…wirtschaftliche Einschränkung eine Liebhabereibetätigung zu "leisten". Der Stellungnahme waren eine Auflistung der Einnahmen, jahrweise gegliedert nach Autorentantiemen und Lizenzen, sowie eine Aufstellung der Ergebnisse seit 1988 beigefügt. Der Bw replizierte darauf wie folgt: Das Finanzamt habe die Einstufung seiner schriftstellerischen Betätigung als Liebhaberei ausschließlich mit…
…Werbungskosten erwarten lässt. Die Liebhabereibetrachtung ist für eine organisatorisch in sich geschlossene mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Einheit vorzunehmen (§ 1 Abs. 1 letzter Satz und § 1 Abs. 2 letzter Satz LVO). Der Bw. hat die Überschussermittlung für seine unterschiedlichen Tätigkeiten als Beurteilungseinheit vorgenommen, wobei dieses…
…Zeitraumes kein Totalüberschuss erzielt worden sei, sei diese Einkunftsquelle als Liebhaberei zu beurteilen (Tz 14). Aus der Tätigkeit als Forscherin seien bis dato keinerlei Umsätze erzielt worden. Die Bw bezeichne diese Tätigkeit als "Laboratorium für Bioaktinitik". Aufgrund der vorliegenden Geschäftsgebarung, welche im BP-Bericht in…
…Betrieb existiert in Wahrheit nicht. Diese lediglich behauptete gewerbliche Tätigkeit gehört nicht zum Unternehmen der Bw. Die "schriftstellerische Tätigkeit", der bis heute nur das Buch "Peitschen tun doch weh" zuzuordnen ist, ist unter § 1 Abs. 2 Liebhabereiverordnung (LVO) 1993 zu subsumieren, und gehört ebenfalls nicht…
…daher zu prüfen, was es mit diesen Werken auf sich hat und ob zu diesen Werken der Übergang der Rechte ernsthaft gewollt war und ob zu diesen Werken nachhaltige Einnahmenerzielungsabsicht aus einer schriftstellerischen Tätigkeit gegeben ist. War der Übergang der Rechte tatsächlich gewollt, liegt kein…
…erbringenden schriftstellerischen Tätigkeiten des Bw. als Buchautor bzw. Journalist waren folgende, auf § 2 Abs.2 EStG 1988 fußende Rechtsvorschriften anzuwenden: Für die Streitzeiträume bis 1992 die VO des BMfF, BGBl.322/1990, über das Vorliegen von Einkünften und über die Erlassung vorläufiger Bescheide (Liebhabereiverordnung =…
…2001 bis 2003 als Einkünfte aus selbständiger Arbeit berücksichtigt. Mit Bescheiden vom 5. bzw. 6. März 2007 hat das Finanzamt die Einkommensteuerbescheide für diese Jahre endgültig erklärt und im Rahmen dieser Bescheide die Einkünfte aus der schriftstellerischen Tätigkeit des Bw als solche aus "Liebhaberei" iSd…
…S - 410.000,--, und sei daher die Tätigkeit als Liebhaberei einzustufen. Adaptierte Prognoserechnung lt. BP | Verluste 1992 - 2000 (vor BP) | -581.235,00 | Gewinnänderung BP 1998 | 58.163,92 | Gewinnänderung BP 1999 | 44.525,14 | Gewinnänderung BP 2000…
…literarische Wert der schriftstellerischen Leistung oder der Bekanntheitsgrad des Schriftstellers ist für die Zuordnung zu einer der Betätigungsarten nicht entscheidend (Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei², Rz 693). In seinem Erkenntnis vom 30.7.2002, 96/14/0116 hat der VwGH zur nebenberuflichen Tätigkeit als Sachbuchautor Folgendes…
…Buch in "andere Sprachen zu übersetzen und so auch in Ländern außerhalb des deutschen Sprachraumes zu verkaufen" als einen der wirtschaftlichen Gründe für die Annahme des Angebotes des B-Verlages an. Die Annahme, dass es sich bei der schriftstellerischen Tätigkeit des Bw. um Liebhaberei handelt…
…Fall mit einer Änderung der Tätigkeit im objektiven Sinne nicht zu rechnen sei, wäre die Tätigkeit entsprechend der Rechtsansicht zur Liebhabereiverordnung als steuerlich nicht zu beachtende Einkunftsquelle zu beurteilen. In der form- und fristgerechten Berufung wird eingewendet, dass die schriftstellerische Tätigkeit in erster Linie darin…
…000,00 | 250.000,00 Obigen Ausführungen folgend ist daher bezüglich des gewerblichen Grundstückshandels die Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide 1996 und 1997 als unbegründet abzuweisen, der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 1996 und 1997 jedoch teilweise Folge zu geben. C. SCHRIFTSTELLERISCHE TÄTIGKEIT - LIEBHABEREI (Umsatzsteuer 1995…
… 22 Z 1 EStG 1988 als schriftstellerische Arbeit anzusehen. Ein Betrieb "schriftstellerische Tätigkeit" ist für 2002 aus den für die Vorjahre 2000 und 2001 in der Berufungsentscheidung vom 5.7.2004 angeführten Gründen infolge Liebhaberei als § 1 Abs. 2 LVO-Tätigkeit zu verneinen. Der Erwerb…
…mit dem Hinweis "Mitarbeit" angeführt. Dass die Tätigkeit der Bw mit diesem Hinweis ausschließlich als eine schriftstellerische anzusehen ist, erweist sich nicht als folgerichtig, denn Mitarbeit ist ein sehr umfassender Begriff, der nicht nur eine schriftstellerische Tätigkeit beinhaltet. Dass die Bw der Tageszeitung Werknutzungsrechte einräumt…
…Einnahmen bzw. Honorare erzielt wurden. Die schriftstellerische Tätigkeit des Bw ist unter § 1 Abs. 2 Z 2 LVO zu subsumieren. Da aus dieser Betätigung (nur) Verluste entstehen, liegt grundsätzlich die widerlegbare Vermutung der Liebhaberei vor. Dem Bw wurde im Vorhalteverfahren die Gelegenheit gegeben, eine Prognoserechnung…
…nicht, und beurteilte in der Folge (Berufungsvorentscheidung) die Tätigkeit der Bw. als Supervisorin für den Zeitraum 1994 bis 2000 als Liebhaberei. In diesem Zusammenhang seien daher auch die Aufwendungen für das Arbeitszimmer betreffend eine Wohnung in der W.,F. nicht anzuerkennen. Als Begründung wurde ausgeführt…
…der Bw. vor, dass seine Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender und Therapeut auf dem Gebiet des S. bisher vom Finanzamt als Liebhaberei beurteilt worden sei und aus dieser Perspektive keine Einkunftsquelle vorliege. Daher werde beantragt, die Veranlagung ohne Berücksichtigung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit vorzunehmen. Es…
…Weiters übte er in diesem Jahr eine Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender und Therapeut auf dem Gebiet des S. aus, welche in den vorläufigen Bescheiden gemäß § 200 Abs. 1 BAO betreffend Einkommensteuer und Umsatzsteuer für die Jahre 1998 bis 2002 als Liebhaberei behandelt wurde. Da der…
…anderer Einkunftsquellen grundsätzlich sehr wohl als subjektives Liebhabereiindiz anzusehen ist, kann sich doch gerade ein Abgabepflichtiger mit Pensions- und Vermietungseinkünften nunmehr auf Grund seiner Neigung der schriftstellerisch-wissenschaftlichen Tätigkeit frei von jeglichem Druck widmen. Die Tätigkeit des Bw, der als Internist im Ruhestand einige wenige…
…dass die Bw. in Literatenkreisen bzw. in der Öffentlichkeit als Autorin unbekannt bzw. wenig bekannt ist, lässt somit hinsichtlich der zukünftigen Umsatzentwicklung keine zu großen Erwartungen zu. Die Annahme, dass es sich bei der schriftstellerischen Tätigkeit der Bw. um Liebhaberei handelt, erscheint naheliegend. So hat…