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UFSW RV/1521-W/05Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2006

…von € 290,69, sich der Zeitpunkt, ab dem zu beurteilen ist, ob der Geschäftsführer seinen abgabenrechtlichen Pflichten zu ihrer Abstattung nachkam und ob die Gesellschaft die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, danach bestimmt, wann die Abgaben bei Beachtung der abgabenrechtlichen Vorschriften (§ 101 Abs…

UFSW RV/0195-W/03Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung bei Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach Nichtabgabe der Steuererklärungen. Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das Vorliegen ausreichender Mittel für die Abgabenentrichtung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2003

…Abgaben der Gesellschaft aus deren Mittel nicht bezahlt hätte, ungerechtfertigt. Hinsichtlich der Selbstbemessungsabgaben sei daher zu prüfen, wann die Abgaben bei ordnungsgemäßer Selbstberechnung abzuführen gewesen wären. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen sei, ob die Gesellschaft die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel gehabt hätte, bestimme…

UFSW RV/0182-W/05Einwendungen gegen die Höhe der der Haftung zugrundeliegenden Abgabenansprüche. Fehlen ausreichender Mittel zur Entrichtung der Haftungsschulden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2005

…deren gesetzlicher Fälligkeitstag jedenfalls vor Konkurseröffnung gelegen ist. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertreter nicht die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, bestimmt sich danach, wann die Abgaben bei Beachtung der abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wären. Bei Selbstbemessungsabgaben ist maßgeblich…

UFSW RV/2635-W/08Keine Haftung bei Mittellosigkeit der GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2009

…weist nach, dass er diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet, die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt hat als andere Verbindlichkeiten. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, bestimmt sich danach…

UFSK RV/0175-K/07Haftung bei nicht ausreichenden Mitteln zur Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Primärschuldnerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2007

…m.b.H. bestellte Person war. Der Zeitpunkt, für den es zu beurteilen gilt, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, bestimmt sich danach, wann die Abgaben bei Beachtung der Abgabenvorschriften zu entrichten gewesen wären (zB. VwGH 17.12.2003, 2000/13…

UFSI RV/0316-I/02Vertreterhaftung bei behaupteter Mittellosigkeit der Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2004Teil 1/2

…des § 9 Abs. 1 BAO aufgezeigt, weil sich der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, bei den Selbstbemessungsabgaben danach bestimmt, wann die Abgaben bei ordnungsgemäßer Selbstberechnung abzuführen gewesen wären. Maßgebend ist daher der jeweilige Fälligkeitstermin…

UFSW RV/0987-W/04Haftung bei nicht ausreichenden Mittel zur Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2004

…Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters darstellt. Dass für die Entrichtung der übrigen haftungsgegenständlichen Abgaben keine Mittel zur Verfügung gestanden wären, wurde vom Bw. weder behauptet, noch ergeben sich aus der Aktenlage deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der zur Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben erforderlichen Mittel…

UFSW RV/0057-W/02Haftung bei nicht ausreichenden Mittel zur Abgabenentrichtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2004

…für die Entrichtung der übrigen haftungsgegenständlichen Abgaben keine Mittel zur Verfügung gestanden wären, wurde vom Bw. weder behauptet, noch ergeben sich aus der Aktenlage deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der zur Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben, deren Fälligkeit spätestens mit 12. Juni 1995 eintrat, erforderlichen Mittel…

UFSW RV/4110-W/02Haftung bei nicht ausreichenden Mittel zur Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2003

…der zur Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben erforderlichen Mittel. Hatte der Geschäftsführer Gesellschaftsmittel zur Verfügung, die zur Befriedigung sämtlicher Schulden der Gesellschaft nicht ausreichten, so ist er nur dann haftungsfrei, wenn er im Verwaltungsverfahren nachweist, dass er die vorhandenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten verwendet…

UFSW RV/1992-W/11Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung, Vorhandensein ausreichender liquider Mittel zur Abgabenentrichtung sowie Richtigkeit der Höhe der zugrunde liegenden Abgabenschuldigkeiten bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2012

…des Bw. vorliegen, da sich der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, danach bestimmt, wann die Abgaben bei Beachtung der abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wären (VwGH 28.9.1998, 98/16/0018). Bei Selbstbemessungsabgaben…

UFSW RV/2658-W/06Gegenstand des Haftungsverfahrens. Nichtvorhandensein liquider Mittel. Höhe der geschätzten Abgabenschuldigkeiten strittig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2007

