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UFSL RV/0082-L/05Wiederaufnahme des Verfahrens von amtswegen Wiederaufnahmegrund: neue Tatsachen Nachholung von Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2005

…die Berufungsbehörde keine "neuen" Wiederaufnahmegründe einführen darf, ist auch durch die zeitliche Begrenzung der Wiederaufnahme, wie sie sich aus § 304 BAO ergibt, geboten. Auch kann wohl in erster Linie nur die gemäß § 305 Abs 1 BAO zuständige Behörde beurteilen, welche Tatsachen und Beweismittel ihr anlässlich…

UFSL RV/0083-L/05Wiederaufnahme des Verfahrens von amtswegen, Wiederaufnahmegrund: neue Tatsachen, Nachholung von Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2005

…die Berufungsbehörde keine "neuen" Wiederaufnahmegründe einführen darf, ist auch durch die zeitliche Begrenzung der Wiederaufnahme, wie sie sich aus § 304 BAO ergibt, geboten. Auch kann wohl in erster Linie nur die gemäß § 305 Abs 1 BAO zuständige Behörde beurteilen, welche Tatsachen und Beweismittel ihr anlässlich…

UFSL RV/0493-L/07Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen auf Grund neu hervorgekommener Beweismittel.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2008

…November 2006, GZ RV/0012-L/04, mit der Begründung Folge gegeben, dass sich aus dem angefochtenen Wiederaufnahmebescheid der konkrete Wiederaufnahmegrund (neue hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel) nicht ergeben habe. Der Berufungsbehörde sei es aber verwehrt, einen solchen zu ergänzen. Da auf Grund der Stattgabe der…

UFSW RV/0803-W/08Bloße Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels Wiederaufnahmegrund?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2008

…existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmegründe (z.B. VwGH 23.9.1997, 93/14/0065; 20.11.1997, 96/15/0221). Im gegenständlichen Fall stützt das Finanzamt seine Wiederaufnahme allein darauf, dass jeweils ein neuer Lohnzettel…

UFSW RV/1700-W/03Bewertung von GmbH-Anteilen als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2006Teil 1/2

… 303 (4) BAO, weil Tatsachen neu hervorgekommen seien, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht worden seien und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Das FA verfasste eine weitere…

UFSW RV/1700-W/03Bewertung von GmbH-Anteilen als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2006Teil 2/2

…im Veranlagungsverfahren von Herrn H am 23. Oktober 2001 und 28. März 2002) neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel seien. Auf Grund der Berechnung des gemeinen Wertes der Anteile an der R-GmbH zum 31.3.1996 schloss das FA, dass der versicherungsmathematische Wert der Rente…

UFSF RV/0322-F/04"Bewertungsrelevante Umstände" eines (neuen) Sachverständigengutachtens als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid09.06.2005

…Der Umstand allein, dass das Finanzamt nicht sämtliche geltend gemachten Wiederaufnahmegründe auf ihre Relevanz geprüft hat, und sich insbesondere nicht mit den vom Bw. im Antrag auf Wiederaufnahme angeführten "bewertungsrelevanten Umständen" des Sachverständigengutachtens des X., die seiner Ansicht nach neue Tatsachen im Sinne des § 303…

UFSI RV/0132-I/05Angabe der Wiederaufnahmegründe (des die Wiederaufnahme begründenden Tatsachenkomplexes) durch das Finanzamt im Wiederaufnahmebescheid gemäß § 303 Abs. 4 BAO erforderlich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.04.2007

…Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Einen Wiederaufnahmegrund bilden somit lediglich neu hervorgekommene "Tatsachen oder Beweismittel", die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht worden sind. Tatsachen im Sinne dieser Bestimmung sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche…

UFSL RV/0054-L/05Wiederaufnahme der Arbeitnehmerveranlagung wegen nicht geltend gemachter Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2006

…Aufwendungen besteht kein Zweifel, dass sie nicht bereits im Zuge der ursprünglichen Erklärungen geltend gemacht werden konnten. Jedenfalls liegen ihnen keine Tatsachen zugrunde, die neu hervorgekommen sind. Die rückwirkende Geltendmachung im Jahr 2004 bietet daher keinen Wiederaufnahmegrund im Sinn des § 303 Abs. 1 lit.b…

UFSL RV/1051-L/04Wiederaufnahme der Arbeitnehmerveranlagung wegen nicht geltend gemachter Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2006

…kein Zweifel, dass diese nicht bereits im Zuge der ursprünglichen Erklärungen geltend gemacht und begründet werden konnten. Jedenfalls liegen dem Antrag keine Tatsachen zugrunde, die neu hervorgekommen sind. Die rückwirkende Geltendmachung im Jahr 2004 bietet daher keinen Wiederaufnahmegrund im Sinn des § 303 Abs. 1 BAO…

UFSL RV/1206-L/04Wiederaufnahme der Arbeitnehmerveranlagung wegen nicht geltend gemachter Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2005

…dieser Aufwendungen besteht kein Zweifel, dass sie nicht bereits im Zuge der ursprünglichen Erklärungen geltend gemacht werden konnten. Jedenfalls liegen ihnen keine Tatsachen zugrunde, die neu hervorgekommen sind. Die rückwirkende Geltendmachung im Jahr 2004 bietet daher keinen Wiederaufnahmegrund im Sinn des § 303 Abs. 1 BAO…

