…Fellner aaO (§§ 13 und 14 Rz 35) nennt unter Hinweis auf VwGH 15.12.1993, 92/13/0218, als Beispiel für eine Verfolgungshandlung u. a. die Versendung einer (formellen) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG, welche jedoch (ebenfalls) den og. Kriterien dafür (Bestimmtheit…
…Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 19. März 2010, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise und Insoweit Folge gegeben, als der angefochtene Bescheid hinsichtlich des Zeitraumes 04/2009…
…ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genügt es für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Beschuldigte als Täter eines Finanzvergehens in Betracht kommt. Bei der Prüfung, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind…
…zukommenden Verständigungen und Mitteilungen daraufhin zu prüfen, ob genügend Verdachtsmomente für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes im Untersuchungsverfahren geltenden…
…vom 10. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 12. Februar 2008, SN X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird teilweise und insoweit Folge gegeben, als…
…die Beschwerde des Beschuldigten vom 8. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 6. März 2008, SN X,über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: I. Aus Anlass der Beschwerde wird…
…zukommenden Verständigungen und Mitteilungen daraufhin zu prüfen, ob genügend Verdachtsmomente für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes im Untersuchungsverfahren geltenden…
…Beschuldigten vom 1. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 3. Juli 2007, SN X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 3. Juli 2007…
…Beschuldigten vom 8. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 14. März 2007, SN X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 14. März 2007…
…Beschuldigten vom 22. Dezember 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 25. November 2005, SN X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 25. November 2005…
…über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der bekämpfte Einleitungsbescheid hinsichtlich des Tatvorwurfes, der Beschwerdeführer habe als Mitverantwortlicher für die Fa. ABC. eine Verkürzung an Umsatzsteuer für 1994 und…
…Bf., über die Beschwerde der Beschuldigten vom 5. Dezember 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 12. November 2003, SN X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise und insoweit stattgegeben…
…Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 2. Juni 2005, SN X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 2. Juni 2005 hat das Finanzamt Innsbruck als…
…des Beschuldigten vom 17. Dezember 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 18. November 2003, SN X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Der Beschwerdeführer wird mit…
…6020 Innsbruck, Edith-Stein-Weg 2, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 12. Dezember 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 11. November 2003 über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), SN X, zu Recht erkannt: I. Aus Anlass…
…über die Beschwerde des Beschuldigten vom 31. Jänner 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 21. Dezember 2004 über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), SN X, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid…
…zukommenden Verständigungen und Mitteilungen daraufhin zu prüfen, ob genügend Verdachtsmomente für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes im Untersuchungsverfahren geltenden…
…Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 26. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 6. April 2004 über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), SN X, zu Recht erkannt: I. Die…
…6020 Innsbruck, Rennweg 18, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 8. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 3. März 2005 über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), SN X, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise…
…über die Beschwerde der Beschuldigten vom 8. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 3. März 2005 über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), SN X, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid…