…den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder das Rechtsmittel als unbegründet abzuweisen. Zu den geltenden gemachten Vorsteuern aus Rechnungen von Subunternehmern ist an Hand der Aktenlage ergänzend auszuführen. Für den Monat Mai 2000 wurden Vorsteuern in der Höhe von S 47.287,62 aus…
…erhob die Beschwerdeführerin das damalige Rechtsmittel der Berufung und führte ua aus, dass alle für die Beschwerdeführerin tätigen Subunternehmer bereits langjährig als selbständig erwerbstätige Personen tätig und keinesfalls als Dienstnehmer der Beschwerdeführerin einzustufen seien. Die Personen stünden weder in persönlicher noch wirtschaftlicher Abhängigkeit zur Beschwerdeführerin…
…bestätigt werden können. In der mündlichen Verhandlung am 12.2.2026 gab die steuerliche Vertretung an, dass der Beschwerdeführer mit seiner Firma als Subunternehmer in der Baubranche tätig gewesen sei. Nachdem in den Jahren 2013 und 2014 zwei seiner wichtigsten Geschäftspartner in Konkurs gegangen seien…
…demnach im vorliegenden Fall keine Arbeitnehmereigenschaft vorliegen. a) Es seien mit sämtlichen Subunternehmern Montageverträge abgeschlossen worden, welche den Umfang und die Art der Tätigkeit regeln. Es handle sich dabei um Vertragsgrundlagen gemäß den allgemeinen Vertragsbedingungen für Subunternehmer in der Baubranche. b) Diese Montageverträge hätten Ausführungstermin…
…2010 steuerlich erfasste, vorerst nur kleine Umsätze tätigende und offenbar ab Oktober 2011 tatsächlich aktivierte B-GmbH (Abfrage Abgabenkonto der GmbH vom 7. April 2017) in der Baubranche als Subunternehmer bei Großaufträgen aufgetreten ist, ohne die entsprechende Ausrüstung oder Dienstnehmer zu besitzen, weshalb vom Steuerberater…
…aus: A betreibe als Einzelunternehmer in XX2 einen Gewerbebetrieb zur gewerbsmäßigen Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften. Seit 2008 soll A unter der tschechischen Kapitalgesellschaft B-s.r.o. als Personalvermittler und Subunternehmer in der Baubranche (Baunebengewerbe) am österreichischen Markt auftreten. Die B-s.r.o…
…Der Bf. musste an Hand der Rahmenbedingungen bei der Geschäftsabwicklung wissen, dass er es nicht mit ordnungsgemäßen Unternehmen zu tun hat. Seit nunmehr fast einem Jahrzehnt sind die Praktiken in der Baubranche, dass laufend Baufirmen gegründet werden, die keinen tatsächlichen Firmensitz haben, deren Geschäftsführer weder…
…war das FA zur Überzeugung gelangt, dass bei acht von neun Unternehmen, welche in den Jahren 2001 bzw. 2002 als Subunternehmer Rechnungen für erbrachte Bauleistungen an die Bw. gelegt hatten, die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nicht gegeben gewesen waren, sei es dass diese insgesamt als…
…Inhalt der Leistungen ergibt sich aus den aktenkundigen Feststellungen der belangten Behörde im Rahmen der Betriebsprüfung bzw aus den von der Beschwerdeführerin vorgelegten Unterlagen (Auftragsschreiben). Die Feststellungen zu den Vorgängen und Umständen bei der Konkurseröffnung - insbesondere die Unmöglichkeit der Kontaktaufnahme mit den Geschäftsführern der Subunternehmen…
…dass sich die D. Bau GmbH unangemeldeter Arbeiter bedient habe oder ihre Leistungen durch Subunternehmer habe erbringen lassen. Mit der D. Bau GmbH seien in der Baubranche übliche Pauschalvereinbarungen getroffen worden. Eine Nichtanerkennung der Vorsteuern wegen zu wenig detaillierter Leistungsbeschreibungen (kompletter Umbau inklusive diverser Handwerksarbeiten…
