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104 902 Treffer553 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0763-W/04Die Zurechnung der Umsätze einer ausländischen Firma zur inländischen Leistungsempfängerin erfolgte zu Recht, nachdem die gesamte Geschäftsabwicklung (Einkauf, Vertragsabschlüsse, Kundenbetreuung, Personalaufnahme...) über die Berufungswerberin erfolgte und Kunden nicht zu erkennen vermochten, mit einer (dritten) Gesellschaft Leistungsbeziehungen eingegangen zu sein.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2008

…Treuhänderin MP (zugleich Geschäftsführerin der M) hält sowie der Aussage von MP, nach der die Gesellschaft aus steuerlichen Gründen errichtet worden ist und KA von Beginn weg de facto Geschäftsführer war. Weiters die Feststellungen, nach denen die gesamte Geschäftsabwicklung (Auftragserteilung für den Wareneinkauf, Vertragsabschlüsse, Kundenbetreuung…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 1/4

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der WHGes Nfg. Co. & KEG, 4020 Linz, xx, vertreten durch WTG, 4020 Linz, XY, vom 11. Jänner 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 7. Dezember 2004 betreffend die Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Feststellung von Einkünften…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 2/4

Punkt 4 des Vorhaltes: a) Ersucht werde um Vorlage folgender Unterlagen/Nachweise: Ansässigkeitsbescheinigung der britischen Steuerbehörden betreffend die CAL im Sinne des Artikel 4 Abs. 1 des DBA Großbritannien und Nordirland. Vorhaltsbeantwortung zu Punkt 4a des Vorhaltes: In der Beilage werde eine Kopie der Bescheinigung…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 3/4

In den Bilanzen der WHG für 1998/1999, 1999/2000 und 2000/2001 ist die strittige GSV in Summe (ATS 3,5 Mio) unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen; unter den Zinsaufwendungen (in den "Erläuterungen zur Gewinn und Verlustrechnung") sind die "Zinsen für Gewinnschuldverschreibung" ebenfalls jeweils im…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 4/4

Alle diese Zusammenhänge und Parallelitäten sprechen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates dafür, dass die CAL im Berufungszeitraum in Wahrheit von KPK und/oder dessen Gattin MKM (direkt oder indirekt über von diesen Personen beherrschte Gesellschaften) rechtlich und wirtschaftlich beherrscht wurde. Dies kann durch - im Verfahren…

UFSW RV/3306-W/02Liebhaberei bei An- und Verkauf von Kunstdrucken
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2004

…persönlich auf die Höhe der Preise und der Kaufkonditionen Einfluss nehme. Er übersieht dabei, dass diese Art der Geschäftsabwicklung während des Streitzeitraumes lediglich zum Verkauf von drei Bildern an Dritte führte. Darüber hinaus legte er nicht überzeugend dar, wie eine Tätigkeit als " Kunsthändler" durch die…

UFSW RV/3313-W/02Vorsteuerabzug aufgrund einer mangelhaften Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2004Teil 1/2

…Feststellungen folgender Schluss gezogen: 1. Aufgrund des Auseinanderklaffens zwischen der in der Rechnung ausgewiesenen und der tatsächlich erbrachten Leistung im Zusammenhang mit dem Unterbleiben des tatsächlichen Zahlungsflusses (in voller Höhe) und einer ungewöhnlichen Geschäftsabwicklung wird auf die fehlende Absicht, das Entgelt tatsächlich in der in…

UFSG RV/0126-G/04Kein Vorsteuerabzug aus formell mangelhaften Subunternehmer-Rechnungen (Baugewerbe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2007Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufungen des Masseverwalters im Konkurs der N.M. KEG vom 1. September 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 21. Juli 2003 betreffend Umsatzsteuer für 2001 und 2002 sowie einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß…

UFSG RV/0003-G/02Schätzung eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses, Zurechnung nicht aufgeklärter Geldmittel (Sparguthaben) und eines behaupteten Treuhandvermögens, Zurechnung von fakturierten Leistungen eines Immobilienmaklers (Vermittlungsprovision), Frage der Unternehmereigenschaft einer Innengesellschaft (GesbR), familienhafte Mitarbeit der Ehegattin im Immobilienbüro, Schätzung eines PKW-Privatanteiles, Kürzung von Reisekosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2004Teil 1/2

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 31. März 2004 über die Berufung des Bw., vertreten durch Grazer Treuhand SteuerberatungsgesmbH & Partner KEG gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt, vertreten durch Dr. Michael Ropposch, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1984 bis 1990…

EAS 527Spedition als Vertreterbetriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/33/1-IV/4/9414.11.1994

…die ihrerseits diese Gegenstände an Kunden in Deutschland, Österreich und Ungarn weitervermietet, wobei in Österreich bei einer Spedition ein für die Geschäftsabwicklung unerlässlicher Stützpunkt eingerichtet wird (auf einem Grundstück des Spediteurs wird eine Waschanlage montiert; ein Warendepot wird angelegt; die Auslieferung der Gegenstände an die…

EAS 2849Server mit Hilfsfunktion
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0208-IV/4/200725.04.2007

…Ebene des Abkommensrechtes stellt ein Server eine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 DBA-Deutschland dar, wenn ihm keine bloße Hilfsfunktion bei der Geschäftsabwicklung zukommt (Abs. 42.7 OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA). Ob ein Kundendatenbankserver als bloße unterstützende Hilfseinrichtung zu werten ist…

