…den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder das Rechtsmittel als unbegründet abzuweisen. Zu den geltenden gemachten Vorsteuern aus Rechnungen von Subunternehmern ist an Hand der Aktenlage ergänzend auszuführen. Für den Monat Mai 2000 wurden Vorsteuern in der Höhe von S 47.287,62 aus…
…Der Bf. musste an Hand der Rahmenbedingungen bei der Geschäftsabwicklung wissen, dass er es nicht mit ordnungsgemäßen Unternehmen zu tun hat. Seit nunmehr fast einem Jahrzehnt sind die Praktiken in der Baubranche, dass laufend Baufirmen gegründet werden, die keinen tatsächlichen Firmensitz haben, deren Geschäftsführer weder…
…war das FA zur Überzeugung gelangt, dass bei acht von neun Unternehmen, welche in den Jahren 2001 bzw. 2002 als Subunternehmer Rechnungen für erbrachte Bauleistungen an die Bw. gelegt hatten, die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nicht gegeben gewesen waren, sei es dass diese insgesamt als…
…dass sich die D. Bau GmbH unangemeldeter Arbeiter bedient habe oder ihre Leistungen durch Subunternehmer habe erbringen lassen. Mit der D. Bau GmbH seien in der Baubranche übliche Pauschalvereinbarungen getroffen worden. Eine Nichtanerkennung der Vorsteuern wegen zu wenig detaillierter Leistungsbeschreibungen (kompletter Umbau inklusive diverser Handwerksarbeiten…
…genauen Beginn- oder Endigungszeiten festgelegt. Einzig und alleine wann der Subunternehmer beginnen kann (eine Absprache mit dem Bauleiter und das Arbeiten nach einem Bauarbeitszeitplan des Generalunternehmers, ist naturgemäß in der Baubranche notwendig) und eine Frist für die Endigung sind vereinbart. Dies ist nicht nur branchenüblich…
…die den Abgabenanspruch begründen. Die vorliegenden Erhebungsergebnisse würden nicht ausschließen, dass sich die A. Bau GmbH unangemeldeter Arbeitskräfte bedient habe oder ihrerseits die Leistungen durch Subunternehmer habe erbringen lassen. Die von der A. Bau GmbH bei der Bw. erbrachten Leistungen hätten auch mit den offiziellen…
…A.-, B.-, C.-, D.-, E.-, F.- und G. Bau GmbH), dass die an die Bw. verrechneten Leistungen auch von Schwarzarbeitern und / oder Subunternehmer der Rechnung legenden Firmen erbracht worden sein konnten (A.-, B.-, C.-, D.-, E.-, F.- und G. Bau GmbH), dass die Bw. im…
…Tz. 12.1). Durch diverse Kontrollmitteilungen wurde dem Finanzamt Graz-Stadt bekannt, dass P für zwei Grazer Innenausbaufirmen ab Mitte 2001 als Subunternehmer unter der Firma "P - Innenausbau und Spachtelarbeiten" gearbeitet hatte, weshalb im August 2002 bei P eine Betriebsprüfung durchgeführt wurde. Die Anmeldung des…
…einem 20 m² großen Raum mit einem Ablagetisch und zwei nicht betriebsbereiten PC. Nach Auskunft des Bf. plante er mit 10 Arbeitern Eisenbiegerarbeiten durchzuführen und als Subunternehmer der Fa. BW. Eisenmatten zu verlegen, wobei es bisher im Rahmen der Firma noch zu keiner Geschäftsaufnahme gekommen…
…von H.Sch. - Grundlage zur Rechnungserstellung waren. Dieser Aufforderung wurde nicht entsprochen. Auch wurden keine anderen Unterlagen vorgebracht, die eine Auftragsvergabe an Subunternehmer erkennen lassen. Zusammenfassung Gem. § 138 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) haben die Abgabenpflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119 BAO…
