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UFSL RV/0082-L/05Wiederaufnahme des Verfahrens von amtswegen Wiederaufnahmegrund: neue Tatsachen Nachholung von Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2005

…die Berufungsbehörde keine "neuen" Wiederaufnahmegründe einführen darf, ist auch durch die zeitliche Begrenzung der Wiederaufnahme, wie sie sich aus § 304 BAO ergibt, geboten. Auch kann wohl in erster Linie nur die gemäß § 305 Abs 1 BAO zuständige Behörde beurteilen, welche Tatsachen und Beweismittel ihr anlässlich…

UFSL RV/0083-L/05Wiederaufnahme des Verfahrens von amtswegen, Wiederaufnahmegrund: neue Tatsachen, Nachholung von Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2005

…die Berufungsbehörde keine "neuen" Wiederaufnahmegründe einführen darf, ist auch durch die zeitliche Begrenzung der Wiederaufnahme, wie sie sich aus § 304 BAO ergibt, geboten. Auch kann wohl in erster Linie nur die gemäß § 305 Abs 1 BAO zuständige Behörde beurteilen, welche Tatsachen und Beweismittel ihr anlässlich…

BFG RV/7101457/2013Wiederaufnahme auf Grund von neu hervorgekommenen Tatsachen (Gebrauchsüberlassung von Wohnungen an Miteigentümer und nahe Angehörige)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.05.2015Teil 1/3

…verzichtet die Abgabenbehörde offensichtlich auf diesen Wiederaufnahmegrund. Neue Tatsachen und Beweismittel Prüfungsbericht und Niederschrift sind Gründe zu entnehmen, die gegenüber der (für die) Abgabenbehörde angeblich neu hervorgekommen sind: - Berufliche Nutzung durch einen Miteigentümer - Private Nutzung durch eine Miteigentümerin - Vermietung an nahe Angehörige - Verteilung von Instandsetzungsmaßnahmen…

BFG RV/4100263/20211. Zählt im Zuge der Immobilienertragsbesteuerung der Abschluss eines Vorvertrages bereits zum schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft 2. Zuerkennung eines Verlustvortrages bei nachvollziehbarer Buchhaltung, die keine schwerwiegenden Fehler enthält, die auf das gesamte Rechenwerk ausstrahlen 3. Nachweispflicht von Kalamitätsnutzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.07.2025Teil 3/3

…Finanzamt wurden als Wiederaufnahmegrund neue Tatsachen iSd § 303 Abs. 1 lit b BAO herangezogen. Grundsätzlich sind Wiederaufnahmsgründe nur im Zeitpunkt der Bescheiderteilung existente Tatsachen, die später hervorgekommen sind (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) stellen keine Wiederaufnahmsgründe dar. Das Vorkommen von Tatsachen und Beweismitteln…

BFG RV/6100212/2014Wiederaufnahme des Verfahrens; Pfändungsbescheide
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.04.2015

…neue Tatsachen vorgebracht werden noch ein Vorfragentatbestand aufgezeigt werden konnte. Unstrittig ist im Gegenstandsfall, dass sich die Abgabenschuldigkeiten betreffend die Jahre 2004 bis 2006 durch die Rechtsmittelentscheidung des UFS Salzburg drastisch vermindert haben. Allerdings stellt eine Rechtsmittelentscheidung in der eigenen Abgabensache niemals einen tauglichen Wiederaufnahmegrund…

BFG RV/6100211/2014Wiederaufnahme; Vollstreckungsbescheid; Nebengebührenbescheide
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.04.2015

…neue Tatsachen vorgebracht werden noch ein Vorfragentatbestand aufgezeigt werden konnte. Unstrittig ist im Gegenstandsfall, dass sich die Abgabenschuldigkeiten betreffend die Jahre 2004 bis 2006 durch die Rechtsmittelentscheidung des UFS Salzburg drastisch vermindert haben. Allerdings stellt eine Rechtsmittelentscheidung in der eigenen Abgabensache niemals einen tauglichen Wiederaufnahmegrund…

BFG RV/6100202/2014Wiederaufnahme; Nebengebührenbescheide
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.04.2015

…neue Tatsachen vorgebracht werden noch ein Vorfragentatbestand aufgezeigt werden konnte. Unstrittig ist im Gegenstandsfall, dass sich die Abgabenschuldigkeiten betreffend die Jahre 2004 bis 2006 durch die Rechtsmittelentscheidung des UFS Salzburg drastisch vermindert haben. Allerdings stellt eine Rechtsmittelentscheidung in der eigenen Abgabensache niemals einen tauglichen Wiederaufnahmegrund…

BFG RV/5100817/2017Bauleistungen im Fall unterlassener Mitteilungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.04.2019

…Wiederaufnahmegrund war somit schon im vorangehenden Verfahren einerseits die Tatsache der Nichtmitteilung der Beauftragung als Monteur an die Subfirmen (Tatsache) und andererseits die in Stichproben gezogenen einzelnen Rechnungen (Beweismittel). Im wiederaufgenommenen Verfahren 2014 wurden neue Rechnungen mittels IT-Verfahren extrahiert, die nunmehr als Wiederaufnahmegrund (neue…

BFG RV/7105293/2015Überlassung von Wohnungen an Hausmiteigentümer und nahe Angehörige zu einem nicht fremdüblichen Entgelt - schlichte Gebrauchsüberlassung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.01.2016Teil 1/3

…verzichtet die Abgabenbehörde offensichtlich auf diesen Wiederaufnahmegrund. Neue Tatsachen und Beweismittel Prüfungsbericht und Niederschrift sind Gründe zu entnehmen, die gegenüber der (für die) Abgabenbehörde angeblich neu hervorgekommen sind: - Berufliche Nutzung durch einen Miteigentümer - Private Nutzung durch eine Miteigentümerin - Vermietung an nahe Angehörige - Verteilung von Instandsetzungsmaßnahmen…

UFSL RV/0493-L/07Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen auf Grund neu hervorgekommener Beweismittel.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2008

…November 2006, GZ RV/0012-L/04, mit der Begründung Folge gegeben, dass sich aus dem angefochtenen Wiederaufnahmebescheid der konkrete Wiederaufnahmegrund (neue hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel) nicht ergeben habe. Der Berufungsbehörde sei es aber verwehrt, einen solchen zu ergänzen. Da auf Grund der Stattgabe der…

BFG RV/7102206/2019Korrigierter Lohnzettel - kein Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.07.2019

…ob ein Wiederaufnahmegrund vorliegt und wenn anzunehmen ist, dass dessen Kenntnis im vorangegangenen Verfahren einen im Spruch anderslautenden Bescheid herbeigeführt hätte, liegen die Voraussetzungen für eine Ermessensübung vor. Verfahrensgegenständlich hat die Amtspartei zu Recht festgestellt, dass keine Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind und aus…

UFSW RV/0803-W/08Bloße Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels Wiederaufnahmegrund?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2008

…existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmegründe (z.B. VwGH 23.9.1997, 93/14/0065; 20.11.1997, 96/15/0221). Im gegenständlichen Fall stützt das Finanzamt seine Wiederaufnahme allein darauf, dass jeweils ein neuer Lohnzettel…

UFSW RV/1700-W/03Bewertung von GmbH-Anteilen als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2006Teil 1/2

… 303 (4) BAO, weil Tatsachen neu hervorgekommen seien, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht worden seien und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Das FA verfasste eine weitere…

UFSW RV/1700-W/03Bewertung von GmbH-Anteilen als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2006Teil 2/2

…im Veranlagungsverfahren von Herrn H am 23. Oktober 2001 und 28. März 2002) neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel seien. Auf Grund der Berechnung des gemeinen Wertes der Anteile an der R-GmbH zum 31.3.1996 schloss das FA, dass der versicherungsmathematische Wert der Rente…

UFSF RV/0322-F/04"Bewertungsrelevante Umstände" eines (neuen) Sachverständigengutachtens als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid09.06.2005

…Der Umstand allein, dass das Finanzamt nicht sämtliche geltend gemachten Wiederaufnahmegründe auf ihre Relevanz geprüft hat, und sich insbesondere nicht mit den vom Bw. im Antrag auf Wiederaufnahme angeführten "bewertungsrelevanten Umständen" des Sachverständigengutachtens des X., die seiner Ansicht nach neue Tatsachen im Sinne des § 303…

BFG RV/3100341/2015Im Zuge einer Subjektvereinigung bekannt gewordene Umstände als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.05.2015

…Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel ist allein aus der Sicht des von der zuständigen Behörde (der abgabenfestsetzenden Stelle) geführten konkreten Verfahrens zu beurteilen (VwGH 26. 02.2013, 2009/15/0016 mwN).   1.4. Erwägungen Wiederaufnahmegründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen…

UFSI RV/0132-I/05Angabe der Wiederaufnahmegründe (des die Wiederaufnahme begründenden Tatsachenkomplexes) durch das Finanzamt im Wiederaufnahmebescheid gemäß § 303 Abs. 4 BAO erforderlich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.04.2007

…Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Einen Wiederaufnahmegrund bilden somit lediglich neu hervorgekommene "Tatsachen oder Beweismittel", die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht worden sind. Tatsachen im Sinne dieser Bestimmung sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche…

UFSL RV/0054-L/05Wiederaufnahme der Arbeitnehmerveranlagung wegen nicht geltend gemachter Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2006

…Aufwendungen besteht kein Zweifel, dass sie nicht bereits im Zuge der ursprünglichen Erklärungen geltend gemacht werden konnten. Jedenfalls liegen ihnen keine Tatsachen zugrunde, die neu hervorgekommen sind. Die rückwirkende Geltendmachung im Jahr 2004 bietet daher keinen Wiederaufnahmegrund im Sinn des § 303 Abs. 1 lit.b…

UFSL RV/1051-L/04Wiederaufnahme der Arbeitnehmerveranlagung wegen nicht geltend gemachter Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2006

…kein Zweifel, dass diese nicht bereits im Zuge der ursprünglichen Erklärungen geltend gemacht und begründet werden konnten. Jedenfalls liegen dem Antrag keine Tatsachen zugrunde, die neu hervorgekommen sind. Die rückwirkende Geltendmachung im Jahr 2004 bietet daher keinen Wiederaufnahmegrund im Sinn des § 303 Abs. 1 BAO…

UFSL RV/1206-L/04Wiederaufnahme der Arbeitnehmerveranlagung wegen nicht geltend gemachter Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2005

…dieser Aufwendungen besteht kein Zweifel, dass sie nicht bereits im Zuge der ursprünglichen Erklärungen geltend gemacht werden konnten. Jedenfalls liegen ihnen keine Tatsachen zugrunde, die neu hervorgekommen sind. Die rückwirkende Geltendmachung im Jahr 2004 bietet daher keinen Wiederaufnahmegrund im Sinn des § 303 Abs. 1 BAO…