…wäre. Dieser Umstand sei ursprünglich nicht absehbar gewesen und habe seines Erachtens und nach der Literatur und der Rechtsprechung einkommensteuerrechtlich auf den Bereichen der Vermietung und Verpachtung als eine Vorerzielung eines Gesamtüberschusses eingestellte große Vermietung mit einkommensteuerrechtlicher Berücksichtigung des bisher aufgetretenen Verlustes anerkannt zu werden…
…Ausgleich mit Verlusten, die sich aus einzelnen Einkunftsarten ergeben, und nach Abzug der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen und der Freibeträge. Verordnung zur Liebhaberei: Die Liebhabereiverordnung BGBl. Nr. 33/1993 idF BGBl. 358/1997, normiert betreffend entgeltlicher Gebäudeüberlassung durch "große Vermietung") in § 2 Abs. 3 Folgendes…
…auch Verhandlungsniederschrift - Blg. 3, S.11). Wird eine verlustbringende "große Vermietung" aufgrund eines freiwillig gefassten, auf privaten Motiven gründenden Entschlusses - nämlich wegen der Höhe der Renditeerwartung- weil das reichlich vorhandene Eigenkapital anderswo gewinnbringender angelegt werden könnte) " zur Unzeitbeendet", so kann nicht von einer Einkunftsquelle ausgegangen…
…vom 23. Mai 2005 unter Hinweis auf Rauscher, Liebhaberei: "Große Vermietung" beim VwGH - Quo Vadis? SWK-Heft 29/2004, S 833 ff, zusammengefasst aus, bei der Beurteilung der Frage ob eine "große Vermietung" in einem "überschaubaren Zeitraum" einen Gesamtüberschuss der Einnahmen erwarten lasse, sei nicht…
…daher "kleine Vermietung" genannt (vgl. zur Unterscheidung etwa Drapela "Liebhaberei: "Große Vermietung" oder "kleine Vermietung"?", SWK 27/2014, 1165 mwN). Daher ist bei solchen Betätigungen grundsätzlich Liebhaberei anzunehmen. Allerdings würde dann gemäß § 2 Abs 4 LVO keine Liebhaberei vorliegen, wenn innerhalb eines absehbaren Zeitraums ein…
…einzustufen (vgl. Drapela, „Liebhaberei: ‚Große Vermietung‘ oder ‚kleine Vermietung‘?“, in SWK 27/2014, S 1165; Renner in Doralt/Renner, EStG 14 , § 2 Tz 507; UFS 25.5.2004, RV/0381-W/02, zur Liebhaberei bei Vermietung von drei Ferienwohnungen auf einem Seegrundstück; vgl. auch Pkt…
… 1 Abs. 2 Z 3 Liebhaberei-VO (so genannte "kleine Vermietung") zu qualifizieren. "Entgeltliche Gebäudeüberlassung" iSd § 2 Abs. 3 Liebhaberei-VO ("große Vermietung") liegt bei Überlassung von Gebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten vor, sofern es sich nicht um Wohnungseigentum oder (Mit-)eigentum an Mietwohngrundstücken mit…
…Liebhaberei und werbende Tätigkeit Sowohl das Finanzamt wie auch der Berufungswerber gingen vom Vorliegen einer Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 1 Liebhaberei-VO aus ("große Vermietung"). Zum Beweis des Vorliegens einer Einkunftsquelle legte der Berufungswerber anlässlich der Außenprüfung eine Prognoserechnung über die Jahre 2009…
…November 2002 zog der Bw. den Antrag auf Regelbesteuerung zurück. In den am 28. April 2006 erlassenen endgültigen Umsatzsteuerbescheiden 1996 bis 2003 und endgültigen Einkommensteuerbescheiden 1996 bis 2004 qualifizierte das Finanzamt die Vermietung in G. als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei iSd § 1 Abs. 2 Liebhabereiverordnung, BGBl…
…Verordnung nicht näher definierte Angemessenheit der Zeitrelation anlangt, wird man diese - entsprechend der Intention des VwGH - mit etwa 20 Jahren annehmen können, die der üblichen Dauer von Immobiliendarlehen entspricht (vgl. Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis, 2. Aufl., Tz. 411 ff.). Angesichts des…
