…vom 26.5.2021 mit einigen Anträgen für die weitere Bearbeitung der Aufforderung zur Empfängerbenennung vom 19.5.2021 erfolgte am 24.6.2021 ein Klarstellungs-Mail sowohl an die geprüfte Gesellschaft als auch an den steuerlichen Vertreter mit der nochmaligen Aufforderung zur Empfängernennung gemäß …
…Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da die rechtliche Würdigung der Rechtsfragen, welche Umstände eine Aufforderung zur Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO rechtfertigen und ob dieser entsprochen wurde bzw. ohne Verschulden…
…der Bw., dass kein formaler Bescheid gemäß § 162 BAO von der belangten Behörde erlassen wurde, ist hinzuzufügen, dass es sich im Zuge der Betriebsprüfung bei der Aufforderung zur Empfängerbenennung im Sinne des § 162 Abs. 2 BAO um eine verfahrensleitende Verfügung im Sinne des § 94 BAO…
…das Finanzamt verlangen, dass der Abgabenpflichtige die Gläubiger oder die Empfänger der abgesetzten Beträge genau bezeichnet. Eine bestimmte Form ist für ein solches Verlangen nicht erforderlich, die Aufforderung zur Empfängerbenennung kann auch mündlich erfolgen (vgl VwGH 16.11.2021, Ra 2020/15/0019, mwN). § 162…
…wenn die hinter der Gesellschaft stehenden Personen genau benannt werden und sich schlüssig ergibt, dass diese Personen die tatsächlichen wirtschaftlichen Empfänger der Zahlungen sind. Dieser Nachweis wurde im gegenständlichen Fall firmenseitig nicht ausreichend erbracht. Der schriftlichen Aufforderung zur Empfängernennung gem. § 162 BAO wurde nicht entsprochen…
…1999, V 71/96, EFG 533/1999). Eine Aufforderung zur Empfängerbenennung ist somit unverhältnismäßig, wenn die Gefahr einer Steuerverkürzung gering ist (vgl. FG Hamburg, 11. 2. 1999, V 71/96, EFG 533/1999; i. d. S. auch Beiser, Die Empfängerbenennung nach § 162 BAO, SWK 2000…
…15 AStG) und die Empfängerbenennung (§ 160 AO) auf dem Prüfstand des Gemeinschaftsrechts, IStR 2008, 284, m. w. N.). Im Übrigen könnte fraglich sein, ob im gegenständlichen Fall tatsächlich der freie Kapitalverkehr (Art. 56 EGV) und nicht vielmehr der - im Verhältnis zur Schweiz nicht zum Tragen…
…Umsatzsteuernachschau. Die Schätzung der Vorsteuer erfolgt für Inseratenrechnungen. Zur Gewinnschätzung wird angeführt: Die an die Mädchen bezahlten Beträge können nicht als Betriebsausgabe anerkannt werden und bleiben bei der Reingewinnschätzung daher unberücksichtigt, weil Hr. Bw trotz Aufforderung die Namen und Anschriften der Mädchen nicht bekanntgegeben hat…
…Betriebsausgaben (arg. "abgesetzte Aufwendungen") gehandelt hat, die der Berufungswerber als Betriebsausgaben geltend machen will, ist die vom Prüfer in der Niederschrift vom 18.3.2008 behauptete Aufforderung vom 16.7.2007, der Berufungswerber solle die Namen und die Anschrift der Mädchen bekanntgeben, völlig belanglos, weil…
…Prüfer den vom FA herangezogenen Wiederaufnahmegrund nochmals erläutert. Er bekräftigte, dass im Betriebsprüfungsbericht unter Tz 1 zum Sachverhalt und zur Prüferfeststellung auf Punkt 2 der Niederschrift hingewiesen worden sei, wo die neuen Tatsachen detailliert angeführt worden seien, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens erforderlich gemacht hätten…
