Gemäß Abschnitt 19 des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen der Vereinten Nationen (vgl. Anlage zu BGBl. Nr. 248/1950) genießen die Beamten der Spezialorganisationen, zu denen auch die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) zählt, dieselben Steuerbefreiungen in Bezug auf die ihnen von den Spezialorganisationen…
…Steuerjahres abzustellen. Bei Entsendung in Staaten, deren Steuerjahr vom Kalenderjahr abweicht, ist das Steuerjahr des "anderen Staates" (des Tätigkeitsstaates) maßgebend. Für die Fristenberechnung ist unerheblich, ob die Aufenthaltszeiten in dem Staatsgebiet des "anderen Staates" dem Arbeitseinsatz gewidmet sind. Daher sind auch Samstage, Sonntage, Feiertage, Urlaubstage…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk betreffend Umsatzsteuer und Feststellung von Einkünften für die Jahre 1998 und 1999 entschieden: Die Bescheide betreffend Umsatzsteuer für 1998 und 1999 werden wie…
…98/15/0200 und 26.4.2000, 99/14/0339). Fest steht, dass für das Unternehmen der persönliche Arbeitseinsatz der Frau XX. erforderlich war. Es ist daher nach der Aktenlage eine faktische Eingliederung bei Erfüllung des von ihr persönlich übernommenen Tätigkeitsbereiches (im Büro) in den…
…Anfrage mit, ihre Dienstnehmer würden vor allem zu Arbeitseinsätzen bei Firmen in Liechtenstein, der Schweiz, im süddeutschen Raum und in Westösterreich entsandt. Die Bereitschaft zum Arbeitseinsatz bei verschiedenen zum Teil auch weit entfernten Firmen sei geradezu Voraussetzung für ein längeres Beschäftigungsverhältnis in der Leiharbeitsbranche. Die…
…Der Bw. hat es daher ebenso wie ein selbständig Erwerbstätiger in der Hand, den wirtschaftlichen Erfolg seiner Tätigkeit durch seinen persönlichen Arbeitseinsatz aber auch durch seine individuelle Arbeitsorganisation selbst zu beeinflussen. Auch der vorgelegte Dienstvertrag weist diesbezüglich keine Einschränkungen auf. Aus diesem Grund und auch…
…die Art und den Umfang der erbrachten bzw. vereinbarten Leistung bzw. Leistungen aus, sondern sind als Arbeitseinsatz-Angaben ("Wareneinsatz") anzusprechen. Auf das Ersuchen seitens der Abgabenbehörde zweiter Instanz zwecks Sachverhaltsermittlung teilte der Bw. lediglich mit, zum gegenständlichen Bauvorhaben gebe es nur Rechnungen der Fa. D…
…Andererseits kann auch eine steuerlich relevante Unzumutbarkeit bzw. Unmöglichkeit der Aufgabe des bestehenden Heimatwohnsitzes eines Alleinstehenden vorliegen, insbesondere wegen nur kurzfristigem auswärtigem Arbeitseinsatz und häufigen Versetzungen.Eine steuerlich relevante Unzumutbarkeit der Aufgabe des bestehenden Wohnsitzes in A, C-Gasse D kann im Fall der Bw…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Wien, vom 4. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 24. März 2006 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die…
…eingetragenen handelsrechtlichen Geschäftsführers, der übrigens bis 31. Mai 2005 auch gewerberechtlicher Geschäftsführer der GmbH war, im Streitzeitraum keine Verringerung seines Arbeitseinsatzes feststellbar war. Des weiteren hatte der Prüfer für den im Betriebsvermögen gehaltenen Sportwagen Porsche Carrera 911, den der - wie behauptet wird, seit 1995 und…