…Jahren) noch nicht geklärt, ob das ganze Haus vermietet wird oder ein privater Bereich entstehen soll etc." Aus den genannten objektiven Umständen gehe das FA vom Fehlen einer Einkünfterzielungsabsicht aus und nehme für das geprüfte Objekt von Anbeginn weder eine "große Vermietung" iSd § 1 Abs…
Beim Bauvorhaben betreffend das Wohnhaus HNr 111 flossen zunächst in einer ersten Bauphase in den Jahren 2000/2001 rd 176.000,- € in den im Juli 2000 bewilligten Um-/Zubau. Nachdem lt. Beschwerdevorbringen die Insolvenzen des beauftragten Bauunternehmens bzw. auch jene des (angeblich) beauftragten Zimmereibetriebes…
…innerhalb dessen Veranlagungsbescheide nach § 200 BAO vorläufig zu erlassen sind. Nach der Judikatur des VwGH gilt dies für die "große Vermietung" (§ 1 Abs.1 LVO) und die "kleine Vermietung" (§ 1 Abs.2 LVO) in gleicher Weise. Die Dauer des Beobachtungszeitraumes hängt von den Umständen der…
…Systematik der LVO auch für den Bereich der "großen Vermietung" für relevant. Die für entgeltliche Gebäudeüberlassungen geltenden Sonderbestimmungen des § 2 Abs.3 LVO tragen dem Umstand Rechnung, dass sich die "große Vermietung" von anderen Betätigungen, die dem Bereich des § 1 Abs.1 LVO zuzuordnen sind…
Zum behaupteten Plan einer künftigen Nutzung des Wohnhauses HNr 111 für eine ärztliche Vortragstätigkeit blieb der Bf ebenso jeglichen Nachweis für Umsetzungsbemühungen schuldig, wie für Maßnahmen zur Realisierung der in den Raum gestellten Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit dem Betreiber des Schlosses (Ort-X). Beide Vorbringen…
…Umsatzsteuer ab dem 1. Jänner 1993 anzuwenden (§ 8 Abs. 1 Z 2 LVO 1993). Im Anwendungsbereich des UStG 1972 gilt eine als Liebhaberei einzustufende Tätigkeit nicht als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit. Das bedeutet, dass eine Person nicht Unternehmer iSd UStG 1972 ist, wenn ihre Tätigkeit…
…von wesentlicher Relevanz für die Beurteilung des Vorliegens einer Einkunftsquelle sei. Nach Ansicht der Betriebsprüfung sei daher von Beginn an von Liebhaberei auszugehen. Die erklärten Verluste der Jahre 2005 bis 2008 sind nicht ausgleichsfähig. | Verlust laut Erklärung 2005 | 30.874,95 € |…
…1 z 1 lit. a) BAO den Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem gesamten Berufungssenat. Sollte der UFS (nun Bundesfinanzgericht) die Auffassung vertreten, es läge hinsichtlich der Vermietung des Objektes Strasse ertragsteuerlich Liebhaberei vor, wird der Antrag (Eventualantrag) gestellt, dass im Hinblick auf…
Das Bundesfinazgericht hat über die Beschwerde erwogen: I. Vermietung als Liebhaberei I.I. Folgender Sachverhalt wurde dem Erkenntnis zugrunde gelegt: Die Feststellungen des Sachverhaltes basieren auf dem Vorbringen sowohl des Bf. als auch der Abgabenbehörde, sowie den Beilagen zur Einkommensteuererklärung E 1 für Einkünfte aus…
…Steuerliche Liebhaberei2 Rz 447). Bei der "großen Vermietung" hat die Abgabenbehörde die Gesamtüberschusserzielungsabsicht des Vermieters auch mittels Prüfung der Kriterien iSd § 2 Abs 1 LVO festzustellen. Zweck der Kriterienprüfung ist die Beurteilung, ob ab einem bestimmten Zeitpunkt keine Gesamtüberschusserzielungsabsicht mehr vorliegt und die "große Vermietung…