…| 1. Strittige Frage | 140-141 | 2. Feststehende Sachverhalte | 141-142 | 3. Umsatzsteuerkarussell | 142-144 | 4. Handel mit Computerteilen - Rspr | 144-145 | 5. A. Rechtliche Würdigung des UFS | 145-147 | 5. A.a. Häufige Karussellkonstruktionen…
- Ebenfalls am gleichen Tag (27.3.2007) wurden die CPU's von TBV (NL) an die Firma EUS (USA) weitergeliefert, wobei die Ware immer noch im LG-Lager Wien lagerte. Als Verkaufspreis wurde lt. vorliegender Rechnung ein Preis von 290,50 $ pro CPU verlangt…
(6) Die Bezahlung an AC (Kun) durch NV erfolgte wie bei den beiden vorhergehenden Geschäften mit der M Salzburg auf das gleiche Konto der IC AG in der Schweiz am 16. April 2007, auch die Überweisungen von FEB und FOM erfolgten am 16. April 2007…
- In konsequenter Weiterführung dieser Überlegungen muss der Unternehmer den öffentlichen Registern, wie dem Firmenbuch, und der durch die Abfrage von UID-Nummern erteilten Auskunft der Finanzverwaltung insoweit Vertrauen entgegen bringen dürfen. Ansonsten würde die Unverhältnismäßigkeit einer Nachschauverpflichtung über die mangelnde Vertrauenswürdigkeit dieser Daten wieder beseitigt…
Der Prüfer kam nach Auflistung einer Reihe von "Verdachtsmomenten" ("ungewöhnliche Umstände"), die in der Folge noch näher beleuchtet werden, zum Ergebnis, der Geschäftsführer der NV (Mag. S) hätte erkennen können, dass die Eingangsumsätze der Firma NV mit Betrug behaftet waren. Der Geschäftsführer habe es unterlassen…
Nach einigen Telefonaten mit potentiellen Abnehmern wurde der Fehler auch per E-Mail korrigiert: Später am 3. April erteilte Hr. CW per E-Mail den Auftrag an MKU Kun, die Ware (1000 Stk 6300er) im Lager LG Wien abzuholen, nach Kun zu transportieren und für…
Beim vorliegenden Sachverhalt steht außer Zweifel, dass die Umsätze der NV selbst nicht mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet sind, sondern offenbar ein Vorlieferant seinen umsatzsteuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Der Vorsteuerabzug der NV wurde zu keinem Zeitpunkt in Betrugsabsicht vorgenommen. Die NV hat - wie ausführlich gezeigt…
…starke rechtliche, wirtschaftliche und personelle Verbindungen zwischen den Akteuren und die Nähe des Steuerpflichtigen zum Missing-Trader. 4. Der Handel mit Computerteilen ist eine in der Judikatur häufig vorkommende Branche, bei der die Teilnehmer überdurchschnittlich oft in Umsatzsteuerkarusselle verwickelt sind: a. In FG Baden Württemberg…
…Ergebnis: a. TK , MI, PL 03392 Warschau Obiges Unternehmen war unter nämlichen Adresse nicht auffindbar. b. JG , MD, 03392 Warszawa Während die Adresse nicht existent sei habe Herr GA bekannt gegeben zwar mit Computerteilen zu handeln, dessen ungeachtet, aber nicht aus Österreich zu importieren. c…
Dann versucht die Bw durch eine Bestätigung des Arbeitgebers ihre dauernde Arbeitsbereitschaft und Transportbereitschaft für Computerteile als Grund anzugeben. Es wurde kein Schriftstück als Beweis dafür angeboten, an welchen Tagen diese Arbeits- und Transportbereitschaft tatsächlich schlagend geworden wäre. Dann wird in der Berufung der Bw…
…und Bp-Bericht vom 30.6.2008, ABNr. 123456/8): Der Bf. habe ua. vom EU-Raum Computerteile als innergemeinschaftlicher Erwerb eingekauft und als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen wieder verkauft. Der Bf. habe auch von „Scheinfirmen“, so genannten Missing Tradern, in Österreich Waren bezogen und an…