…vom 28. November 2005 ersucht, die Namen der für sein Unternehmen tätigen Personen bekannt zu geben. Eine formelle Aufforderung zur Empfängerbenennung unter Hinweis auf die Bestimmung des § 162 BAO erfolgte schließlich im Rahmen seiner Vernehmung als Beschuldigter am 16. Juli 2007. Der Bw. geht davon…
In Punkt 2 c der Vorhaltsbeantwortung (zur Niederschrift vom 17. Juni 1998) führt der Bw. schließlich aus, er habe derartige Zahlungen ausschließlich über Auftrag des Herrn Tv von den Konten der Bt Co Ltd vorgenommen, ohne die jeweiligen Zahlungsempfänger oder den Zahlungsgrund zu kennen. Allfällige…
…1. Oktober 2007 | 37 | Beantwortung des Vorhalts vom 3. Juli 2007 | 37-39 | Vorhalt vom 20. August 2007; Aufforderung zur Empfängerbenennung | 39, 40 | Vorhaltsbeantwortung vom 31. Oktober 2007 | 40-50 | Vorhalt vom 16. Mai 2008 | 50…
…und MahrTv vereinbart war, dass der Berufungswerber von den Konten der Firma Bt und Co. Ltd. Abhebungen bis zur Höhe des vereinbarten Veräußerungserlöses tätigen konnte (vgl. Darstellung des Berufungswerbers AS 29). Solcher Art hat der Berufungswerber von den Konten der Firma Bt und Co. Ltd…
…Kopie vorgelegten Belege sind teilweise unleserlich. Um Ergänzung wird deshalb ersucht.' Diese Fragestellung wird hiermit wiederholt und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese eine formell auf § 162 BAO gestützte Aufforderung zur Empfänger- bzw. Gläubigerbenennung darstellt und dass gemäß § 162 Abs. 2 BAO bei Verweigerung der verlangten…
…für die Aufforderung zur Empfängerbenennung sind als Betriebsausgaben geltend gemachte Provisionszahlungen an ungenannte Empfänger (vgl. VwGH vom 9.4.1986, 84/13/0089). Zweck dieser Vorschrift ist es, die vom Empfänger vermutlich nicht versteuerten Beträge zumindest beim Leistenden der Steuer zu unterwerfen. Zur Weitergabe von…
…unter Hinweis auf seine Ausführungen in der Vorhaltsbeantwortung vom 31. Oktober 2007, Seiten 4 bis 6, die Aufforderung zur Empfängerbenennung erweise sich als gesetzwidrig. In der angeführten Stelle der Vorhaltsbeantwortung wird die Behauptung aufgestellt, der Bw. habe in Verbindung mit seinen Provisionseinnahmen niemals irgendwelche Schmiergeldzahlungen…
…Aufforderung zur Empfängerbenennung kann auch mündlich erfolgen (vgl. VwGH 16.11.2021, Ra 2020/15/0019, Rz. 20). Den Verwaltungsakten muss allerdings zu entnehmen sein, dass die Abgabenbehörde den Abgabepflichtigen zur Empfängerbenennung nach § 162 BAO aufgefordert und auf die Rechtsfolge einer fehlenden oder mangelhaften Empfängerbenennung…
…BAO). Die Aufforderung zur Empfängerbenennung ist eine verfahrensleitende Verfügung iSd § 94 BAO (vgl Leitner in Fischerlehner/Brennsteiner/Leitner/Petrag-Wolf, Abgabenverfahren4 § 162 BAO Rz 7 (Stand 1.3.2025, rdb.at) und Ritz/Koran, BAO8 § 162 BAO Rz 1). Eine solche Aufforderung kann demnach auch…
…Ausgenommen den nachträglich vorgelegten, wenig aussagekräftigen Werkvertrag mit der Fa. Fa.4 und einen mit 1. Oktober 2011 offenbar falsch datierten Auftrag mit der Fa. Fa.6 . Auf die Aufforderung zur Empfängernennung gem. § 162 BAO wurden vom geprüften Unternehmen folgende Angaben gemacht und Unterlagen vorgelegt…