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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1965

Lizenzgebührenzahlungen an die dänische Großmuttergesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftB 3593/1/1-IV/4/95vom 17.08.2001

Wortlaut laut Findok

  Gemäß Artikel 9 Abs. 2 DBA-Dänemark unterliegen Lizenzgebühren, die von einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine dänische Kapitalgesellschaft gezahlt werden, dann einem mit 10% begrenzten österreichischen Steuerabzug, wenn die die Lizenzgebühren empfangende dänische Gesellschaft "zu mehr als 50 vom Hundert am Grund- oder Stammkapital der auszahlenden Gesellschaft beteiligt ist". Da das als Voraussetzung für diese Steuerpflicht vorgesehene Beteiligungserfordernis in dem Doppelbesteuerungsabkommen nicht auf unmittelbare Beteiligungen eingeschränkt worden ist, wird seitens des BM für Finanzen die Auffassung vertreten, dass auch mittelbare Beteiligungen hiefür genügen. Es steht der dänischen Lizenzgebührenempfängerin frei, bei einer davon abweichenden Rechtsauffassung, ein diesbezügliches Verständigungsverfahren auf dänischer Seite zu beantragen (zu dem gleichgelagerten Problem im Verhältnis zu Schweden ist die gleichlautende EAS 697 ergangen). 17. August 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

dänische Großmuttergesellschaftunmittelbare Beteiligungmittelbare BeteiligungVerständigungsverfahren

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
B 3593/1/1-IV/4/95
Stammnummer
2018
Gültig
17.08.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF