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UFSW FSRV/0052-W/05Berufung gegen die Strafhöhe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.11.2005

…stellen gewichtige Milderungsgründe dar, welche in die Strafbemessung bislang noch keinen Eingang gefunden haben. Demgegenüber ist jedoch auch auszuführen, dass bei der erstinstanzlichen Strafbemessung bislang der Erschwerungsgrund des oftmaligen Tatentschlusses über einen längeren Tatzeitraum unberücksichtigt blieb. Entsprechend der Bestimmung des § 23 Abs. 3 FinStrG waren…

UFSW FSRV/0069-W/07Strafhöhe wegen eingeschränkter Einkommensverhältnisse im Privatkonkurs angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.10.2007

…werden. Bedenkt man weiters, dass bei der Strafbemessung durch den Spruchsenat richtigerweise von zwei einschlägige Vorstrafen auszugehen gewesen wäre und andererseits auch der Erschwerungsgrund des oftmaligen Tatentschlusses über einen längeren Tatzeitraum zu Unrecht unberücksichtigt blieb, so bleibt trotz äußerst eingeschränkter wirtschaftlicher Situation des Bw. für…

UFSW FSRV/0008-W/07Berufung gegen die Höhe der Geldstrafe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.06.2007

…weiterer Milderungsgrund zu berücksichtigen gewesen wäre. Diesem Vorbringen ist jedoch entgegen zu halten, dass bei der erstinstanzlichen Strafbemessung der Erschwerungsgrund des oftmaligen Tatentschlusses über einen längeren Zeitraum keine Berücksichtigung befunden hat. Dieser Erschwerungsgrund wäre neben der als erschwerend berücksichtigten einschlägigen Vorstrafe bei der Strafbemessung durch…

UFSW FSRV/0163-W/06Berufung gegen die Höhe der Geldstrafe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.04.2007

…einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage heraus gehandelt, welcher Milderungsgrund bei der zweitinstanzlichen Strafbemessung zusätzlich zu berücksichtigen war. Demgegenüber steht jedoch der durch den Spruchsenat bei der erstinstanzlichen Strafbemessung nicht berücksichtigte Erschwerungsgrund des oftmaligen Tatentschlusses über einen Zeitraum von 23 Monaten, sodass sich im gegenständlichen Fall die…

UFSW FSRV/0116-W/06Höhe der Geldstrafe angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.01.2007

…nicht berücksichtigt wurde. Dieser Milderungsgrund wäre neben der erstinstanzlich zu Recht als mildernd berücksichtigten finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit und neben dem Geständnis zu beachten gewesen. Demgegenüber blieb jedoch erstinstanzlich auch der Erschwerungsgrund des mehrmaligen Tatentschlusses über einen Zeitraum von 12 Monaten bei der Strafbemessung unberücksichtigt, sodass sich…

UFSW FSRV/0040-W/05Vorliegen einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG? Absolute Verjährung der Strafbarkeit. Vorliegen der Verhandlungsfähigkeit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2005Teil 2/2

…schon lange Zurückliegen der Taten bei zwischenzeitigem Wohlverhalten, als erschwerend hingegen der oftmalige Tatentschluss über einen längeren Tatzeitraum berücksichtigt wurde. Unter Zugrundelegung dieser Strafbemessungserwägung erscheint die aus dem Spruch ersichtliche Geldstrafe tätergerecht und schuldangemessen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 13. September 2005

UFSW FSRV/0090-W/12Prüfungsfeststellungen, Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.10.2013

…geschuldeten Beträge bereits zurückbezahlt und weitere Maßnahmen zu einer Schadensgutmachung gesetzt hat, sein Beitrag zur Wahrheitsfindung im Rahmen der abgabenbehördlichen Prüfung und sein Geständnis zum objektiven Tatbestand hinzu. Unberücksichtigt blieben als erschwerend der oftmalige Tatentschluss, der lange Tatzeitraum und der hohe Verschuldensgrad. Unter Berücksichtigung der…

UFSW FSRV/0064-W/12Rücktritt vom Versuch, Schätzungen, unecht steuerbefreite Leistungen, Vortragstätigkeit, Vorsteuerabzug fehlendes Belegwesen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.03.2013Teil 2/2

…einer wirtschaftlichen Notlage heraus erfolgt ist, eine geringe Schadensgutmachung sowie das lange Zurück liegen der Tat und das seitherige Wohlverhalten hinzu. Unberücksichtigt blieb als erschwerend der oftmalige Tatentschluss, der lange Tatzeitraum und der hohe Verschuldensgrad. Nach ständiger Judikatur ist für überlange, nicht durch den Bw…

UFSW FSRV/0033-W/12Schätzung nach Lebenshaltungskosten, Darlehen unglaubhaft,
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.12.2012

…Umstand, dass es hinsichtlich der Umsatzsteuerverkürzung 2010 beim Versuch geblieben ist und eine Schadensgutmachung hinsichtlich der Umsatzsteuer 2007 und der Umsatzsteuervorauszahlungen für 2-4/2011 hinzu, unberücksichtigt blieb als erschwerend der oftmalige Tatentschluss. Unter Berücksichtigung der bescheidenen, aber durchaus stabilen wirtschaftlichen Lage des Bw. entspricht…

UFSW FSRV/0052-W/121. Selbstanzeige 2. Täternennung 3. faktische Wahrnehmung 4. Wiederholungstäter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.12.2012

…000,00 bei dem Unternehmen R.L. und € 35.658,37 beim Unternehmen der Bw. hinzu. Unberücksichtigt blieb als erschwerend der oftmalige Tatentschluss, das in Anbetracht der einschlägigen Vorstrafen gravierende Verschulden und der rasche Rückfall. Gemäß § 41 Abs. 1 FinStrG gilt: Ist der Täter…

