…die G-GmbH . Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 65 Abs. 1 Abgabenexekutionsordnung erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid ist u.a. die Höhe der Abgabenschuld anzugeben. Die Pfändung der Forderung geschieht dadurch, dass das Finanzamt dem Drittschuldner verbietet…
…weiterem Bescheid vom gleichen Tag, dem eine Ausfertigung des Pfändungsbescheides angeschlossen war, wurde der M-GmbH jede Verfügung über die gepfändete Forderung sowie die Einziehung der Forderung untersagt. Die Bw. erhob als Drittschuldnerin gegen den Pfändungsbescheid Berufung. Eingewendet wurde zusammengefasst, dass gemäß § 4 AbgEO als…
…Bw.) und sprach gleichzeitig deren Überweisung aus. Dagegen brachte die Bw. mit Eingabe vom 17. Oktober 2004 das Rechtsmittel der Berufung ein und verwies zunächst auf die Drittschuldnererklärung. Weiters führte die Bw. aus, dass die Forderung des Finanzamtes laut Auskunft eine Grunderwerbsteuer bezüglich eines Objektes…
…Pfändung gestellt werde. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 65 Abs. 1 Abgabenexekutionsordnung erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid ist u.a. die Höhe der Abgabenschuld anzugeben. Die Pfändung der Forderung geschieht dadurch, dass das Finanzamt dem Drittschuldner verbietet…
…Michael K, der seit Mitte Jänner 2004 wieder Geschäftsführer der RLV GmbH ist, per e-mail mit, dass die Berufung der Drittschuldnerin "vom Geschäftsführer" unterzeichnet ist. Die Dr. M Wirtschaftsprüfungs GmbH sei auch im gegenständlichen Berufungsverfahren vertretungsbefugt und zustellbevollmächtigt. Mit Eingabe vom 22. März 2004…
II. Im Anlassfall erging am 14. November 2000 auf Grund der Berufung der Drittschuldnerin gegen den Pfändungsbescheid vom 15. März 2000 eine das Berufungsbegehren "meritorisch" erledigende abweisende Berufungsvorentscheidung. Diese wurde vorerst zu eigenen Handen an die Bw. per Adresse in R Nr. 53 abgefertigt. Nach…
…Finanzamt die Überweisung der gepfändeten Geldforderung zur Einziehung bis zur Höhe der vollstreckbaren Abgabenforderung (250.364,47 €) zuzüglich Gebühren und Barauslagen (2.506,84 €). Gegen diesen Bescheid erhob die Bw. als Drittschuldnerin am 27. 7. 2006 Berufung mit der Begründung, dass "jene Bescheide…
…Höhe der vollstreckbaren Abgabenforderung (297.574,84 €) zuzüglich Gebühren und Barauslagen (2.978,95 €). Gegen diesen Bescheid erhob die Bw. als Drittschuldnerin am 27. 7. 2006 Berufung mit der Begründung, dass die der Forderungspfändung zugrunde liegenden Bescheide mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 17…
…angefochten, so sind diese Berufungen gemäß § 277 BAO zu einem gemeinsamen Verfahren zu verbinden. Diese Bestimmung dient der Prozessökonomie und soll unterschiedliche Sachentscheidungen in ein und derselben Rechtssache verhindern (Ritz, BAO³, § 277 Tz 1 mwN). Die von der Abgabenschuldnerin und der Drittschuldnerin gegen den Bescheid…
…2005 hat der Bw. sowohl gegen den Bescheid - Verfügungsverbot vom 18. Juli 2005 als auch gegen den Bescheid - Pfändung und Überweisung einer Geldforderung (Drittschuldner-Erklärung) Berufung erhoben und Aussetzung der Einhebung beantragt. Als Begründung wurde ausgeführt, dass die Firma seit 1. Jänner 1984 nicht mehr…