EAS 127Ausweitung eines ausländischen Treibstoff-Kundenkartennetzes auf Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 26/56/1-IV/4/9216.06.1992

…diese sodann an den Kundenkarteninhaber weiterfakturiert) noch dann, wenn die deutsche Gesellschaft vorweg eine Treibstoffmenge erwirbt und diese in den Tanks der österreichischen Mineralölfirma gemeinsam mit deren Treibstoffmengen lagert. Die österreichische Mineralölfirma hat bei der Geschäftsabwicklung wohl die Position eines Vertreters der deutschen Gesellschaft; vorausgesetzt…

EAS 1100Inländische Treibstoff-Kreditkartenautomaten eines deutschen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 290/1-IV/4/9707.07.1997

…diese sodann an den Kundenkarteninhaber weiterfakturiert) noch dann, wenn die deutsche Gesellschaft vorweg eine Treibstoffmenge erwirbt und diese in den Tanks der österreichischen Mineralölfirma gemeinsam mit deren Treibstoffmengen lagert. Die österreichische Mineralölfirma hat bei der Geschäftsabwicklung wohl die Position eines Vertreters der deutschen Gesellschaft; vorausgesetzt…

EAS 1888Bloße "Büroadresse" in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/61-IV/4/0119.07.2001

…als gegeben angenommen wird. Es wird dies sehr davon abhängen, welche Funktionen die erwähnte deutsche Steuerberatungskanzlei für das österreichische Unternehmen wahrnimmt. Wenn der Kanzleiinhaber hiebei im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung Aufgaben übernimmt, die über den Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit (d.i. die berufsbildtypische professionelle Klientenbetreuung…

BFG RV/7102891/2023Rechtmäßigkeit eines Sicherstellungsauftrages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.09.2025Teil 2/2

…keine Unterlagen vorgelegt, die den Erhalt von Leistungen von den betreffenden Unternehmen (zB Anbote, Verträge, sonstige aussagekräftiger Schriftverkehr zur Geschäftsabwicklung und zum Leistungsinhalt mit dem Vertragspartner, Konkretisierung, welche Arbeiten konkret durchgeführt worden sind über die äußerst rudimentäre Leistungsbeschreibung in den Rechnungen hinaus, Angabe von Ansprechpersonen…

BFG RV/7105218/2017Keine Gewissheit der "Unrichtigkeit" des Spruches um eine Aufhebung nach § 299 BAO rechtzufertigen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.07.2021Teil 5/5

…in denen sich die Betrugsunternehmen nach außen den Anschein der Seriosität geben, und der in diesem Fall vorliegenden Geschäftsabwicklung (von der Entstehung der Geschäftsbeziehung bis zur Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung) hätten bei der Bf. im Falle einer redlichen Leistungsbeziehung Zweifel an der Seriosität der drei beauftragten…

BFG RV/7100802/2013Innergemeinschaftliche Lieferungen - Nachweis der Beförderung in das übrige Gemeinschaftsgebiet
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.01.2017Teil 3/3

…Vertrauensschutzregelung greift nicht. Im Zeitpunkt der Lieferung hätte dem Geschäftsführer der Bf bewusst sein müssen, dass bei einer Geschäftsabwicklung mit LD besondere Vorsicht anzuwenden ist. Dazu ist auf die oben geschilderten Geschäftspraktiken des LD bzw ihm zuzurechnender Unternehmen zu verweisen (siehe oben, 2008 Tz 4a…

UFSW RV/0431-W/04Ermessensübung bei Anwendung der Aufforderung zur Empfängerbenennung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2012Teil 3/3

…prüfen muss, ob die Voraussetzungen des Vorliegens einer wirtschaftlich aktiven Gesellschaft noch gegeben sind, wobei im gegenständlichen Fall die Geschäftsabwicklung verglichen mit früheren Geschäften keinen Anhaltspunkt für das Vorliegen einer bloßen "Briefkastengesellschaft" geliefert hat. Die im Verhältnis zur Schweiz bestehende Kapitalverkehrsfreiheit (vgl. Haslehner, Die Anwendung…

UFSW RV/2852-W/07Kein Vorsteuerabzug des Unternehmers, wenn an der angegebenen Lieferantenanschrift keine Geschäftstätigkeit entfaltet wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.10.2010Teil 2/2

…durch den Unternehmer alle vernünftigerweise zu treffenden Maßnahmen vorzunehmen, um eine Beteiligung an einem Umsatzsteuerbetrug zu verhindern. Je ungewöhnlicher die Begleitumstände der Geschäftsabwicklung sind und je missbrauchsanfälliger eine Geschäftsbranche sich darstellt, umso qualifizierter müssen diese Anforderungen sein. Nach Ansicht des Berufungssenates wird mit dem alleinigen…

UFSW RV/1505-W/07Kein Vorsteuerabzug bei unrichtiger Adresse des leistenden Unternehmens; Keine Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung, wenn die Waren nicht ins übrige Gemeinschaftsgebiet verbracht worden sind und es sich bei dem vermeintlichen ausländischen Abnehmer um eine Scheinfirma handelt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2009Teil 2/2

…bei der Fa. I um ein Scheinunternehmen. Im vorliegenden Fall erfolgte die Geschäftsabwicklung in Bezug auf die strittigen "innergemeinschaftlichen Lieferungen" ausschließlich per Telefon bzw. über e-mail und waren der GmbH die betreffenden Kontaktpersonen (insbesondere ein gewisser Herr Pv ) persönlich nicht bekannt. Weitere Erhebungen in…