UFSW FSRV/0057-W/09Strafhöhe unter Verweis auf eine verringerte Schuld und die schlechte wirtschaftliche Situation angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.12.2009

…die volle Schadensgutmachung und den Umstand, dass ihr Handeln aus einer wirtschaftlichen Notsituation heraus erfolgte, angesehen. Demgegenüber stehen erschwerend zwei einschlägige Vorstrafen und der oftmalige Tatentschluss über einen längeren Tatzeitraum. Im Bezug auf die gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG zu berücksichtigenden persönlichen Verhältnisse und zur…

UFSW FSRV/0193-W/07Subjektive Tatseite einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.09.2008

…finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, sein Handeln aus einer wirtschaftlichen Notlage heraus und die volle Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen den oftmaligen Tatentschluss über einen längeren Tatzeitraum an. Ausgehend von diesen Strafzumessungserwägungen und von einer eingeschränkten wirtschaftlichen Situation des Bw1 (monatliches Einkommen ca. € 1.700,00, Hälfteeigentümer eines…

UFSW FSRV/0174-W/07Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG - subjektive Tatseite und Strafhöhe strittig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.05.2008

…a FinStrG rechtskräftig vorbestraft wurde. Dieser Erschwerungsgrund und der oftmalige Tatentschluss über einen Zeitraum von 27 Monaten wirken sich zu Lasten des Bw. bei der Strafbemessung durch den Unabhängigen Finanzsenat aus. Unter Berücksichtigung der sehr eingeschränkten Einkommens- und Vermögensverhältnisse (monatliches Bruttoeinkommen laut Lohnzettel 2007 €…

UFSW FSRV/0102-W/07Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages - teilweise pauschale Schätzungen der Lohnsteuerbemessungsgrundlagen in runden Tausenderbeträgen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.05.2008

…sah der Unabhängige Finanzsenat die offene Verantwortung des Bw. vor dem Berufungssenat als mildernd an. Neben drei Vorstrafen war als weiterer Erschwerungsgrund der oftmalige Tatentschluss über einen längeren Tatzeitraum zu Lasten des Bw. bei der Strafbemessung ins Kalkül zu ziehen. Unter Berücksichtigung der in der…

UFSW FSRV/0132-W/07Subjektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.03.2008

…die erfolgte volle Schadensgutmachung an. Dem gegenüber stehen als Erschwerungsgründe neun zum Teil einschlägige Vorstrafen sowie der oftmalige Tatentschluss über einen langen Deliktszeitraum. Der Spruchsenat ist im Rahmen der erstinstanzlichen Strafbemessung zu Unrecht vom Erschwerungsgrund des Zusammentreffens zweier Finanzvergehen ausgegangen, da dieser Umstand bereits durch…

UFSW FSRV/0115-W/07Subjektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG. Verhängung einer Geldstrafe auch bei deren voraussichtlicher Uneinbringlichkeit gerechtfertigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.02.2008

…Bw., als erschwerend hingegen den oftmaligen Tatentschluss in einem längeren Deliktszeitraum angesehen. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates wurde jedoch bei der erstinstanzlichen Strafbemessung der weitere Milderungsgrund, dass der Bw aus der umfangreich dargestellten und von ihm nicht verschuldeten wirtschaftlichen Notlage heraus gehandelt hat, nicht berücksichtigt…

UFSW FSRV/0063-W/07Im Abgabenverfahren ohne Berücksichtigung eines Vorsteuerabzuges geschätzte Höhe der Umsatzsteuervorauszahlungen stellt keine taugliche Grundlage für die Bestrafung dar!?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.09.2007

…Rechtfertigung des Bw. sowie sein durch die wirtschaftliche Notlage des Unternehmens motiviertes Verhalten, als erschwerend hingegen den oftmaligen Tatentschluss über einen längeren Tatzeitraum an. Unter Berücksichtigung dieser Strafzumessungserwägungen erscheint die aus dem Spruch ersichtliche verminderte Geldstrafe und die entsprechende Ersatzfreiheitsstrafe tat- und schuldangemessen. Gemäß § 26…

UFSW FSRV/0096-W/06Erfordernis einer den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung iSd § 29 Abs. 2 FinStrG. Nachweis eines Verschuldens hinsichtlich der Abgabe unrichtiger Umsatzsteuererklärungen konnte nicht erbracht werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.01.2007

…der Taten bei zwischenzeitigem Wohlverhalten, als erschwerend hingegen der oftmalige Tatentschluss über einen Zeitraum von mehreren Jahren anzusehen war. Unter Bedachtnahme auf diese Strafzumessungserwägungen erscheint die aus dem Spruch ersichtliche Strafe tat- und schuldangemessen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 9. Jänner 2007

UFSW FSRV/0025-W/06Berufung gegen die Höhe der Geldstrafe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.06.2006

…2002, nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet hat. Auch schlägt sich der oftmalige Tatentschluss über einen längeren Tatzeitraum (insgesamt sind Lohnabgaben von 12 Monaten vom gegenständlichen Finanzstrafverfahren umfasst) zu Lasten des Bw. bei der Strafbemessung zu Buche. Aufgrund der zugunsten des Bw. im…

UFSW FSRV/0105-W/05Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG?- Hinzurechnung des Sachbezugswertes bei bestrittener Privatnutzung des Firmen-PKW.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.03.2006

…Unbescholtenheit berücksichtigt. Als erschwerend wurde seitens des Berufungssenates der oftmalige Tatentschluss im Rahmen der verfahrensgegenständlichen Tatzeiträume angesehen. Die vom Spruchsenat als mildernd angesehene Sorgepflicht für drei Kinder war bei der Strafbemessung durch den Berufungssenat im Rahmen der wiedergegebenen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Bw. zu…