…Einwand in der Berufung, es handle sich um einen Spielgewinn, sei nicht zutreffend, da das allen Glückspielen immanente aleatorische Element (Zufallselement) auf Grund der garantierten Rückzahlun fehle. Hinsichtlich des Vorbringens, dass die Letter reinvestiert worden wären, sei auszuführen, dass eine Einnahmen gemäß § 19 EStG auch…
…der Anleger zwischen der Auszahlung der ihm zustehenden Rückzahlungsbeträge oder dem Kauf neuer Letter wählen (Reinvestition). Gegen diesen Bescheid wurde berufen und ausgeführt, dass es bis dato noch nicht geklärt sei, ob tatsächlich Einkünfte vorlägen, da die Gewinne als Glückspiel zu werten seien.  …
…waren Zinsen, die vom Finanzamt als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung unterzogen wurden. Gegen diesen Bescheid wurde berufen und ausgeführt, dass der European Kings Club (EKC) ein Glückspiel aufgebaut habe, das jedem Spieler die Möglichkeit geboten habe sich durch den Ankauf von so genannten "LETTERS…
…das bisherige Strafverfahren in Frankfurt haben bestätigt, dass es sich beim EKC-Anlagemodell um ein Pyramidenspiel gehandelt habe. Dass nach außen hin der Erwerb eines Letters nicht als Teilnahme an einem Glückspiel vom EKC offengelegt worden sei, ändere nichts daran, dass nur der tatsächliche Sachverhalt…
…dar. Der Verlust des eingesetzten Kapitals (Kaufpreis des Letter) ist steuerlich unbeachtlich. Damit steht bereits fest, dass die der Bw. bis September 1994 zugeflossenen Zinsen steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen. Dem Argument des letztlich erlittenen Verlustes ist Folgendes zu entgegnen: Wie bereits ausgeführt, ist…
…die BW ab diesem Zeitpunkt tatsächlich noch Zahlungen vom EKC erhalten hat, wird ein Zufluss von Zinsen für die gezeichneten Letter ab Oktober 1994 nicht mehr angenommen. Damit musste der Unabhängige Finanzsenat feststellen, dass die der BW bis September 1994 zugeflossenen Beträge Einkünfte aus Kapitalvermögen…
…aus dem A, worin ausdrücklich festgehalten wird, dass zunächst alle Zahlungen für die Kapitalsumme verwendet werden und dann der Restbetrag für die Zinsen aufgebracht wird. Eine Subsumtion unter "Glückspiel" ist daher deshalb verfehlt, weil das den Glücksvertrag kennzeichnende aleatorische Moment eindeutig fehlt. Dies darüber hinaus…
…anerkannt werden. Die Berufung war daher auch in diesem Punkt als unbegründet abzuweisen. B) Einkünfte aus im eigenen Namen erworbenen Lettern: Gemäß § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art…
…die restlichen fünf Zahlungen stellten Zinsen dar. Einer auf Basis von Unterlagen des EKC erstellten Aufstellung der Letterkäufe ist zu entnehmen, dass der Bw. folgende Letterkäufe getätigt habe: Mit Antrag vom 29. Oktober 1993 100 Letter mit einer Gültigkeitsdauer von Dezember 1993 bis November 1994…
…die restlichen fünf Zahlungen stellten Zinsen dar. Einer auf Basis von Unterlagen des EKC erstellten Aufstellung der Letterkäufe ist zu entnehmen, dass der Bw. folgende Letterkäufe getätigt hat: mit Antrag vom 30. November 1993 40 Letter mit einer Gültigkeitsdauer von Jänner bis Dezember 1994 um…
…Der Erwerb von Lettern des EKC stellt keine Teilnahme an einem Glückspiel oder Pyramidenspiel dar. Der Verlust des eingesetzten Kapitals (Kaufpreis des Letters) ist steuerlich unbeachtlich. Nach der Aktenlage hat die Bw. im November 1993 52 Letter zu S 9.800,-- pro Letter somit um…
…die restlichen fünf Zahlungen stellten Zinsen dar. Einer auf Basis von Unterlagen des EKC erstellten Aufstellung der Letterkäufe ist zu entnehmen, dass der Bw. folgende Letterkäufe getätigt hat: mit Antrag vom 5. Jänner 1994 2 Letter mit einer Gültigkeitsdauer von März 1994 bis Feber 1995…
…die restlichen fünf Zahlungen stellten Zinsen dar. Einer auf Basis von Unterlagen des EKC erstellten Aufstellung der Letterkäufe ist zu entnehmen, dass der Bw. im Jahr 1993 folgende Letterkäufe getätigt hat: mit Antrag vom 30. Mai 1993 1 Letter mit einer Gültigkeitsdauer von Juli 1993…
…die restlichen fünf Zahlungen stellten Zinsen dar. Einer auf Basis von Unterlagen des EKC erstellten Aufstellung der Letterkäufe ist zu entnehmen, dass die Bw. folgende Letterkäufe getätigt habe: mit Antrag vom 20. Juli 1993 1 Letter mit einer Gültigkeitsdauer von September 1993 bis August 1994…
…die restlichen fünf Zahlungen stellten Zinsen dar. Einer auf Basis von Unterlagen des EKC erstellten Aufstellung der Letterkäufe ist zu entnehmen, dass der Bw. folgende Letterkäufe getätigt hat: mit Antrag vom 28. August 1993 20 Letter mit einer Gültigkeitsdauer von Oktober 1993 bis September 1994…
…die restlichen fünf Zahlungen stellten Zinsen dar. Einer auf Basis von Unterlagen des EKC erstellten Aufstellung der Letterkäufe ist zu entnehmen, dass der Bw. folgende Letterkäufe getätigt hat: mit Antrag vom 21. Juni 1993 5 Letter mit einer Gültigkeitsdauer von August 1993 bis Juli 1994…
…Der Erwerb von Lettern des EKC stellt keine Teilnahme an einem Glückspiel oder Pyramidenspiel dar. Der Verlust des eingesetzten Kapitals (Kaufpreis des Letters) ist steuerlich unbeachtlich. Nach der Aktenlage hat die Bw. im Dezember 1993 20 Letter zu S 9.800,-- pro Letter somit um…
…die restlichen fünf Zahlungen stellten Zinsen dar. Einer auf Basis von Unterlagen des EKC erstellten Aufstellung der Letterkäufe ist zu entnehmen, dass der Bw. mit Antrag vom 29. Dezember 1993 20 Letter mit einer Gültigkeitsdauer von Feber 1994 bis Jänner 1995 zum Gesamtpreis von S…
…die restlichen fünf Zahlungen stellten Zinsen dar. Einer auf Basis von Unterlagen des EKC erstellten Aufstellung der Letterkäufe ist zu entnehmen, dass die Bw. folgende Letterkäufe getätigt hat: mit Antrag vom 28. Juni 1993 10 Letter mit einer Gültigkeitsdauer von August 1993 bis Juli 1994…
…die restlichen fünf Zahlungen stellten Zinsen dar. Einer auf Basis von Unterlagen des EKC erstellten Aufstellung der Letterkäufe ist zu entnehmen, dass der Bw. folgende Letterkäufe getätigt hat: mit Antrag vom 18. August 1993 25 Letter mit einer Gültigkeitsdauer von Oktober 1993 bis September 1994…