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UFSL RV/0135-L/11Werbungskosten einer Hotelmanagerin (Fortbildungskosten, insbes. für NLP-Seminare, Einzelcoachings, Imageberatung, Tagesgebühren und Fahrtkosten im Zusammenhang mit Fortbildungsveranstaltungen; Arbeitsmittel).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2013

…für NLP-Seminare (bei einer Lehrerin für Mathematik und Physik) nicht anerkannt, da ein derartiger Kurs keine berufsspezifische Fortbildung darstelle, weil das in diesen Kursen vermittelte Wissen von allgemeiner Natur und auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit anwendbar sei. (Auch in später ergangenen Erkenntnissen, wie insbes…

UFSL RV/1884-L/02Fortbildungskosten, Arbeitsmittel als Werbungskosten einer Volksschullehrerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2003

…in diesen Kursen vermittelte Wissen von allgemeiner Natur ist und auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit anwendbar ist. Ausgaben für einen "Weiterbildungslehrgang in Supervision, Personal- und Organisationsentwicklung" einer Lehrerin in einer höheren landwirtschaftlichen Fachschule stellen im Hinblick auf die dabei vermittelten Lehrgangsthemen allgemeiner Art keine Werbungskosten…

UFSL RV/1048-L/05Abzugsfähigkeit von NLP-Seminaren als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2007

…Kursen vermittelte Wissen von allgemeiner Natur und auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit anwendbar sei. Wendet man diesen Gedanken auf die Situation des Berufungswerbers an, gelangt man zum Schluss, dass er auch für akademisch gebildeten Verfahrenstechniker, welcher für ein Unternehmen arbeitet, welches die Planung von Prozessanlagen…

UFSW RV/0827-W/04Fehlender Werbungskostencharakter von Kosten einer Lehrerin für ein psychotherapeutisches Propädeutikum in den Jahren 2001 und 2002
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.12.2006

…Lehrerin für Mathematik und Physik ausgesprochen, dass es sich bei einem derartigen Kurs um keine berufsspezifische Fortbildung handle, da das in diesen Kursen vermittelte Wissen von allgemeiner Natur und auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit anwendbar sei. Wendet man diesen Gedanken auf die Situation der Bw…

UFSL RV/1069-L/041. Heimfahrten einer ledigen Krankenschwester aus der Schweiz 2. Verpflegungsmehraufwand wegen Kaufkraftunterschied 3. Besuch von Fortbildungsseminaren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2005Teil 2/3

…worden sind. Sie stellen daher Mischaufwand dar. Da das in den erwähnten Seminaren vermittelte Wissen von allgemeiner Natur ist und auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit anwendbar ist, ist eine Trennung des Aufwandes in beruflich und privat an Hand objektiver Kriterien nicht möglich. Der Gesetzestext des §…

UFSF RV/0246-F/02Aufwendungen für Lehrgang NLP-Practitioner als Werbungskosten abzugsfähig?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2003

…vermittelte Wissen von sehr allgemeiner Natur sei, wofür auch der Umstand spreche, dass der Kurs von Angehörigen verschiedenster Berufsgruppen besucht werde, nicht entgegen getreten. Es ist dem Finanzamt auch zuzustimmen, wenn es davon ausgeht, dass das Erlernen u. Verbessern kommunikativer Fähigkeiten auch außerhalb von beruflichen…

UFSL RV/0856-L/04NLP-Master-Practitioner-Kurse und Sozial- und Lebensberaterausbildung - keine Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2007

…Kontakten unabhängig von der Art ihrer Berufstätigkeit zugute. Der Verwaltungsgerichtshofes hat in seiner Rechtsprechung bereits mehrfach die Feststellung getroffen, dass Kurse für NLP keine berufsspezifische Fortbildung darstellen und daher nicht zu Werbungskosten führen können, da das in diesen Kursen vermittelte Wissen von allgemeiner Natur ist…

UFSW RV/3214-W/10NLP-Ausbildung und Seminare im Zusammenhang mit Umschulungskosten nicht abzugsfähig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2011Teil 3/3

…dass es sich bei einem derartigen Kurs um keine berufsspezifische Fortbildung handle, da das in diesen Kursen vermittelte Wissen von allgemeiner Natur und auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit anwendbar sei (VwGH 7.9.1996, 92/14/0173). Diese Aussage gilt in gleicher Weise auch für…

UFSW RV/2756-W/10Psychotherapeutisches Propädeutikum als Werbungskosten bei einer Volksschullehrerin abzugsfähig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2011

…für Mathematik und Physik ausgesprochen, dass es sich bei einem derartigen Kurs um keine berufsspezifische Fortbildung handle, da das in diesen Kursen vermittelte Wissen von allgemeiner Natur und auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit anwendbar sei. Wendet man diesen Gedanken auf die Situation der Bw. an…

UFSL RV/0658-L/04Aufwendung eines nicht selbstständig beschäftigten Steuerpflichtigen für die Ausbildung zum NLP-Trainer stellen Ausbildungskosten dar und sind daher im Berufungsjahr 2002 nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2008Teil 2/2

…es sich bei einem derartigen Kurs um keine berufsspezifische Fortbildung handle, da das in diesen Kursen vermittelte Wissen von allgemeiner Natur und auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit anwendbar sei. Diese Aussage gilt in gleicher Weise auch für die nichtselbständige Tätigkeit des Bw. bei der C…

UFSL RV/1600-L/021. NLP-Practitioner-Ausbildungskosten einer Assistentin der Geschäftsleitung als Werbungskosten; 2. Freibetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 wenn Wohnort in der Verordnung genannt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2004

…in diesen Kursen vermittelte Wissen von allgemeiner Natur und auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit anwendbar ist. Ausgaben für einen "Weiterbildungslehrgang in Supervision, Personal- und Organisationsentwicklung" einer Lehrerin an einer höheren landwirtschaftlichen Fachschule stellen im Hinblick auf die dabei vermittelten Lehrgangsthemen allgemeiner Art keine Werbungskosten dar…

UFSW RV/2953-W/09Umschulungskosten einer Krankenschwester zur nebenberuflichen Yoga-Lehrerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2009

…im Rahmen der Tätigkeit als Krankenschwester vorliegt, sondern das vermittelte Wissen von allgemeiner Natur ist, spricht auch der Umstand, dass die Ausbildung nicht nur von Angehörigen der Berufsgruppe der Bw. sondern von Angehörigen verschiedenster Berufsgruppen besucht werden kann. Die Ausbildung zur Yoga Lehrerin erfordert weder…

UFSW RV/0202-W/09Aufwendungen für ein vom Bundesministerium für Unterricht ausgeschriebenes Seminar sowie Fachliteratur einer Biologielehrerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2009

…für österreichische AHS-Lehrer angebotenen Fortbildungsveranstaltung genannt wird. Auch wenn der Titel des Seminars den Eindruck erwecken mag, dass das in diesem Seminar vermittelte Wissen von allgemeiner Natur ist, so handelt es sich dabei doch um ein Bundesseminar, das vom Pädagogischen Institut veranstaltet wurde und…

UFSW RV/1742-W/08NLP-Practitioner Kurs als Werbungskosten eines Vertriebsmitarbeiters einer Sparkasse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2008

…derartigen Kurs um keine berufsspezifische Fortbildung handle, da das in diesen Kursen vermittelte Wissen von allgemeiner Natur und auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit anwendbar sei. Wendet man diesen Gedanken auf die Situation des Bw an, gelangt man zum Schluss, dass er auch für einen Bankmitarbeiter…

UFSL RV/0451-L/07Aufwendungen eines Musikschullehrers für ein NLP-Seminar (NLP Professional Practitioner); keine steuerliche Anerkennung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2008

…vermittelt. Es ist ersichtlich, dass die Ausbildungsinhalte von allgemeiner Natur sind z.B. Kommunikationsmodelle, Kommunikation mit dem Unterbewussten, zielorientiertes Arbeiten oder persönliche Selbsterfahrung. Der Bw. führt selbst folgende Inhalte der NLP-Coaching Ausbildung an, die allgemeiner Art sind an: z.B. positive Zielsetzung erarbeiten, Steigerung…

UFSS RV/0385-S/07NLP Kurs, Fortbildung, Lehrerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.10.2007

…Es ist somit letztendlich davon auszugehen, dass es sich auch bei diesem Kurs um keine berufsspezifische Fortbildung handelt, da das in diesem Kurs vermittelte Wissen von allgemeiner Natur und auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit anwendbar ist. Aufwendungen, die in gleicher Weise mit der Einkunftserzielung wie…

UFSW RV/0923-W/07Fortbildungskosten einer Volksschullehrerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2007

…Wissen von allgemeiner Natur sei und auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit anwendbar sei. In Anwendung der vom Verwaltungsgerichtshof im vorangeführten Erkenntnis aufgestellten Grundsätze auf den im gegenständlichen Fall vorliegenden Sachverhalt ist auch bei der Ausbildung zur Entspannungstrainerin davon auszugehen, dass die erworbenen Kenntnisse allgemeiner Natur…

UFSL RV/1885-L/02Fortbildungskosten, Arbeitsmittel als Werbungskosten einer Volksschullehrerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2003

…in diesen Kursen vermittelte Wissen von allgemeiner Natur ist und auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit anwendbar ist. Ausgaben für einen "Weiterbildungslehrgang in Supervision, Personal- und Organisationsentwicklung" einer Lehrerin in einer höheren landwirtschaftlichen Fachschule stellen im Hinblick auf die dabei vermittelten Lehrgangsthemen allgemeiner Art keine Werbungskosten…

UFSI RV/0508-I/02Mediationskurs einer AHS-Lehrerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2003

…Wissen von allgemeiner Natur und auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit anwendbar sei. In Anwendung der vom Verwaltungsgerichtshof im vorangeführten Erkenntnis aufgestellten Grundsätze auf den im gegenständlichen Fall vorliegenden Sachverhalt ist auch beim Kurs für Mediation und Konfliktmanagement davon auszugehen, dass die erworbenen Kenntnisse allgemeiner Natur…

UFSW RV/4467-W/02Mediationskurs bei einem AHS-Lehrer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2003

…Wissen von allgemeiner Natur sei und auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit anwendbar sei. In Anwendung der vom Verwaltungsgerichtshof im vorangeführten Erkenntnis aufgestellten Grundsätze auf den im gegenständlichen Fall vorliegenden Sachverhalt ist auch beim Kurs für Mediation und Konfliktbeilegung davon auszugehen, dass die erworbenen Kenntnisse allgemeiner…