RIS AI
674 Treffer172 msnur geltende Fassungen
UFSW FSRV/0052-W/05Berufung gegen die Strafhöhe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.11.2005

…des Bw. als mildernd angesehen. Die im Rahmen des Berufungsverfahrens abgegebene geständige Rechtfertigung des Bw. und vor allem auch die mittlerweile erfolgte gänzliche Schadensgutmachung stellen gewichtige Milderungsgründe dar, welche in die Strafbemessung bislang noch keinen Eingang gefunden haben. Demgegenüber ist jedoch auch auszuführen, dass bei…

UFSW FSRV/0033-W/03Berufung gegen die Höhe der Geldstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)29.04.2003

…a FinStrG außer Streit gestellt und die Berufung nur gegen die Höhe der Geldstrafe gerichtet. Auf Grund dieser geständigen Rechtfertigung in Verbindung mit einer einschlägigen Vorstrafe hat der Berufungssenat daher auch keinerlei Bedenken hinsichtlich des Vorliegens einer Finanzordnungswidrigkeit im Sinne der zitierten Gesetzesbestimmung sowohl in…

UFSW FSRV/0183-W/03Voraussetzungen für das Vorliegen einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und Höhe der Geldstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.06.2004

…der Umstand, dass die Besteuerungsgrundlagen in objektiver Hinsicht vom Bw. im Rahmen einer Selbstanzeige offengelegt wurden, die im Berufungsverfahren erfolgte offene und geständige Rechtfertigung des Bw. und auch der Umstand, dass der Bw. bei Begehung der Tat aus einer wirtschaftlichen Notlage heraus gehandelt hat, sowie…

UFSW FSRV/0015-W/11Berufung des Amtsbeauftragten gegen die Strafhöhe. Der durch die Tat lukrierte Zinsgewinn als Untergrenze der Geldstrafe. Keine Feststellungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Beschuldigten im erstinstanzlichen Erkenntnis.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.10.2011

…die lohnabhängigen Abgaben zeitgerecht abzuführen. Einer diesbezüglich vor Beginn einer abgabenbehördlichen Prüfung erstatteten Selbstanzeige komme mangels damit verbundener Entrichtung eine strafbefreiende Wirkung zu. Im eingeleiteten Finanzstrafverfahren liege eine geständige Rechtfertigung vor. Nach Zitieren der maßgeblichen Gesetzesbestimmungen stellte der Spruchsenat fest, das Verhalten des Beschuldigten erfülle…

UFSW FSRV/0070-W/10Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG - eine nach Vollendung der Abgabenhinterziehung verbuchte Umsatzsteuergutschrift für einen anderen Zeitraum kommt dem Beschuldigten lediglich als Milderungsgrund der Schadensgutmachung zu Gute und ändert nichts an der Höhe der objektiv bewirkten Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.03.2011

…KEG verkauft, ohne jedoch in weiterer Folge die darauf entfallende und in den Rechnungen gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer in Höhe von € 43.006,00 als Umsatzsteuervorauszahlung zu entrichten oder zumindest mit einer Umsatzsteuervoranmeldung offen zu legen. Im eingeleiteten Finanzstrafverfahren liege eine geständige Rechtfertigung vor, die…

UFSW FSRV/0059-W/10Strafhöhe unter Verweis auf die äußerst eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und auf die gesundheitliche Beeinträchtigung angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.12.2010

…aus denen, berichtigt durch die Ergebnisse eines Berufungsverfahrens, die angeschuldigten Verkürzungen resultieren würden. Es liege eine geständige Rechtfertigung im eingeleiteten Finanzstrafverfahren vor. Nach Wiedergabe der bezughabenden Gesetzesbestimmungen stellte der Spruchsenat fest, das Verhalten des Bw. erfülle die vom Gesetz vorgegebenen Tatbilder in objektiver und subjektiver…

UFSW FSRV/0121-W/08Strafhöhe mit dem Hinweis auf die schlechte wirtschaftliche Situation des Beschuldigten angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.05.2009

