…ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis verhindert gewesen sei, die Frist zur Einreichung des Antrages auf Vergütung der Vorsteuer einzuhalten. Sie habe sich in Unkenntnis einer Rechtsvorschrift befunden, ohne dass ihr hier grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden könne, was einen Wiedereinsetzungsgrund nach einem Judikat des…
…sich gegenständliches Verfahren auf eine reine Rechtsfrage. Nämlich die, ob bei Beurteilung der Frage der (fahrlässigen) Unkenntnis der Schuldigkeiten bei der Unternehmenserwerberin auch die allfällige Pflichtwidrigkeit der Geschäftsführerin der Unternehmensveräußerin der Unternehmenserwerberin zuzurechnen sei. Die Bw. vertrete die Ansicht, dass dies dem Gesetz nicht zu…
…gewesen seien, ist zu entgegnen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 10.10.1996, 94/15/0122) auch Unkenntnis in steuerlichen Angelegenheiten den Geschäftsführer einer GmbH nicht zu exkulpieren vermag. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit des Geschäftsführers. Sofern der Bw. mit…
…Zudem weist nichts darauf hin, was ihn - abgesehen von der vorgebrachten Unkenntnis über die Sonderausgabenabzugsfähigkeit der betreffenden Kosten - daran gehindert hätte, die erforderlichen Beweismittel der Behörde zeitgerecht vor der Rechtskraft des ESt-Bescheides 2001 vorzulegen. Dass in Bezug auf diesen Sachverhalt die Drei-Monatsfrist des…
…in Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neue Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen (VwGH vom 26.7.2000, 95/14/0094…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Anschrift, vertreten durch Deixler Mühlschuster Rechtsanwälte OG, Rechtsanwaltskanzlei, 4600 Wels, Spitalhof 3a, vom 20. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels, vertreten durch HR Mag. Johann Lehner, vom 22. November 2007 betreffend Umsatzsteuer…
In rechtlicher Hinsicht wurde in der Stellungnahme insbesondere darauf hingewiesen, dass eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung dann nicht vorliege, wenn in der Rechnung ein lieferndes Unternehmen angeführt sei, das unter der angegebenen Anschrift gar nicht existiere oder wenn die angeführte Anschrift unrichtig sei. Nach der…
In weiterer Folge befragte der Referent die Geschäftsführerin der Bw, warum sie bei gegebener Verdachtslage der Meinung gewesen sei, dass gerade sie bzw. die Bw nicht in einen USt-Betrug involviert sein könne. Hinsichtlich der Verdachtslage wurde insbesondere auf das Auftreten vieler Personen aus dem…
Rechtlich führte der Referent sodann aus, dass aufgrund der vorliegenden übereinstimmenden Aussagen der "Vollmachtgeber" und den festgestellten Sachverhalten in vergleichbaren Fällen mit übereinstimmender Vorgangsweise davon ausgegangen werden müsse, dass diese "Vollmachtgeber" nur zum Schein vorgeschoben worden wären, die Risken und Erfolge der getätigten Geschäfte tatsächlich…
Dazu gab IM am 18.8.2011 an, dass bei den Anlieferungen sowohl SM als auch MO anwesend gewesen wären und beide "im Rudel verhandelt hätten"). (Anm: unglaubwürdig, nach Aussagen von IM an anderer Stelle wären beide erfahrene Altmetallhändler gewesen und beide sprachen Deutsch, sodass…
Tatsache ist jedenfalls, dass KS an der angeführten Anschrift WG5 im Jahr 2006 gar nicht mehr gemeldet war, nach dessen mehrmaliger Aussage dort auch davor nie ein Unternehmen betrieben hat und mit den Lieferungen nichts zu tun hatte. Er war nach seinen Angaben und ZMR…
Nach der eindeutigen Aussage der VV, der Bestätigung des beglaubigenden Notars und der Mitteilung eines Finanzamtes gab es seit 15.3.2006 eine Vollmacht der VV für SM. Der UFS glaubt auch den weiteren Ausführungen von VV, dass sie ab Erstellung der Vollmacht am 15…
…auch wesentlich, dass der Leistungsempfänger keine Kenntnis von einer Einbindung in einen Umsatzsteuerbetrug hatte oder aufgrund der Verdachtslage haben hätte können. Im Rahmen der Prüfung dieser Kenntnis oder vorwerfbaren Unkenntnis kann auch eine Rolle spielen, ob die Unrichtigkeit von Angaben in den Belegen, aus denen…
…nach Abs. 1 bewirkt, wenn Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, zu niedrig festgesetzt wurden oder infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist (Anmeldefrist, Anzeigefrist) nicht festgesetzt werden konnten. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
…etwa neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse auf vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage beruhten. Das Hervorkommen von Rechtsirrtümern stellt daher keine neue Tatsache dar. Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen bietet die Möglichkeit…
…1977, 1070/77). Die nachteiligen Folgen einer früheren Fehlbeurteilung oder die Unkenntnis der Gesetzeslage ließen sich bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege einer Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen. Die Bw stellte fristgerecht den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde 2. Instanz. Darin…
…seine Funktion tatsächlich ausgeübt hat, sondern ob er als Geschäftsführer bestellt war und ihm daher die Ausübung dieser Funktion oblegen wäre. Mit der behaupteten Unkenntnis der rechtlichen Stellung eines Geschäftsführers einer GmbH kann ein mangelndes Verschulden der Bw. nicht aufgezeigt werden. Hätten doch bei ihr…
…sei für die Beurteilung der Entschuldbarkeit nicht relevant. Der Irrtum sei für ihn auch unvermeidbar gewesen, da er in Unkenntnis über die zollrechtlichen Bestimmungen gewesen sei. Auch bei Anwendung der nach seinen persönlichen Verhältnissen erforderlichen und zumutbaren Sorgfalt hätte er die Tat nicht verhindern können…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Mag. Bernadette Gromaczkiewicz als weitere Mitglieder des Senates…