…dass ein Drittschuldnerverbot erlassen wird, kann es keinem Zweifel unterliegen, dass der im zweiten Satz des § 65 Abs. 1 AbgEO genannte Pfändungsbescheid, dessen Spruch die dort enthaltenen Angaben zu enthalten hat, an den Abgabenschuldner zu ergehen hat. Dieser Pfändungsbescheid ist mit Berufung uneingeschränkt bekämpfbar, zumal…
…der "Drittschuldnerin" umgebucht wurde und seither dort erliegt, wurde vorliegend auch der gesetzliche Rahmen des finanzbehördlichen Sicherungsverfahrens nicht überschritten. Der gegenständlichen Forderungspfändung bzw. dem bekämpften Pfändungsbescheid vom 11. Oktober 2000 haftet aus dargestellten Entscheidungsgründen insgesamt daher keine Rechtswidrigkeit an, weshalb der dagegen eingebrachten Berufung spruchgemäß…
…213: Da weder Drittschuldnern noch übernommenen Schuldnern iSd §§ 1392 ff ABGB in dieser Eigenschaft die Stellung eines Abgabepflichtigen zukommt, finden die Bestimmungen des § 212 BAO auf allfällige von solchen Personen eingebrachte Ansuchen um Zahlungserleichterung keine Anwendung. Die Bewilligung von Zahlungserleichterungen an einen Drittschuldner ist zwar…
…den jeweiligen Drittschuldner ergangenen Pfändungsbescheide das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden könne. Zudem wurde empfohlen bei beschränkt pfändbaren Geldforderungen gemäß § 65 Abs.1 letzter Satz Abgabenexekutionsordnung, dem jeweiligen Drittschuldner unverzüglich allfällige Unterhaltspflichten sowie das Einkommen unterhaltsberechtigter Personen bekannt zu geben, damit der jeweilige Drittschuldner diesbezüglich…
…um die Unpfändbarkeit der Forderung geltend zu machen. Besteht nach Meinung des Drittschuldners die gepfändete Forderung dem Grunde oder der Höhe nach nicht zu Recht, so hat er dies nicht mittels Berufung geltend zu machen, sondern er wird der Zahlungsaufforderung nur in dem nach seiner…
…um die Unpfändbarkeit der Forderung geltend zu machen. Besteht nach Meinung des Drittschuldners die gepfändete Forderung dem Grunde oder der Höhe nach nicht zu Recht, so hat er dies nicht mittels Berufung geltend zu machen, sondern er wird der Zahlungsaufforderung nur in dem nach seiner…
…um die Unpfändbarkeit der Forderung geltend zu machen. Besteht nach Meinung des Drittschuldners die gepfändete Forderung dem Grunde oder der Höhe nach nicht zu Recht, so hat er dies nicht mittels Berufung geltend zu machen, sondern er wird der Zahlungsaufforderung nur in dem nach seiner…
…71 AbgEO) entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig geworden zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 2. Juni 2008 verfügte das Finanzamt die Pfändung und Überweisung von Geldforderungen an die Berufungswerberin (Bw.) als Drittschuldnerin zur Hereinbringung der in Höhe von…
…dem Abgabenschuldner und dem Drittschuldner ein Berufungsrecht einräume. Da die Abgabenschuldner alle Einnahmen an die Bw. abgetreten hätten, sei die Pfändung unzulässig gewesen. Die Pfändungsbescheide seien auch der Bw. zugestellt worden, sodass auch sie Partei in diesem Verfahren geworden sei. Über die Berufung wurde erwogen:…
…handle sich dabei nicht um ein Guthaben der Bw. sondern um fremde Gelder. Die B. sei infolge der unrichtigen Drittschuldnererklärung dem Finanzamt gegenüber schadenersatzpflichtig. Infolge der nun erlangten Kenntnis der erfolgten Überweisung offensichtlich veruntreuter Gelder sei die Bw. verpflichtet, bei nicht erfolgter Rücküberweisung, Strafanzeige nach …