…3-5/2007 erst am 1. August 2007 und 6-12/2007 erst am 25. Februar 2008 - alle somit erheblich verspätet - eingebracht. Im daraufhin eingeleiteten Finanzstrafverfahren liege eine geständige Rechtfertigung vor, wobei das Fehlverhalten mit gesundheitlichen, familiären und finanziellen Problemen erklärt worden sei. Nach Zitierung…

UFSW FSRV/0112-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Vorsatz und Strafhöhe angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.04.2009

…1 lit. a FinStrG in Abrede gestellt. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung hat der Bw. jedoch auch eine geständige Rechtfertigung im Bezug auf die subjektive Tatseite abgegeben. Unbestritten ist hingegen die objektive Tatseite dahingehend, dass die verfahrens-gegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen Jänner 2002 bis August 2006 bis…

UFSW FSRV/0115-W/07Subjektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG. Verhängung einer Geldstrafe auch bei deren voraussichtlicher Uneinbringlichkeit gerechtfertigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.02.2008

…beider Gesellschaften sei am 21. Februar 2006 das Konkursverfahren eröffnet worden. Anlässlich zweier durchgeführter abgabenbehördlicher Prüfungen der lohnabhängigen Abgaben seien für die inkriminierten Zeiträume die im Spruch angeführten Abfuhr- und Entrichtungsdifferenzen festgestellt worden. Im eingeleiteten Finanzstrafverfahren liege eine geständige Rechtfertigung vor, das Fehlverhalten werde mit…

UFSW FSRV/0125-W/06Höhe der Geldstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.02.2007

…durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben seien die im Spruch angeführten Abfuhr- und Entrichtungsdifferenzen festgestellt worden. Aus den Feststellungen einer weiteren Prüfung hätten sich Nichtabfuhren der Kapitalertragsteuer ergeben. Im eingeleiteten Finanzstrafverfahren liege eine geständige Rechtfertigung vor. Nach Zitierung der maßgeblichen Gesetzesbestimmungen stellte der Spruchsenat fest…

UFSW FSRV/0080-W/06Höhe der Geldstrafe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)07.11.2006

…Folge auch eine Betriebsprüfung beim Bw. ausgelöst habe. Aus den Feststellungen dieser Prüfung würden die im Spruch angeführten Abgaben für die Jahre 2002 und 2003 resultieren. Im Finanzstrafverfahren liege eine geständige Rechtfertigung vor. Die Versteuerung sei aus finanziellen Gründen unterblieben. Die finanziellen Verhältnisse des Bw…

UFSW FSRV/0058-W/03Nichtführen eines Lohnkontos
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Senat)24.06.2003

…Spruchsenat ausgeführt, dass hinsichtlich der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit.a FinStrG eine geständige Rechtfertigung des Bw. dahingehend vorliege, indem er sein Fehlverhalten mit Überlastung in seinem Betrieb erklärt habe. Die Rechtfertigung des Bw. zu Punkt 2.) des angefochtenen Erkenntnisses dahingehend, dass B. bei…

UFSW FSRV/0002-W/13Vorliegen eines Hinterziehungsvorsatzes und Höhe der verkürzten Abgabenschuldigkeiten bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.11.2013Teil 2/2

…Schuldsprüchen wegen Begehung der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG [Schuldsprüche 1.)a) und d) des erstinstanzlichen Erkenntnisses] sah der Unabhängige Finanzsenat bei der Strafbemessung als mildernd die geständige Rechtfertigung der Bw. zur Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit a FinStrG sowie die…

UFSW FSRV/0161-W/09Strafberufung - Das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen bildet keinen Erschwerungsgrund. Die voraussichtliche Uneinbringlichkeit stellt keinen Hinderungsgrund für die Verhängung einer Geldstrafe dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.09.2010