…512.510,05, sondern nur auf € 8.327,00 belaufe und weil die Bw. als Geschäftsführerin der Gesellschaft nicht über die erforderlichen Mittel verfügt habe, um die im Schätzungswege viel zu hoch festgesetzten Abgaben zu entrichten. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 9 Abs…

UFSW RV/1641-W/05Haftung, Nachweis der fehlenden Mittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2006

…für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, bestimmt sich danach, wann die Abgaben bei Beachtung der abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wären (VwGH 28…

UFSW RV/2996-W/10Haftungsbescheid; keine Verletzung der Gleichbehandlung, wenn keine liquiden Mittel vorhanden waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2012

…Gesellschaft uneinbringlich. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten des Geschäftsführers gehöre u.a. die Abgabenentrichtung aus den Mitteln, die der Vertreter verwalte, wobei sich der Zeitpunkt, für den zu beurteilen sei, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel gehabt habe, bei den Selbstbemessungsabgaben danach bestimme…

UFSW RV/0173-W/12Haftung gemäß § 9 Abs. 1 BAO - Nichtvorhandensein liquider Mittel ab Einstellung der Geschäftstätigkeit und somit (teilweises) Nichtvorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung eingewendet. Aufhebung des Haftungsbescheides im Ermessen (§ 20 BAO) wegen später Haftungsinanspruchnahme beantragt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2012

…17. September 2007). Dazu ist auszuführen, dass sich der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, danach bestimmt, wann die Abgaben bei Beachtung der Abgabenvorschriften zu entrichten gewesen wären. Bei Selbstbemessungsabgaben, wie hier die Umsatzsteuer, ist…

UFSW RV/2377-W/06Haftung, kein ausreichender Liquiditätsnachweis, falsche Behauptung des Nichtvorhandenseins von liquiden Mitteln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2007

…November 2005 fällig wurden. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes bestimmt sich der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, danach, wann die Abgaben bei Beachtung der abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wären (VwGH 28.9.1998…

UFSW RV/0306-W/03Haftung, Uneinbringlichkeit, Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten des Geschäftsführers, bestritten wird auch das Vorhandensein liquider Mittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2003

…liquiden Mitteln und Verbindlichkeiten zum jeweiligen Fälligkeitstag der haftungsgegenständlichen Abgaben zu denken sein, wobei es auf die Abgabenverbindlichkeit einerseits und auf die Summe der anderen Verbindlichkeiten andererseits ankommt. Der Zeitpunkt für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte…

UFSL RV/2153-L/02Geschäftsführerhaftung bei behauptetermaßen unzureichend vorhandenen Gesellschaftsmitteln, bei hinterzogenen Gesellschaftsabgaben und bei Auswahl- und Überwachungsverschulden betreffend einen unbeschränkt handlungsbevollmächtigten Angestellten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2005Teil 2/3

…Haftungsabgaben wird auch eingewendet, dass es der Gesellschaft bzw. dem Einschreiter im Zeitpunkt der bescheidmäßigen Nachforderung dieser Abgaben an den zu ihrer Entrichtung erforderlichen Mitteln gefehlt hätte. Dieser Einwand steht der Haftungsinanspruchnahme des Berufungswerbers für bei der Gesellschaft rückständige und uneinbringliche Lohnsteuer 1997, Dienstgeberbeitrag 1997…

UFSW RV/3163-W/02Haftung für Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2003

…nicht mehr Geschäftsführer gewesen sei, ist zu entgegnen, dass der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, sich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.9.1998, 98/16/0018) danach bestimmt, wann die Abgaben bei…

UFSW RV/0626-W/05Haftung bei behaupteter mangelnder Liquidität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2005

…bis 19. Februar 2002 (S 6.783,00) ergeben sich auch aus der Aktenlage keine deutlichen Anhaltspunkte für das Fehlen der zur Entrichtung der Abgaben erforderlichen Mittel bis zu diesem Zeitpunkt, zumal laut den bis einschließlich Mai 2002 eingereichten Umsatzsteuervoranmeldung in diesen Monaten Umsätze erzielt…

UFSW RV/0622-W/04Haftung bei behaupteter mangelnder Liquidität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2004

…die verspätete Festsetzung auf die nicht ordnungsgemäße Selbstberechung bzw. Erklärung mittels Voranmeldungen zurückzuführen. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, bestimmt sich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.9.1998, 98/16/0018) danach…