…Vielmehr zeigt sich hier ein geradezu auffällig nachlässiger Umgang mit den Kontrollpflichten. Dies umso mehr, als gerade für die notorisch vorsteuermissbrauchsanfällige Baubranche im Allgemeinen und im Besonderen auch unter Berücksichtigung der zuvor im Rahmen der Einzelausführungen dargestellten, zum Teil äußerst formlosen Geschäftsabwicklung, von der Bw…
…gemeinsam in der Baubranche geschäftliche Aktivitäten zu setzen. Aufgrund der Vielzahl der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hätten sie sehr rasch erkannt, dass, sieht man vom vorliegenden Sonderfall ab, es vorteilhaft sei, grundsätzlich die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften und die dabei enthaltenen Risiken Dritten (Subunternehmen) zu übertragen…
…die Subunternehmer verrechneten Tätigkeiten nicht möglich gewesen und widerspricht dies eindeutig den allgemeinen Gewohnheiten in der Baubranche. Eine Befreiung von einer allfälligen Aufzeichnungspflicht zeigt ebenso wenig der Umstand auf, dass die streitgegenständlichen Rechnungen sich nur auf das Innenverhältnis der Arbeitsgemeinschaft Partner mit ihren Subunternehmern bezogen…
…die Büroräume der Bw. gekommen, was in der Baubranche üblich sei. Bei der Firma S ergebe sich die selbe Situation wie bei der Firma R, sie sei als Subunternehmer der Bw. tätig gewesen. Die Bezahlung sei immer in bar erfolgt. Die Bw. habe alle ihre…
…Die I...................... als Bauträgerin und Verkäuferin der von den von ihr beauftragten Subunternehmern errichteten Einfamilienhäuser hat eine spezifische Herstellungspflicht gegenüber den Erwerbern übernommen, wiesich dies nach Ansicht des Referenten bereits aus den Punkten II und VI des Vortrages mit Dr.R sowie den Kaufverträgen mit…
…wurden diese ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Rechnungen wegen des Vorliegens einer Bauleistung ohne Umsatzsteuer auszustellen sind, weil die Steuerschuld auf die Berufungswerberin übergeht. Es war für die Subunternehmen somit eindeutig und klar erkennbar, dass die Steuerschuldnerschaft der I...................... als Bauträger gegeben ist und…
…hätte die verrechneten Leistungen mangels eigenem Personal und fehlender Weitergabe an Subfirmen gar nicht erbringen können, sei falsch. Erstens sei wohl amtsbekannt, dass bei den Subunternehmern in der Baubranche Ausländer beschäftigt seien, die mangels Arbeitsbewilligung nicht angemeldet werden könnten. Bester Beweis sei ja das Verfahren…
…der PB-GmbH oder ihrer Subunternehmer tätig geworden seien (im Sinne der obigen Vertragsbestandteile); Ein sorgfältiger Unternehmer im Sinne der zitierten Rechtsprechung werde sich diese Auflistungen in sehr kurzen Abständen geben lassen, da allgemein bekannt sei, dass in der betrugsanfälligen Baubranche tägliche An- und Abmeldungen…
…für die Jahre 2005-2008 erhebliche Abgabennachforderungen entstehen würden, die ihre Wurzeln in einer gezielten Abgabenverkürzung hätten. Es wären Rechnungen von Subunternehmern ausgestellt und gewinnmindernd als Betriebsausgabe gebucht worden. Diese Firmen wären jedoch nur dazu gegründet worden, um einerseits keine Sozialabgaben inklusive Lohnsteuer abzuführen und…
…Wurzeln in einer gezielten Abgabenverkürzung hätten. Die Bw. hätte selbst veranlasst, dass Scheinrechnungen von Subunternehmern ausgestellt und als Betriebsausgabe gewinnmindernd verbucht worden wären. Die Rückflüsse aus diesen Scheinrechnungen wären direkt ihr zugekommen (dies erfülle den Tatbestand der verdeckten Gewinnausschüttung). Die daraus resultierende Kapitalertragsteuer werde gemäß …