…1 und Abs. 2 lit.a FinStrG sah der Spruchsenat bei der erstinstanzlichen Bestrafung zu Recht die bisherige finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit des Bw., seine geständige Rechtfertigung und eine teilweise Schadensgutmachung an. Dazu ist nach der Aktenlage konkretisierend festzustellen, dass von einer Schadensgutmachung in Höhe von ca…

UFSW FSRV/0111-W/08§ 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verlangt keinen auf dauerhafte Abgabenverkürzung gerichteten Vorsatz. Strafminderung wegen vom Spruchsenat nicht berücksichtigter Milderungsgründe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.04.2009

…2002 als auch im gegenständlichen Finanzstrafverfahren im Rahmen seiner Aussage als Beschuldigter vor der Finanzstrafbehörde erster Instanz am 26. Juni 2007 eine inhaltlich geständige Rechtfertigung dahingehend abgegeben, dass der Grund für die steuerlichen Verfehlungen in Form der Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen…

UFSW FSRV/0009-W/09Die teilweise Schadensgutmachung und die schlechte wirtschaftliche Situation des Beschuldigten sind bei der Strafbemessung zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.03.2009

…Fortsetzung des deliktischen Verhaltens über einen längeren Zeitraum als erschwerend, als mildernd hingegen die bisherige Unbescholtenheit des Bw. und seine geständige Rechtfertigung angesehen. Zu Recht wird in der gegenständlichen Berufung darauf verwiesen, dass der Bw. eine zumindest teilweise Schadensgutmachung im Rahmen eines Zahlungsplanes nach Abschluss…

UFSW FSRV/0079-W/08Höhe der Geldstrafe - Vorliegen besonderer Gründe im Sinne des § 23 Abs. 4 FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.12.2008

…steuerlichen Verpflichtungen stark erschwert haben, sodass von einem verringerten Grad des Verschuldens auszugehen ist. Zu Recht hat der Spruchsenat bei der Strafbemessung die finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit des Bw., seine geständige Rechtfertigung in Form der Selbstanzeige, die volle Schadensgutmachung sowie den Umstand, dass sein Handeln aus einer…

UFSW FSRV/0155-W/07Fahrlässig verschuldeter Irrtum über die Grunderwerbsteuerpflicht eines mündlich vereinbarten und nicht verbücherten Grundstückserwerbes. Keine Anwendbarkeit des § 25 FinStrG bei einer Grunderwerbsteuerverkürzung von mehr als € 25.000,00, auch wenn die Steuerpflicht aufgrund eines Antrages gemäß § 17 GrEStG nachträglich wieder weggefallen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.04.2008Teil 2/2

…T-GmbH und Wahrnehmende der steuerlichen Belange ihres Gatten, hauptverantwortlich für die festgestellten Pflichtverletzungen war und unter Berücksichtigung ihrer derzeitigen persönlichen und wirtschaftlichen Situation sah der Unabhängige Finanzsenat als mildernd ihr geständige Rechtfertigung zum Tatsächlichen, die finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit sowie das längere Zurückliegen der Tat bei…

UFSW FSRV/0140-W/06Höhe der Geldstrafe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.02.2007

…wurden bei der erstinstanzlichen Strafbemessung durch den Spruchsenat die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Bw. und seine geständige Rechtfertigung als Milderungsgründe zu seinen Gunsten berücksichtigt. Unberücksichtigt blieb nach Ansicht des Berufungssenates bei der Strafbemessung durch den Spruchsenat der weitere Milderungsgrund dahingehend, dass die steuerlichen Verfehlungen des Bw…

UFSW FSRV/0034-W/04Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.10.2004

…Restbetrag mit der Jahreserklärung zu bezahlen. Dieses Berufungsvorbringen stellt nach Ansicht des Berufungssenates inhaltlich eine geständige Rechtfertigung hinsichtlich der nicht zeitgerechten Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate Jänner bis Dezember 2001 in dem das Guthaben am Abgabenkonto übersteigenden Ausmaß dar. Aus der Gebarung des Abgabenkontos…