UFSI RV/0134-I/03Vorliegen von Wiederaufnahmegründen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2005

…Dass die Berufungsbehörde keine (neuen) Wiederaufnahmegründe einführen darf, ist auch durch die zeitliche Begrenzung der Wiederaufnahme, wie sie sich aus § 304 BAO ergibt, geboten. Schließlich kann wohl auch primär nur die gemäß § 305 Abs. 1 BAO zuständige Behörde beurteilen, welche Tatsachen und Beweismittel ihr anlässlich…

UFSW RV/0389-W/04Rechnungen als neue Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2005

…zu entnehmen sei, so stellt dies jedenfalls keine neu hervorgekommene Tatsache dar. Eine andere Würdigung eines von einer Zeugin bekannt gegebenen Sachverhalts durch diese, als durch den erkennenden Senat ist nicht geeignet, einen Wiederaufnahmegrund zu bilden.... Inwiefern die Angaben der Zeugin, der Antragsteller habe den…

UFSL RV/0658-L/03Keine Bestätigung der Wiederaufnahme des Verfahrens durch die Berufungsbehörde auf Grund eines vom Finanzamt gar nicht herangezogenes Wiederaufnahmegrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2004

…Dass die Berufungsbehörde keine (neuen) Wiederaufnahmegründe einführen darf, ist auch durch die zeitliche Begrenzung der Wiederaufnahme, wie sie sich aus § 304 BAO ergibt, geboten. Schließlich kann wohl auch primär nur die gemäß § 305 Abs. 1 BAO zuständige Behörde beurteilen, welche Tatsachen und Beweismittel ihr anlässlich…

UFSW RV/2055-W/02Wiederaufnahme, Aufteilung der Vorsteuern, Honorare Lebensgefährte, Arbeitszimmer bei Physiotherapeutin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2003

…diese Bescheide wurde Berufung eingebracht. Die Bw. führte darin aus: Wiederaufnahme: Weder der Begründung der Bescheide noch dem Betriebsprüfungsbericht seien die Wiederaufnahmegründe entnehmbar. Es könnten weiters keine neuen Tatsachen hervorgekommen sein. Wenn die Finanzbehörde die Verrechnung mit dem Ehemann nicht anerkenne, so müsse doch bedacht…

UFSK RV/0138-K/06Darlegung des Wiederaufnahmegrundes in der Begründung bzw. im Prüfungsbericht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2008

…taugliche Benennung eines Wiederaufnahmegrundes nicht aus, wenn dieser Wiederaufnahmegrund nicht in der genannten TZ zu finden ist, sondern in einer anderen TZ angeführt ist). Der Bw. bekämpft nun die Wiederaufnahme als unzulässig, weil seiner Meinung nach im Zuge der Außenprüfung keine neuen Tatsachen und Beweismittel…

UFSW RV/0454-W/03tauglicher Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2004

…der neuen Erkenntnisse". Der wesentliche Text der beigefügten Berufungsentscheidung ist weiter unten wiedergegeben. Mit Bescheid vom 30.4.2002 wurde der Wiederaufnahmeantrag vom Finanzamt für den 21. und 22. Bezirk in Wien als unbegründet abgewiesen: " Nach ständiger Rechtsprechung sind keine Wiederaufnahmegründe (neue Tatsachen) etwa neue…

UFSL RV/0012-L/04Begründungsmangel bei Wiederaufnahme von Amts wegen/Zurückweisung der Berufung gegen den Sachbescheid bei Stattgabe der Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2006

…Dass die Berufungsbehörde keine (neuen) Wiederaufnahmegründe einführen darf, ist auch durch die zeitliche Begrenzung der Wiederaufnahme, wie sie sich aus § 304 BAO ergibt, geboten. Schließlich kann wohl auch primär nur die gemäß § 305 Abs. 1 BAO zuständige Behörde beurteilen, welche Tatsachen und Beweismittel ihr anlässlich…

UFSI RV/0315-I/03Begründungsmangel bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2004

…Dass die Berufungsbehörde keine neuen Wiederaufnahmsgründe einführen darf, ist auch durch die zeitliche Begrenzung der Wiederaufnahme, wie sie sich aus § 304 BAO ergibt, geboten. Schließlich kann wohl auch primär nur die gemäß § 305 Abs. 1 BAO zuständige Behörde beurteilen, welche Tatsachen und Beweismittel ihr anlässlich…

UFSL RV/0184-L/08Neue Tatsachen bei mehrfacher (verunglückter) Wiederaufnahme von Amts wegen und Anteilsveräußerung über eine Domizilgesellschaft in England, welche von einer Gesellschaft in einer Steueroase (Isle of Man) beherrscht wird, deren Direktoren der Steuerberater und dessen Ehefrau sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 2/3

…nicht gegeben, weil sämtliche relevanten Tatsachen im Rahmen der Außenprüfung festgestellt, besprochen und im Protokoll der Prüfung festgehalten worden seien. Seit dem 11. November 2005 seien keine neuen Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen. Eine nochmalige Entscheidung ohne Vorliegen eines Wiederaufnahmsgrund es sei nicht zulässig. Die angefochtenen…