…nicht erforderlich. In all diesen Fällen genügt es, wenn aus der wirtschaftlichen Lage und den sonstigen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint. Abgabenverkürzende Handlungsweisen sind allerdings im Algemeinen nicht so geartete Umstände, dass…
…Steuerkonto der GMBH beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien zu St.Nr.xxx ein Betrag von € 3.349,96 gutgeschrieben, sodass der aushaftende Betrag auf diesem Steuerkonto derzeit € 19.754,49 beträgt. Feststellungen zur derzeitigen wirtschaftlichen Lage der Bw. sowie Feststellungen darüber…
…S 102 ff). Gerade die im vorliegenden Fall erforderliche erstmalige Ausübung einer Ermessensentscheidung (die erst nach Durchführung der noch erforderlichen Ermittlungen über die wirtschaftliche Lage der Bw. getroffen werden kann) durch den unabhängigen Finanzsenat würde dieser Rolle nicht gerecht werden. Es war daher spruchgemäß zu…
…Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Abs. 4: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe…
…das Vorliegen jener Umstände darzulegen hat, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (VwGH 16.2.1988, 87/14/0064). Wirtschaftliche Notlage als Begründung für ein Zahlungserleichterungsansuchen kann nur dann zum Erfolg führen, wenn gleichzeitig glaubhaft gemacht wird, dass die Einbringlichkeit der Abgaben durch…
…2004, 2003/13/0156). Allein der Hinweis auf die ASVG-Pension als Anhaltspunkt für die wirtschaftliche Lage des Bw. ist nicht geeignet, einen eine Nachsicht rechtfertigenden Grund darzustellen, zumal auch nicht vorgebracht wurde, dass die (zwischenzeitlich erfolgte) Abstattung der Abgabenschuld mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre…
…Rede stehenden restlichen Abgaben seine wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre. Der bloße Hinweis auf die wirtschaftliche Lage reicht aber für eine Glaubhaftmachung einer persönlichen Unbilligkeit nicht aus und enthebt den Nachsichtswerber nicht von der Notwendigkeit, die für eine beantragte Abgabennachsicht maßgebenden wirtschaftlichen Verhältnisse in ihrer Gesamtheit…
…Hinblick auf das steuerliche Verhalten des Bw. in der Vergangenheit kommt eine gänzliche Nachsicht nicht in Betracht. Allerdings vertritt der Unabhängige Finanzsenat Ansicht, dass bei Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage und des eingeschränkten Gesundheitszustandes des Bw. sowie des Umstandes, dass dieser die monatlichen Raten bisher entrichtet…
…durch den Bw. konnte die Abgabenbehörde nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 30.5.1989, 89/14/0044) auch davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben war. Bezüglich der eingewendeten wirtschaftlichen Lage der Bw. ist darauf hinzuweisen, dass die Bw…
…nicht erforderlich. In all diesen Fällen genügt es, wenn aus der wirtschaftlichen Lage und den sonstigen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint. Abgabenverkürzende Handlungsweisen sind allerdings im Algemeinen nicht so geartete Umstände, dass…
…der Umsatzsteuervorauszahlungen vorhanden gewesen sei. Der Bw. gesteht im Rahmen seines Berufungsvorbringens ein, dass er auf Grund seiner damaligen schlechten wirtschaftlichen Lage sich nicht mehr um die Buchhaltung und das Finanzamt gekümmert habe und alles, ohne jede Kontrolle, seiner Frau überlassen habe. Er habe gewusst…
…Mai 2002 bis 29. November 2002 seinen Präsenzdienst abgeleistet habe und er nach diesem, auf Grund der allgemeinen schlechten wirtschaftlichen Lage, noch keine Beschäftigung gefunden habe und derzeit arbeitslos sei, erhebe er gegen die Höhe des Erkenntnisses (gemeint wohl der Geldstrafe) Berufung. Des Weiteren wird…
…aufrichtig bemüht, ihrer eingeschränkten Lebenssituation entsprechende Ratenzahlung zu leisten und könne im Zusammenhang mit den gesamten Vermögensverhältnissen der Bw. und deren beschränktem Einkommen die wirtschaftliche Lage nur dadurch saniert werden, dass im Hinblick auf die genannten Tatbestandsmerkmale des § 236 BAO ¾-tel der Abgabenschuld nachgelassen…
…der Schaden aus) der Insolvenz ins Gewicht fällt, sondern das Verschulden an der nicht ordnungsgemäßen (rechtzeitigen) Abgabenentrichtung vor Konkurseröffnung. Sofern der Bw. in der eingewendeten schlechten wirtschaftlichen Lage einen Fehler in der Ermessensübung erblickt, ist dem entgegenzuhalten, dass er laut Firmenbuchauszug im haftungsrelevanten Zeitraum einziger…
…zu berechnen und einzubehalten hat. Wird die Lohnsteuer nicht einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, ist ungeachtet wirtschaftlicher Schwierigkeiten einer GmbH nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Geschäftsführers auszugehen, was zu dessen Inanspruchnahme als Haftender führt (vgl. beispielsweise das Erkenntnis des…
…Vollziehung des Sicherstellungsauftrages unterbleiben und bereits vollzogene Maßnahmen aufgehoben werden. Von einer Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung von Abgaben im Sinne dieser Bestimmung ist im Wesentlichen dann zu sprechen, wenn aus der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen und den besonderen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden muss…
…im prüfungsrelevaten Zeitraum ihrer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nicht vollständig nachgekommen ist, weshalb es schließlich auch zu den Nachforderungsbeträgen gekommen ist. Die wirtschaftliche Lage der Bw. war im Zeitpunkt des Sicherstellungsauftrages als nicht ausreichend günstig einzustufen (sie hat für die Vorjahre äußerst geringe Gewinne bzw…
…selbst sei seit mehr als 6 Jahren arbeitslos, zahle die persönliche Einkommensteuer in Raten an die Abgabenbehörde zurück und habe auch eine über ihn verhängte Finanzstrafe bezahlt. Es lägen daher Ermessensgründe zu Gunsten des Bw. vor, die im Rahmen der Berufungsentscheidung zu berücksichtigen sein würden…
…weil ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und dem im Bereich der Abgabepflichtigen (Erben) entstehenden Nachteilen vorliege. Selbst die derzeitige Entrichtung in Raten (von der Abgabenbehörde angeboten € 200,00 p.m.) stelle die Eltern vor ein fast unlösbares Problem. Einerseits lägen keine…
…von rund € 3.000,00. Der Beteiligung bei der M GmbH & Stille Gesellschaft ist laut Vorhaltbeantwortung vom 20. Dezember 2005 auf Grund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft kein positiver Verkehrswert zuzuordnen. Die Bankschulden in Höhe von ca. € 110.000,00 werden durch…