…St. Gallen als Grenzpendler tätig, dann unterliegt er als Grenzgänger der Besteuerung in Österreich und es ist eine mit maximal 3% zu erhebende schweizerische Einkommensteuer in Österreich anzurechnen. Findet auch ein Arbeitseinsatz in Drittstaaten statt, dann wird Folgendes mitzubedenken sein: Die österreichisch-deutsche Regelung, wonach…
…tätig, dann ist es rechtsrichtig, wenn seine Bezüge dem Arbeitseinsatz entsprechend zu 40% der schweizerischen Gesellschaft überrechnet und dort der Einkommensbesteuerung unterzogen und in Österreich korrespondierend von der Lohnbesteuerung freigestellt wurden. Wurde diesem Geschäftsführer im Jänner 2001 für das Jahr 2000 eine Erfolgsprämie ausbezahlt, die…
… 20 Tz 54.3). In einer ersten Stufe werden die Gesellschafterbeiträge honoriert, wobei insbesondere auch der Arbeitseinsatz durch den Ansatz einer angemessenen Arbeitsvergütung erfasst wird. In einer zweiten Stufe wird der nach Honorierung der Gesellschafterbeiträge allenfalls verbleibende Restgewinn verteilt. Als Aufteilungsschlüssel werden dazu die Anteilswertverzinsung…
…Art. 15 OECD-Musterabkommen auf die Tage des physischen Aufenthalts in Deutschland abgestellt. Es ist daher unerheblich, ob die Aufenthaltszeiten in Deutschland dem Arbeitseinsatz gewidmet sind oder nicht (vgl. hierzu näher Erlass des BMF vom 18.11.1991, 04 0610/169-IV/4/91, AÖF…
…erwirtschaftet werden, führt ein überhöhter Gewinnausweis der KG zu keiner Gewinnzurechnung in Österreich. Denn wenn beispielsweise die KG-Gewinne in der Hauptsache aus dem in Belgien geleisteten Arbeitseinsatz eines in Belgien ansässigen Komplementärs der schweizerischen Gesellschaft stammen, der zugleich auch Alleingesellschafter der österreichischen GmbH ist…
…einer verdeckten Ausschüttung führen. Kriterien einer angemessenen Gewinnverteilung sind die erbrachte Kapitalleistung des stillen Gesellschafters und deren Verzinsung, die eingegangenen Risiken und Ertragsaussichten des Unternehmers und der Arbeitseinsatz der Gesellschafter. Weiters die Dringlichkeit des Kapitalbedarfes und die wirtschaftliche Bedeutung der Kapitalzuführung. Erhält ein stiller Gesellschafter…
…den Komplementär sei ebenfalls nicht erforderlich, weil die Vermietung von Wohnungen keinen großen Arbeitseinsatz erfordern würde. Diesen Argumenten kann sich das Bundesfinanzgericht aus folgenden Gründen nicht anschließen: Unstrittig ist die im Firmenbuch eingetragene Hafteinlage der Kommanditistin von EUR 500. Darüber hinausgehende Kapitaleinlagen hat die Kommanditistin…
…Angestellten keine wesentliche Reduktion der Arbeitsbelastung der Bf. zu erwarten. Die Anzahl der verlegten Werke wurde zwar gesteigert und erreichte 2005 mit 8 Werken ihren Höhepunkt, der damit verbundene Arbeitseinsatz der Bf. führte gemäß ihren Angaben jedoch dazu, dass nicht ausreichend in Marketingmaßnahmen investiert werden…
…3 NN_2 und hat als dessen Vertrauensperson fungiert und seine von Malversationen gekennzeichnete Betriebsführung nicht nur mitbekommen, sondern auch mitgetragen. Laut Aktenlage hat sie für ihren umfangreichen Arbeitseinsatz keinerlei Entgelt erhalten. Es zeigt sich allerdings, dass sie ständig verfügbar war und weitereichende Entscheidungsbefugnis hatte…
…vereinbarte. Wie bereits festgehalten, erzielte die Bw. für ihre Tätigkeit keinen Stundenlohn, sondern eine Vergütung je nach Arbeitseinsatz. Sie hatte daher die Möglichkeit den Umfang ihres Tätigwerdens bzw. den wirtschaftlichen Erfolg selbst zu bestimmen und ihre Einnahmen und Ausgaben maßgeblich zu beeinflussen. Da die Bw…