…Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben und der Spruch des angefochtenen Einleitungsbescheides wie folgt abgeändert: "...Lohnsteuer in Höhe von € 16.054,19 für den Zeitraum 05/2002 bis 07/2002 und Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlägen zu den Dienstgeberbeiträgen in Höhe von €…
…Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben und der Spruch des angefochtenen Einleitungsbescheides wie folgt abgeändert: "...Lohnsteuer in Höhe von € 16.054,19 für den Zeitraum 05/2002 bis 07/2002 und Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlägen zu den Dienstgeberbeiträgen in Höhe von €…
…sowie der Schriftführerin Edith Madlberger durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis in seinem Schuldspruch betreffend Punkte a) und b), im Ausspruch über die Strafe und über die Verfahrenskosten sowie im Haftungsausspruch aufgehoben und im…
…das vorliegen von Selbstanzeigen, teilweise Schadensgutmachung und langes zurückliegen der Tat und seitdem Wohlverhalten; andererseits der lange Tatzeitraum) wird unter Beachtung der aktuellen wirtschaftlich schwierigen Situation der Bw. sowie der persönlichen Verhältnisse (§ 23 Abs. 3 FinStrG) eine Geldstrafe in Höhe von € 1.800,-- für…
…es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird. Bestritten wurde sowohl die objektive (erstmals in der Berufungsverhandlung) als auch die subjektive Tatseite. Zur subjektiven Tatseite ist auszuführen, dass der Bw in der mündlichen Verhandlung…
…für die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. die Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen, auch wenn er im Firmenbuch nicht formell als Geschäftsführer eingetragen ist. In der Beschwerde wird dazu ausgeführt, im Tatzeitraum sei M "deklarativer" Geschäftsführer gewesen. "Faktisch" sei der Ablauf so gewesen, dass dieser gemeinsam mit DJ…
…Beschuldigten und in Anwesenheit des Amtsbeauftragten Steinböck Franz sowie der Schriftführerin Kerstin Schmidt durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis im Schuldspruch soweit dieser die Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate 1-12/2001 in Höhe…
…von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur möglich, sondern für gewiss hält. Im Rahmen der gegenständlichen Berufung wird insbesondere die tatsächliche Zuständigkeit und Entscheidungskompetenz des Bw. für die abgabenrechtlichen Belange der Fa.D. im Tatzeitraum und so das Vorliegen sowohl der objektiven…
…00235-001, nach der am 1. April 2004 in Anwesenheit des Beschuldigten und seines Verteidigers, der Amtsbeauftragten Christine Glaser sowie der Schriftführerin Edith Madlberger durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Berufung wird stattgegeben, das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und das Finanzstrafverfahren gemäß §§ 136, 157 FinStrG…
…nach der am 1. April 2004 in Anwesenheit des Beschuldigten und seines Verteidigers, des Amtsbeauftragten Dr. Hannes Jankovic sowie der Schriftführerin Edith Madlberger durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Berufung wird stattgegeben, das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und das Finanzstrafverfahren gemäß §§ 136, 157 FinStrG eingestellt…
…der Aufenthalt in Monaco vom Bw. nicht eindeutig nachgewiesen hätte werden können. Im Rahmen der gegenständlichen Berufung wird dazu inhaltlich zusammenfassend im Bezug auf die Einkommensteuer ausgeführt, dass die unbeschränkte Steuerpflicht des Bw. im Tatzeitraum nicht gegeben gewesen sei, da er seinen Wohnsitz in den…
…zu tragen, weshalb der Beschwerde, in der u.a. das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung dem Grunde nach bestritten wird, Berechtigung zukommt. Im Übrigen bleibe die belangte Behörde jede Begründung dafür schuldig, wieso gerade im Jahr 1999 eine verdeckte Ausschüttung verwirklicht worden sein soll, zumal die…
…würden. Die bis zum 5. Dezember 2011 erhaltenen Zusatzzahlungen (der Ausmaß sich aus der Telefonüberwachung ergab und von den Mittätern im Übrigen nicht bestritten wird) aus den vermutlich illegalen Mineralölimporten könnten in die Leistungsfähigkeit des Bf wohl nicht mehr miteingerechnet werden. Sie würden sich aber…
…Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 28. Februar 2005, in der einerseits der Vorsatz bestritten wird und andererseits eingewendet wird, dass die Selbstanzeige sehr wohl auch für den Bf wirke. Bei einer OEG würden sämtliche Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen…
…fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 18.November 2002, in der ausdrücklich der Tatbestand der vorsätzlichen Abgabenverkürzung bestritten wird. Der Bw sei sich seiner lang anhaltenden Versäumnisse sehr wohl bewusst, hinter all dem sei niemals der Gedanke einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung gestanden. In der Berufung wird vorgebracht…
…angestellt hat. Nach den Angaben in der Berufung waren weder LKW in Österreich registriert, noch war Personal angestellt. Bestritten wird von der Bw (GGG) auch die Zulässigkeit der Schätzung und die einwandfreie Durchführung des Schätzungsverfahrens. Die Schätzungen und Berechnungsgrundlagen im Besprechungsprogramm vom 21. Juli 2011…
…Sollte er die Höhe der Nachforderungsbeträge im anschließenden Untersuchungsverfahren weiterhin bestreiten, wird es an ihm gelegen sein, sein Vorbringen durch Vorlage entsprechender Lohnkonten für die im Tatzeitraum beschäftigten Dienstnehmer unter Beweis zu stellen. Der Feststellung der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages kommt in einem Einleitungsbescheid keine…
…sich im Tatzeitraum um die steuerlichen Belange nicht gekümmert zu haben, weswegen durch die Behörde eine Festsetzung vorgenommen werden musste. Das Berufungsvorbringen des Bw. es sei ihm keine Gelegenheit geboten worden zur Höhe der Schätzungen seine Einwendungen darzustellen, wird demnach durch die Aktenlage hinreichend widerlegt…
…gegenständlichen Beschwerdeschrift bis auf den Monat Dezember 2000. Vom Bf. wird nicht bestritten, dass die im Spruch des Einleitungsbescheides angeführten Beträge an Umsatzsteuer nicht zeitgerecht entrichtet wurden. In der vorliegenden Beschwerde wird jedoch vorgebracht, nach der internen Kompetenzvereinbarung habe jeder Gesellschafter eigenverantwortlich ein Verrechnungskonto geführt…
…Vorauszahlung an Umsatzsteuer entrichtet wurde. In Ergänzung seiner schriftlichen Berufungsausführungen im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat wurde vom Bw. ausgeführt, dass auch diesbezüglich eine vorsätzliche Handlungsweise bestritten wird. Er habe auf Grund einer Finanzstrafe Anfang 2001 das Buchhaltungsbüro Fa. P. beauftragt, die monatlichen…