waren verkörpert sind. Die Art der Berechnung des Betrags der Lizenzgebühr ist dabei nicht der entscheidende…
…des genannten Abkommens entfaltet eine normative Ausstrahlwirkung auf die Rechtslage in Österreich und hat zur Folge, dass § 99a EStG ab 1. Juli 2005 sinngemäß auch auf Lizenzgebührenzahlungen an schweizerische Muttergesellschaften anzuwenden ist. 17. August 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…bewirkt damit, dass § 99a EStG 1988 ab 1. Juli 2005 sinngemäß auch auf Lizenzgebührenzahlungen an schweizerische Muttergesellschaften anzuwenden ist (EAS 2643 v. 17.8.05 und Rz 8016a des EStR-Wartungserlasses vom 2.1.2006). Rückzahlungsanträge auf dieser Rechtsgrundlage wären daher bei dem nach § 59…
1.3.4.3. Verrechnung der Höhe nach Rz 149: Für die Bestimmung von fremdüblichen Verrechnungspreisen sind die Grundsätze der Methodenwahl nach Kapitel I-III OECD-VPL maßgeblich, sodass dafür grundsätzlich alle fünf Verrechnungspreismethoden zur Verfügung stehen. Für Transaktionen in Zusammenhang mit immateriellen Werten werden…
…Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Slowenien von der Besteuerung ausgenommen; dies gilt daher auch für slowenische Lizenzgebührenzahlungen die über eine österreichische Personengesellschaft an eine Kommanditisten-GmbH durchfließen, die im Wege einer Tochtergesellschaft zu 75% an der lizenzgebührenzahlenden slowenischen…
An ausländische Lizenzgeber fließende Lizenzgebühren, unterliegen in der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" der beschränkten Steuerpflicht; die Steuer ist im Wege des 20-prozentigen Steuerabzuges nach § 99 EStG zu erheben. Diese Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob die Lizenzgebühren regelmäßig zu zahlen sind oder im Wege einer…