…oder während der späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Im Sinne des § 8 Abs. 5 FLAG 1967 gilt ein Kind als erheblich behindert, bei dem eine nicht…
…Berufsausbildung, jedoch vor Vollendung des 27. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967 erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes erheblich behinderte Kind. Als erheblich behindert gilt ein Kind gemäß § 8 Abs…
…einer späteren Berufsausbildung, jedoch vor Vollendung des 27.Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967 erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes erheblich behinderte Kind. Als erheblich behindert gilt gemäß § 8 Abs…
…jedoch vor Vollendung des 27.Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Gemäß § 8 Abs. 4 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes erheblich behinderte Kind ab 1.1.2002 um € 131,00 monatlich…
…v.H. betragen, soweit es sich nicht um ein Kind handelt, das voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die Berufungsbehörde folgt der Stellungnahme des Bundessozialamtes vom 1.10.2002, da diese auf einem ausführlichen und schlüssigen fachärztlichen Gutachten ( Dr. H.R…
…Die Behinderung sei rückwirkend per 1. März 1981 festgestellt worden und sie sei auch dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Den Beilagen zur Berufungsschrift sei zu entnehmen, dass ab 1. Jänner 2005 die monatliche Rente € 140,06 betrage und eine Ausgleichszulage (=…
…als drei Jahren. Der Grad der Behinderung muss mindestens 50 v.H. betragen, soweit es sich nicht um ein Kind handelt, das voraussichtlich dauernd außer Stande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Für die Einschätzung des Grades der Behinderung sind die Vorschriften der §§ 7…
…späteren Berufsausbildung, jedoch vor Vollendung des 27.Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967 erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes erheblich behinderte Kind. Als erheblich behindert gilt ein Kind gemäß § 8…
…Das Ergebnis sei, dass sie wegen der in der Berufsausbildung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Im Gutachten vom 19. Dezember 2001 des Sozialpsychiatrischen Zentrums bestätigte Dr. RS die von der Bw. in…
…dass die Bw. voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung führt der Rechtsanwalt aus, dass die Bw. an einer schweren Borderline Persönlichkeisstörung leide und unter den Bedingungen des freien Arbeitsmarktes nicht arbeitsfähig sei. Dieser Zustand…
…Der Grad der Behinderung müsse mindestens 50 % betragen, soweit es sich nicht um ein Kind handelt, das voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Laut ärztlichem Zeugnis vom 8. November 2006 des Bundessozialamtes bestehe für die Tochter der Bw die Behinderung nur…
…Gutachten bescheinigt der Mediziner vier Leiden, bei deren Zusammenschau sich ein 100%iger Behinderungsgrad sowie die Tatsache ergeben, dass die Bw. ab April 2001 voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Dieses Gutachten wurde der Bw. mit Schreiben vom 1.10.2002…
…späteren Berufsausbildung, jedoch vor Vollendung des 27.Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967 erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes erheblich behinderte Kind. Als erheblich behindert gilt ein Kind gemäß § 8…
…Juli 1996 leidet der Bw. seit Geburt an einer geistigen Behinderung leichten bis mittleren Grades sowie an Schwerhörigkeit, wodurch er voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Aus den vorgelegten Unterlagen ist ersichtlich, dass der Bw. im Juli 1996 eine Waisenpension in…
…als drei Jahren. Der Grad der Behinderung muss mindestens 50 v.H. betragen, soweit es sich nicht um ein Kind handelt, das voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Für die Einschätzung des Grades der Behinderung sind die Vorschriften der §§ 7 und…
…im Kindesalter der Berufungswerberin, jedenfalls aber vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres bestanden. Sie war daher objektiv immer und dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Dies wurde auch im ärztlichen Sachverständigengutachten vom 17. September 2007 dokumentiert worin vom leitenden Arzt des Bundesamtes für Soziales…
…Stadt hat somit zu Recht in der Berufungsvorentscheidung vom 13. Februar 2003 mit folgender Begründung abschlägig entschieden: Im Zuge der Berufungserledigung wurde ein Gutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen zur Klärung, ob W. voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen,. angefordert…
…dass ein Grad der Behinderung von 50 v.H. vorliegt und dass der Berufungswerber dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die rückwirkende Anerkennung der Einschätzung des Grades der Behinderung ist ab 1.1.1980 (aufgrund der vorgelegten Befunde) möglich. Im vorliegenden Fall…
…und ist, einem Beschäftigungsverhältnis für längere Zeit hindurch nachzugehen. Daher ist Herr Bvoraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst Unterhalt zu verschaffen. Dies ist auch aus den Gutachten vom 17.2.2006 und vom 30.7.2007 des hinzugezogenen medizinischen sachverständigen Amtsarzt Dr. Wolfgang Hödl ersichtlich. Dass…
…der Behinderung muss mindestens 50 v.H. betragen, soweit es sich nicht um ein Kind handelt, das voraussichtlich dauernd außer Stande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Für die Einschätzung des Grades der Behinderung sind die Vorschriften der §§ 7 und 9 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957…