Findok · EAS-Auskünfte
EAS 330
Lizenzgebührenzahlungen an mittelbar beteiligte niederländische Lizenzgeber
geltende FassungEAS-AuskunftG 2083/4/1-IV/4/93vom 04.11.1993
Wortlaut laut Findok
Werden von einer österreichischen Gesellschaft
Lizenzgebühren an eine niederländische Muttergesellschaft gezahlt, die
mehr als 50% der Anteile an der österreichischen lizenznehmenden
Gesellschaft hält, so tritt auf Grund des DBA-Niederlande keine
vollständige Entlastung von der gemäß
§ 99 EStG zu
erhebenden österreichischen Abzugssteuer ein, sondern es besteht
gemäß Artikel 13 Abs. 2 DBA-Niederlande lediglich Anspruch auf eine
Herabsetzung der Quellensteuer auf 10%. Bei der Beurteilung, ob die 50%-Grenze
überschritten wird, ist nicht nur auf unmittelbare sondern auch auf
mittelbare Beteiligungen abzustellen. Lizenzgebührenzahlungen an eine zu
40% an der österreichischen Gesellschaft beteiligte niederländische
Muttergesellschaft unterliegen daher der 10-prozentigen Abzugsbesteuerung, wenn
die lizenzgebende Gesellschaft im Wege ihrer schweizerischen Tochtergesellschaft
weitere 20% der Anteile an der österreichischen Gesellschaft
kontrolliert.
4. November
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 13 DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971
LizenzgebührSteuerentlastungAbzugsbesteuerungSteuerabzugQuellenbesteuerungQuellensteuerentlastungBeteiligungwesentliche Beteiligung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 2083/4/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 17945
- Gültig
- 04.11.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF