…2004, Zl. 2001/13/0260, verwiesen, wonach ausgehend vom freien Wahlrecht des Unternehmers die Nichtentrichtung der Umsatzsteuersondervorauszahlung keine andere (weitere) Rechtsfolge als die Vorverlegung der Fälligkeitstage der Umsatzsteuervorauszahlungen, beispielsweise die Festsetzung eines Säumniszuschlages, nach sich ziehen kann. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am…
…2004, Zl. 2001/13/0260, verwiesen, wonach ausgehend vom freien Wahlrecht des Unternehmers die Nichtentrichtung der Umsatzsteuersondervorauszahlung keine andere (weitere) Rechtsfolge als die Vorverlegung der Fälligkeitstage der Umsatzsteuervorauszahlungen, beispielsweise die Festsetzung eines Säumniszuschlages, nach sich ziehen kann. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am…
…sei dieser Bescheid ganz offensichtlich niemals beim Steuerpflichtigen eingelangt. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Zustellung obliege der Finanzbehörde und könne nicht durch den Hinweis auf die allgemeinen Regeln der betreffend die Umsatzsteuersondervorauszahlungen ersetzt werden. Bei dem am 10. August 2004 durchgeführten Erörterungstermin wurde vom Referenten unter…
…März 2004, Zl. 2001/13/0260, verwiesen, wonach ausgehend vom freien Wahlrecht des Unternehmers die Nichtentrichtung der Umsatzsteuersondervorauszahlung keine andere (weitere) Rechtsfolge als die Vorverlegung der Fälligkeitstage der Umsatzsteuervorauszahlungen, beispielsweise die Festsetzung eines Säumniszuschlages, nach sich ziehen kann. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien…
…Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. hatte die Umsatzsteuersondervorauszahlung für das Jahr 2000 nicht rechtzeitig gemäß § 21 Abs. 1 a UStG 1994 bis zum 15. Dezember…
…die Umsatzsteuersondervorauszahlung rechtzeitig zu leisten oder aber die Rechtsfolgen der Vorverlegung des Fälligkeitstages in Kauf zu nehmen (VwGH 17.10.2001, 2000/13/0006), weshalb die Nichtentrichtung keine für die Haftungsinanspruchnahme vorausgesetzte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten begründen kann. Daher war der Berufung hinsichtlich der Umsatzsteuersondervorauszahlung für…
…2 BAO Stundungszinsen vorgeschrieben, wobei mittels Berufungsvorentscheidung eine Berichtigung erfolgt ist, da der Fristenlauf ab Einbringung des Stundungsansuchens zu berechnen war. Zur Bestreitung der Rechtmäßigkeit der Vorschreibung der Umsatzsteuersondervorauszahlung ist auszuführen: Gemäß § 21 Abs. 1 lit. a BAO hat bei einem monatlichen Voranmeldungszeitraum der Unternehmer…
…das eine Inanspruchnahme zur Haftung rechtfertigen würde, liege hier aber ebenfalls nicht vor, da der Bw. auch diesen Betrag nicht vereinnahmt hätte. Hinsichtlich der Festsetzung der Umsatzsteuersondervorauszahlung 2000 wandte der Bw. ein, dass diese zumindest ab 15. Jänner 2001 dem Steuerkonto der GmbH wieder gutzuschreiben…
…und seiner langjährigen Geschäftsführertätigkeit habe B über die ihn treffenden Verpflichtungen gegenüber der Abgabenbehörde Bescheid gewusst. Der Beschuldigte [die F GmbH] habe die [am 15. Dezember 1996 fällige] Umsatzsteuersondervorauszahlung für 1996 nicht entrichtet, weshalb für 1997 die Fälligkeit der Umsatzsteuerzahllasten um einen Monat vorverlegt war…
Denkbar ist im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten auch noch, dass er - obwohl ein erfahrener Geschäftsmann und mit dem umsatzsteuerlichen Basiswissen vertraut - in Anbetracht des speziellen Handlungsablaufes bei der Geltendmachung der Forderung der F GmbH trotz der auch einem völligen Laien ins Auge fallenden Aspekte…
Für die Lebensgemeinschaft sprechen neben den in der Berufungsentscheidung RV/4468-W/02 angeführten Gründen weiters folgenden niederschriftlich gemachten Aussagen der EK: "Der Bw plant die Bücher auch selbst zu binden, sobald wir zu Geld kommen" (Niederschrift vom 24.5.2004), "Ich will, dass meine…
4.334,63 € | 2024 | 4.488,48 € | 2010 | 3.725,90 € | 2015 | 7.716,29 € | 2020 | 4.364,97 € | 2025 | 4.519,90 € | 2011 | 6.565,97…
…die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 5.11.2003 ab mit der Begründung, dass die Umsatzsteuervorauszahlung 07/2003 erst durch Überweisung vom 15.9.2003 entrichtet worden sei und dies aufgrund der seinerzeit nicht fristgerecht erfolgten Umsatzsteuersondervorauszahlung jedenfalls verspätet sei und die Verhängung eines Säumniszuschlags nach …
…554,00 | 2000 | Barauslagenersatz des Vollstreckungsverfahrens | 7,00 | 2000 | Stundungszinsen | 1,143,00 | 2000 | Umsatzsteuersondervorauszahlung | 116.266,00 | 11/00 | Lohnsteuer | 49.453,00 | 11/00 | Dienstgeberbeitrag | 18.383,00 …
…dass am 12. Juni 2003 die Rückzahlung eines Guthabens in Höhe von € 246.841,58 erfolgt sei. Dieses Guthaben resultiere aus der Umsatzsteuersondervorauszahlung 2002 in Höhe von € 825.628,67, deren Rückzahlung erstmals am 6. Februar 2003 im Zuge der Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung…
…6.2005 nahm das Finanzamt den Berufungswerber für folgende Abgabenschulden der Primärschuldnerin in Anspruch: | Abgabenart | Zeitraum | Fälligkeit | Betrag | Umsatzsteuersondervorauszahlung | 2002 | 16.12.2002 | 57,19 | Körperschaftsteuer | 01-03/03 | 17.02.2003 | 437…
…2001 | -72.545,94 | Körperschaftsteuerbescheid 2001 | -2,32 | Guthaben | -43.702,44 | 4.11.2002 Überrechnung | 4.320,00 | Umsatzsteuersondervorauszahlung 2002 | 3.098,63 | verbliebenes Guthaben | 36.283,81 Dieser Betrag sei am 9…
…dass im Betrag von € 286.362,16 auch eine Umsatzsteuersondervorauszahlung 2001 im Betrag von € 9.827,26 enthalten sei und für den Zeitraum September 2001 eine Lohnsteuer in Höhe von € 61.581,94 festgesetzt worden sei, ebenso wie ein Dienstgeberbeitrag im Betrag…
…die insgesamt zu einer Nachbelastung von € 54.504,63 führte, der zum Großteil durch Gutschriften aus den Veranlagungen 2001 und 2002, Umsatzsteuersondervorauszahlung 2001 sowie Saldozahlungen zwischen 17. Jänner und 13. September 2002 in Höhe von € 4.746,78 vermindert wurde. Im angefochtenen Bescheid…
…vom Finanzamt vorgenommenen Löschungen in Höhe von S 194.047,75 (in € 14.102,60). Weiters wurde die Umsatzsteuersondervorauszahlung für 1998 in Höhe von S 7.825,-- gutgeschrieben und die Körperschaftsteuer für 1999 in Höhe von S 33.700,-- rückgebucht. Zahlungen wurden keine geleistet…