…108 Abs. 1 ZollR-DG zur Entrichtung vor, da die in dem, dem Bescheid angeschlossenen Berechnungsblatt aufgeführten Computerteile im Zolllager der Bf. als fehlend festgestellt worden waren. In der gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung brachte die Bf. vor, dass es beim Erstellen eines Versandscheines zwischen…
…Jahre 2005 bis 2008 und zu den beschwerdegegenständlichen Umsatzsteuerbescheiden 2005 bis 2009, mit dem Hinweis auf die Ergebnisse der Außenprüfung als Begründung. Im Außenprüfungsbericht wurde ausgeführt: "Steuerliche Feststellungen: Reihengeschäfte: Die BF betreibt ein Unternehmen in der italienischen Schweiz (CD), welches mit Computerteilen, Druckerpatronen, CPUs etc…
…rechtliche, wirtschaftliche und personelle Verbindungen zwischen den Akteuren und die Nähe des Steuerpflichtigen zum Missing-Trader. e. Der Handel mit Computerteilen ist eine in der Judikatur häufig vorkommende Branche, bei der die Teilnehmer überdurchschnittlich oft in Umsatzsteuerkarusselle verwickelt sind: (1) In FG Baden Württemberg, Urteil…
…als betrugsanfällig bekannt; Verkauf der Softwarelizenzen an bereits bestehende Kunden, Einstandspreise über den von anderen Lieferanten] wurde entgegnet, dass es einem in der Computerbranche langjährig agierenden Unternehmer sicherlich bekannt sei, dass es mit den in dieser Branche üblicherweise gehandelten Waren (Computerteile, Prozessoren, Ipads, Mobiltelefone, Software…
…1. Februar 2011). Zudem sei der Unternehmensschwerpunkt des französischen Unternehmens der Gemüsehandel gewesen und nicht der Handel mit Spielkonsolen bzw Computerteilen. Diese habe auch die Tätigkeit bereits im Oktober 2010 eingestellt und sei in weiterer Folge aus dem französischen Handelsregister gelöscht worden (Niederschrift vom 14…
…RT-GmbH dargestellt - habe nie stattgefunden. Die M-GmbH, nunmehr T2-GmbH, habe diverse Computerteile mit einem geringen Aufschlag an diverse Großhändler veräußert. Die Tätergruppe habe aus diesen Transaktionen die Umsatzsteuer lukriert, indem sie die nicht gemeldeten und nicht an das Finanzamt abgeführten Umsatzsteuerbeträge aus…
…liegen. Weiters hätten Internetrecherchen ergeben, dass die in der Rechnung angeführten Computerteile 7 Jahre und älter seien und nur mehr um einen Bruchteil ihres damaligen Wertes gehandelt werden. Aus diesen Gründen stelle die vorgelegte Rechnung eine Scheinrechnung dar. Das Finanzamt erließ mit Datum 1. Feber…
…27. Juni 2001 wurden der Privatanteil an allen PC-Komponenten auf 40% erhöht und die auf den oben beschriebenen Rechnungen genannten Computerteile als eine wirtschaftliche Einheit betrachtet und daher bei einer Nutzungsdauer von vier Jahren nur eine Absetzung für Abnutzung für ein halbes Jahr anerkannt…
…Die bei Vorsteuerbetrug üblichen Leistungen betreffen vorzugsweise den Handel mit Kraftfahrzeugen, Mobiltelefonen, Schrott sowie mit Computerteilen. Festgestellt werde des Weiteren, dass aufgrund des seit vielen Jahren gegebenen Bestandes des leistenden Unternehmens das übliche Schema zur Begründung eines Verdachts auf Vorsteuerbetrug (nur kurze Bestanddauer des eine…