…allerdings unterlässt, zumutbare und in der Baubranche übliche Aufzeichnungen wie etwa Bautagebücher bezüglich des Baufortschrittes zu führen, muss sie sich mangelnde Sorgfalt vorwerfen lassen. Wenn die Bf. vermeint, es genüge der allgemeinen Sorgfaltspflicht, dass grundsätzlich diverse Abfragen bezüglich der Subunternehmer getätigt worden seien, so ist…
…GmbH *** auch in den Jahren 2014 bis 2016 im Baugewerbe tätig. Die ***X-GmbH *** hat sich bei der Erbringung ihrer Leistungen auch Subunternehmer bedient. In das Rechenwerk der ***X-GmbH *** haben in den Jahren 2014 bis 2016 auch Eingangsrechnungen von folgenden Gesellschaften Einklang gefunden und…
…angefochtenen Erkenntnis nicht dargelegt worden sei, ob und inwieweit dies in der Baubranche üblich sei, "nicht einordenbar und in ihrer Tragweite erschließbar." Der VwGH führt weiter aus: "Da es sich bei den Subunternehmern um - rechtlich existente - Gesellschaften mit beschränkter Haftung handelt, wird mit den Feststellungen…
…nicht vorgelegt werden konnten; welche Stundensätze bei derartigen Aufträgen üblich waren und welche Prüfschritte im Hinblick auf Subunternehmer durch ein auftragserteilendes Unternehmen in der Baubranche generell üblich waren. Diese Gepflogenheiten werden etwa durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu ermitteln sein (vgl. BFG 16.03.2021…
…des Richters, wie man von Missständen bei Subunternehmern zur Annahme von Schwarzarbeitern bei der Beschwerdeführerin komme: Der Auftraggeber sei verpflichtet, sich über den Subunternehmer zu informieren und darüber Unterlagen aufzubewahren. Aufgrund des höheren Risikos in der Baubranche müsse man mehr als die Standardüberprüfungen vornehmen, zum…
Um diese Bauprojekte (Wohnanlagen, Bürogebäude ...) realisieren zu können, hat die ***AS*** neben eigenen, gemeldeten Arbeitnehmern sich vorgeblich diverser Subunternehmer bedient. Erhebungen (Aktenstudien, Prüfungsberichte, Kontrollmitteilungen, Abfragen, Berichte von Masseverwaltern etc.) über diese Subfirmen seitens der laufenden Betriebsprüfung und der GPLA haben ergeben, dass es sich beim…
…genauen Beginn- oder Endigungszeiten festgelegt. Einzig und alleine wann der Subunternehmer beginnen kann (eine Absprache mit dem Bauleiter und das Arbeiten nach einem Bauarbeitszeitplan des Generalunternehmers, ist naturgemäß in der Baubranche notwendig) und eine Frist für die Endigung sind vereinbart. Dies ist nicht nur branchenüblich…
…die den Abgabenanspruch begründen. Die vorliegenden Erhebungsergebnisse würden nicht ausschließen, dass sich die A. Bau GmbH unangemeldeter Arbeitskräfte bedient habe oder ihrerseits die Leistungen durch Subunternehmer habe erbringen lassen. Die von der A. Bau GmbH bei der Bw. erbrachten Leistungen hätten auch mit den offiziellen…
…A.-, B.-, C.-, D.-, E.-, F.- und G. Bau GmbH), dass die an die Bw. verrechneten Leistungen auch von Schwarzarbeitern und / oder Subunternehmer der Rechnung legenden Firmen erbracht worden sein konnten (A.-, B.-, C.-, D.-, E.-, F.- und G. Bau GmbH), dass die Bw. im…
…den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Strittig im vorliegenden Fall ist die Anerkennung von Fremdleistungen diverser Subunternehmer im Baugewerbe. 1. Betriebsprüfung Bei der Beschwerdeführerin, einer im Bereich "Fliesen- und Steinverlag" tätigen GmbH, fand betreffend die…